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1320 PAPIER-ZEITUNG Frachtbriefstempel Berlin C 19, 27. April 1910 Die Mitteilung in Nr. 30 S. 1122 sowie die Berichtigung dieser Mitteilung in Nrn. 32 S. 1214 und 33 S. 1241 geben uns im Interesse unserer Kundschaft und zur Aufklärung der durch die Mitteilung hervorgerufenen Verwirrung zu nachstehenden Aus führungen Anlaß. Die Berichtigung in Nr. 33 enthält leider auch noch einige Unrichtigkeiten. Insonderheit ist es nicht richtig, daß die Eisen bahn-Direktion Berlin die besprochene Verfügung erlassen hat, und sie wäre hierzu auch garnicht berechtigt, da die Neben bahnen bezüglich der Abstempelung der Frachtbriefe auf Grund des § 55 der Eisenbahn-Verkehrsordnung den Königlichen Eisen bahn-Direktionen vollständig gleichgestellt sind. Außerdem hat der Minister der öffentlichen Arbeiten mittels eines früheren Erlasses bestimmt, daß die mit dem Prüfungs stempel einer Privatbahn versehenen Frachtbriefe auch dann abzunehmen sind, wenn am betreffenden Ort sich eine Güter abfertigungsstelle dieser Privatbahn nicht befindet. Es ist auch nicht zutreffend, daß jede Eisenbahn die Gebühr für die Ab stempelung der Frachtbriefe selbst festsetzen kann; denn diese Gebühr ist ein für allemal mit 10 Pf. für je 100 Formulare festgelegt. Eine Verfügung wie die in Nr. 30 angegebene kann übrigens niemals in der dort angeführten Weise getroffen werden, da die Eisenbahnbehörde nicht berechtigt ist, ein bestehendes Recht hinwegzudekretieren und den Nebenbahnen ein Recht wegzu nehmen. Auch wäre die Behörde verpflichtet, dem Publikum von etwa eintretender Aenderung bisher geltender Bestimmungen Mitteilung zu machen und eine Aufbrauchsfrist der bisher gültigen Formulare festzusetzen. Demnach müssen nach wie vor die mit dem Stempel einer Nebenbahn (nicht Kleinbahn!) abgestempelten Frachtbriefe von allen deutschen Güter-Expeditionen ohne jede Beanstandung ab genommen werden, ebenso wie wenn sie mit dem Stempel einer Königlichen Eisenbahn versehen wären. Adolf Joachim & Co. * * *— Ein Bezieher der Papier Zeitung schreibt: Ich verwende den Stempel einer Nebenbahn und liefere diese Frachtbriefe nach fast allen Teilen Deutschlands, ohne bisher Beanstandungen gehabt zu haben. Auf vorschriftsmäßige Ausführung meiner Frachtbriefe lege ich besondern Wert. Bei liegend übersende ich Ihnen nun 1 Exemplar der von mir her gestellten Frachtbriefe und bitte Sie, sich davon zu überzeugen, daß die Ausführung genau den Anforderungen entspricht. Die Königliche Eisenbahn-Direktion Berlin bestätigte einem unserer Mitarbeiter, daß der vorgelegte Frachtbrief im großen und ganzen den Anforderungen entspricht; die von dem Fragesteller hervorgehobene sorgfältige Aus führung indessen müsse in Frage gestellt werden, denn es wurde auf der rechten Seite des Formulars bei dem Vordruck für die Nachnahme das unzulässige Pfennig zeichen 8 angewendet, während darunter bei der Rech nung zweimal richtig »Pf.« gesetzt sei. Auch fehlen an dem für die Stempel der Bahnen bestimmten Raum, der vorschriftsmäßig 36 mm betragen soll, etwa 3 mm. (Diese wizigen Abweichungen berechtigen u. E. nicht zur Beanstandung, aber die Drucker können daraus sehen, daß sie sich genau an den amtlichen Vordruck halten müssen.) Im übrigen hat jetzt das preußische Reichs-Eisenbahn- Amt in der Angelegenheit die Auskunft gegeben, daß alle inländischen Eisenbahnen, welche sich der Eisenbahn-Ver kehrsordnung unterwerfen, berechtigt sind, den Prüfungs stempel zu führen, gleichviel ob es Haupt-, Neben oder Kleinbahnen sind, und daß da, wo solche Formulare zurück gewiesen werden, der Beschwerdeweg beschritten werden . möge. (Eine große Anzahl von Kleinbahnen haben sich der LVerkehrsordnung nicht unterworfen und sind darum zumfAbstempeln von Frachtbriefen nicht befugt.) Dänemarks Papiergeld-Herstellung In \Silkeborg’JPapirfabrik\in Silkeborg (Jütland), ‘die zu den Forenede Papirfabriker, A.-S., Kopenhagen, gehört, wird gegen wärtig ein Gebäude errichtet, worin, vorläufig die nächsten zehn Jahre, das Papier für das dänische Papiergeld, auch für die neuen 500 Kr.-Scheine, hergestellt werden soll. Das Gebäude wird großenteils in Zement ausgeführt, der Hauptraum wird etwa 1000 Quadratellen groß. Bisher wurde das Papier zu den dänischen Banknoten (Gold ist in Dänemark sehr wenig in Umlauf) von Tumba Pappersbruk, der Handpapierfabrik der schwedischen Reichsbank, hergestellt. Der Druck der dänischen Banknoten Nr. 35 wurde schon bisher in Dänemark (Kopenhagen) und zwar im Gebäude der Nationalbank selbst, im dritten Stock, ausgeführt, bg. Lackierter Buntdruck In Ihrer Nr. 31 S. 1156/57 wird in dem Artikel »Lackierter Buntdruck« gesagt, daß man vorteilhaft Kaseinlack verwende. Ich bitte um Angabe der Bezugsquelle hierfür. Kartonnagen-Fabrik Antwort: Man kann wohl fertigen Lack von größeren Drogerien beziehen, wenn man den Verwendungszweck angibt, jedoch wird es sich bei V< rbrauch größerer Mengen vorteilhafter erweisen, sich diesen Lack selbst zu bereiten. A. Weichelt gibt in seinem vortrefflichen Werk über »Buntpapier-Fabrikation« mehrere solcher Rezepte an. Für den von mir vorgeschlagenen Zweck, also zum Lackieren von farbigem Steindruck, besonders an Stelle von Spiritus-Lack, empfehle ich folgende Zusammensetzung: 1 kg Kasein wird mit 6 1 85— 90°C. heißem Wasser gut durch gerührt; hierzu gießt man 5 1 85° C. heißes Wasser, in welchem man 90 g Ammoniak gelöst hatte, und rührt flott weiter. Ist alles gut gemischt, dann setzt man noch 1/2 1 Wasser, welchem man 20—25 g Formalin zusetzte, an und gießt es unter beständigem Rühren zu der ersten Mischung. Wird diese Vorschrift eingehalten, so gewinnt man einen gut glänzenden, nicht schäumenden, brauchbaren Lack. Betriebsleiter Meisterprüfung im Buchbinderhandwerk Die Bedingungen für die Ablegung der Meisterprüfung im Buchbinderhandwerk sind den meisten Prüflingen unbekannt. Die Bedingungen sind zwar nicht bei allen Handwerkskammern gleich, doch ist das Nachstehende in unserm Handwerk fast überall ähnlich. Es herrscht oft Unklarheit über das anzu fertigende Meisterstück, sodaß viele nicht wagen, sich zur Prüfung anzumelden. Häufig bleibt es bei der Anfrage, und die Herren lassen sich nicht mehr sehen. Ich habe daher eine kleine Aufstellung aus den Bestimmungen der Handwerks kammer zu Berlin aufgestellt, die ich unten folgen lasse, und auch jedem Berufsgenossen auf Wunsch gern zusende. Die Bestimmung des Meisterstücks erfolgt unter besonderer Berücksichtigung des Ausbildungsganges des Prüflings. Es kann entweder ein Ganz Lederband mit Goldschnitt oder ein Kontobuch angefertigt werden, bei Lederarbeitern eine Arbeit aus ihrem Spezialfach. Die Prüfungsgebühren betragen 20 M. und sind an den Vorsitzenden der Prüfungskommission zu zahlen. Ueber die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuß. Ferner wird verlangt: Ein selbstgeschriebener Lebenslauf. Ein Lehr- und Gehilfenzeugnis, worin der Nachweis er bracht ist, daß der Prüiling mindestens 3 Jahre in dem Hand werk als Gehilfe tätig war. Ein von der Polizei ausgestelltes Führungs-Attest. Eine Geburtsurkunde. Bei der mündlichen Prüfung sind folgende Fachkenntnisse erforderlich: Allgemeines Wissen in der Buchtechnik. Kenntnisse der zu verarbeitenden Rohstoffe, ihrer Her stellung und ihrer Aufbewahrung. Kenntnis der Nebenzweige der Buchbinderei und ihrer Arbeiten. Kenntnis der für das Handwerk notwendigen Grundzüge der Farben- und Stillehre. Beschreibung der Werkstatteinrichtung, der gebräuchlichen Werkzeuge, Maschinen und Motoren; sowie Kenntnis der An wendung und Bedienung der Maschinen und Motoren und ihrer Schutzvorrichtungen. Anfertigung einer Skizze für eine Arbeit aus dem Spezial fach des Prüflings und einer Kostenberechnung dieser Arbeit. Kenntnisse in der einfachen Buchführung und Wechsellehre. Der Prüfling hat die schriftliche Versicherung abzugeben und bei der mündlichen Prüfung durch Handschlag zu be kräftigen, daß er das Meisterstück ohne fremde Hilfe an gefertigt hat. Nach bestandener Prüfung erwirbt der Prüfling das Recht, Lehrlinge auszubilden. Alexander Weber Berlin SW 13, Neuenburger Str. 17 Vorsitzender der Meisterprüfungskommission für dena:Handw erkskammerbezirk Berlin "nd Provinz .^Brandenburg Tarifierung von geklebten Faltschachteln auf den deutschen Eisenbahnen. Die Firma C. F. Leonhard in Crossen hat bei der sächsischen Staatseisenbahn die Versetzung geklebter Falt schachteln in den Spezialtarif 1 beantragt und diesen Antrag u. a. damit begründet, daß sie monatlich 20 Wagenladungen, da von eirten Teil auf weite Entfernungen, versendet, und bei der jetzigen Fracht ihre Rechnung nicht finden könne. Das Kleben stelle eine höchst einfache Bearbeitung dar und erhöhe den Wert nur in geringem Maße. Herr Karl Bosse in Nürnberg, Geschäfts führer des Zentralverbandes deutscher Kartonnagenfabrikanten, spricht sich in der »Cartonnagen-Zeitung« gegen diesen Antrag aus und fordertdieFaltschachtel-Fabrikanten auf,ihn zubekämpfen.