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1358 PAPIER-ZEITUNG Nr 36 Schrägschnitt 815. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Die Briefumschlagfabrik X in A bestellte bei uns 3000 kg einseitig glatt gelblich Esparto. 1600 kg sollten von einer Lagerware zu billigerem Preis erledigt und der Rest von 1400 kg angefertigt werden. Die Briefumschlagfabrik wollte den ganzen Posten zur Erledigung einer einzigen Bestellung be nutzen, weshalb genauer Anschluß an die Lagerware bedungen wurde. Für den verlangten Schrägschnitt erhielten wir ein satiniertes Vorlagemuster. Die Briefumschlagfabrik schrieb da zu: »Die Schräge belieben Sie genauest eir.zuhalten.« Die Lagerware wurde nach Eingang der Bestellung gleich geschnitten, um die Rollen nicht erst umstapeln zu müssen, die Anfertigung des fehlenden Papiers erfolgte einige Wochen später. Dadurch ist es gekommen, daß der spätere Teil des Auftrags mit der Spitze nach rechts, der frühere mit der Spitze nach links geschnitten wurde. Hätten wir ein einseitig glattes Schrägschnittmuster erhalten, so hätte sich der Saalmeister in jeder Beziehung an die Vorlage gehalten, und der Winkel wäre in beiden Fällen nach der gleichen Seite geschnitten worden; nach dem satinierten Schrägschnittbogen aber, der nicht wie einseitig glattes Papier eine Ober- und eine Unterseite hat, ist der verschiedenartige Schnitt von selbst entstanden. Unser Bestellungsbuchhalter, der die Briefumschlagfabri kation nicht so genau kennt, hatte keinerlei Bedenken, besonders da bei Anfertigungen aus einem Guß Verwicklungen nicht vor kommen können. Die »satinierte Schrägschnittvorlage« für ein einseitig glattes Papier trägt hiernach die Hauptschuld an dem Vorkommnis, und wir halten uns zum Ersatz von höchstens 50 v. H. des Schadens verpflichtet. Als Schaden können unseres Erachtens nur die Kosten für Aenderung des Satzes und ein kleiner Regieverlust für Aus wechseln in Frage kommen. Der Drucker rechnete aber der Briefumschlagfabrik 80 M. an, die er dann auf 50 M. ermäßigte. Er macht Anspruch auf Regieverlust für 2tägigen Stillstand der Druckpresse, die er doch, wenn er einigermaßen zu tun gehabt hätte, für andere Sachen in dieser Zwischenzeit hätte laufen lassen müssen. Lagen andere Arbeiten für die Presse aber nicht vor, so entstand auch kein direkter Verlust für den Drucker. Papierfabrik Y in B (In späteren Briefen wünscht die Papierfabrik unsern Schiedspruch, insbesondere sollen wir entscheiden, ob die Forderung des Druckers angemessen ist.) * * * Wir bestellten beim hiesigen Vertreter der Papierfabrik Y in B 3000 kg einseitig glatt Espartopapier, das wir zur Aus führung eines Auftrages verwandten; etwa die Hälfte dieses Papiers hatte genannte Papierfabrik zufälligerweise auf Lager und bot es uns deshalb zu ermäßigtem Preise an. Da aber die oben erwähnte Menge benötigt wurde, so mußte der Rest an gefertigt werden, für den wir den normalen Preis bezahlten. Bei der Bestellung wurde lediglich ein Schrägschnittmuster übergeben, das zufälligerweise aus einem zweiseitig satinierten Bogen hergestellt war. Als das Papier ankam, wurde es sofort zum Drucken übergeben, und da stellte sich heraus, daß es ver schiedenen Schnitt aufwies. Wenn nun auch, wie die Papierfabrik angibt, dies hätte ver mieden werden können, wenn das von uns eingesandte Schräg schnittmuster aus einseitig glattem Papier hergestellt worden wäre, so mußten wir doch erwarten, daß die Partie ganz genau denselben Ausfall aufweist. Es wäre wohl Pflicht der Papier fabrik gewesen, von dem erst geschnittenen Teil sich einen Bogen zurückzubehalten, damit der Rest die gleiche Schnittlage erhalte. Durch diesen Fehler sind unserem Drucker Mehrkosten ent standen, und diese sind mit 50 M. nicht zu hoch berechnet. Unser Drucker schrieb uns darüber folgendes: »Für meinen Zeitverlust kommt folgendes in Betracht: Nachdem entdeckt wurde, daß eine Anzahl Bogen verkehrt zugeschnitten waren, mußten sämtliche Ballen geöffnet und deren Inhalt geprüft werden, um etwaige dritte Aenderung der Form zu vermeiden. Der Schnitt war bei ungefähr der Hälfte der ganzen Menge verkehrt. Nach dieser Feststellung war es nötig die Form zu ändern, und der Druck mußte demnach unterbrochen werden. Für die Prüfung der Bogen war ein halber Tag nötig, während dessen die Maschine Stillstand; die Aenderung der Form nahm weitere 11/2 Tage in Anspruch. Derartige Arbeiten müssen sehr genau vorgenommen werden, und meine Be rechnung war nicht nur nicht zu hoch sondern in An betracht unserer freundschaftlichen Beziehungen ent gegenkommenderweise recht niedrig gestellt. Uebrigens können meine Leute, die die Arbeit vorgenommen haben, zu jeder Zeit eidlich bekräftigen, daß die Zeit, wie oben genannt, auch wirklich beansprucht wurde. Die Ansicht Ihres Lieferanten, die Maschine hätte in der Zwischenzeit für irgend eine andere Arbeit verwendet werden sollen, kann kaum ernst genommen werden, denn die Aenderung der Stellung der Klischees kann nur in der Maschine vor genommen werden, weil, um die richtige Stellung zu er mitteln, verschiedene Stanzproben zu machen sind.« Da die Maschinenbreite, wie Sie aus inliegendem Druck muster ersehen, sehr groß ist, und da zum Drucken dieser Bogen außer dem Maschinenmeister zwei Anlegerinnen und zwei Auffängerinnen notwendig waren, so ergibt sich, daß die Kosten von 50 M. sehr niedrig bemessen sind. BriefUmschlagfabrik X in A Wir legten diesen Streitfall einer angesehenen Kuvert papierfabrik vor, die sich wie folgt äußerte: »Unserer Ansicht nach liegt hier in der Hauptsache ein Versehen der Papierfabrik vor; denn diese mußte sich über die Tragweite einer Verwechslung bei dem Schrägschnittbogen klar sein. Sie mußte unbedingt dafür Sorge tragen, daß die zweite Hälfte der Lieferung im Winkel nach der gleichen Seite ge schnitten wurde wie die erste Sendung, denn wenn die rauhe Seite nach außen kam, konnte das Papier für Briefumschlag zwecke keine Verwendung finden. Wenn schon bei der ersten Lieferung in der Fabrik der Winkel nach der falschen Seite geschnitten worden wäre, so hätte unserer Ansicht nach der Besteller die Schuld zu tragen gehabt, denn es wäre dessen Pflicht gewesen, eine entsprechende Bezeichnung auf dem Schrägschnittmuster vorzunehmen. Da die erste Hälfte aber ordnungsmäßig und richtig geliefert ist, so trägt die Papier fabrik die Schuld, weil sie nicht mit der gehörigen Gewissen haftigkeit beim Schneiden der zweiten Hälfte der Sendung zu Werke gegangen ist.« Wir schließen uns diesem Gutachten an, und da uns auch die Berechnung von 50 M. Unkosten für die Aenderung der fast 11/2 m langen und 70 cm breiten Form seitens der Druckerei unter den beschriebenen Umständen billig er scheint, entscheiden wir, daß die Papierfabrik Y diese Kosten tragen muß. Zart paraffiniertes, hochtransparentes, geruchfreies weisse» = Durehschreibepapier == aus best. Rohpapier unt. Garantie, dass es beim Lagern 5 weder gelb noch brüchig wird gefertigt, empfehlen: • Benrath & Franck, Gelbe Mühle, Düren F. R. Poller, Leipzig VI Festigkeitsprüfer, Dickenmesser, Papierwagen, Aschegehaltsprüfer, Feuchtigkeitsgehaltsprüfer Aelteste Spezial-Fabrik für Prüfungs-Apparate 1 ■■ Geschäftsgründung 1780 ==. Chemikalien, Reagentien etc. zur Papierprüfung 12466a GRAHL&HOEHL Dresden