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1318 PAPIER-ZEITUNG Nr. 35 Erste Referenzen! Bereits 328 Stück im Betrieb! Berlin, den 13. März 1909 E. H. Schwerdtfeger & Co. MEIK MEIK Papierwarenfabrikations-Einricht. MEIK [26899 "erlangen Sie Spezial-Kostenanschläge Adolph Fiegel, Pupierfabriken [19575 Zentral-Kontor: BERLIN C 19, Wallstrasse 13 Copitz bei Pirna a. d. Elbe □□□□□□□□□□□an Fabriken: Taubenheim a. d. Spree I. Sa. Hinterjessen, Sächs.Schweiz Fabrik-Marke Sämtliche Maschinen u. Uten* silien der Papier-Industrie Blumenseiden, Wachsblumenpapier, Weiss u. farbig Pack seiden, Flaschenseiden, Kopierseiden, Papierserviett: • Krepp-Papier, Wasserkrepp, Papierwolle, Flaggenpapre • Klosettpapier in Blättern u. Rollen, Friseur-Rollen. Schren papier.Zeichenschrenz.FlammensicherimpragmertePapiere G. Krauss, Berlin S, Alexandrinen»tr«»M 93 Wir empfingen Ihr Geehrtes vom 11. er., auf das wir Ihnen höfl. ei'" widern, dass wir mit dem von Ihnen bezogenen patentierten Schleif- und Messerschonapparat „Reform“ durchaus zufrieden sind. Jedes Geschäft sein eigener Schleifer! Die sensationelle Neuheit: werden könnte. Wir entscheiden daher, daß die Groß handlung die bestellten 500 kg übernehmen muß, vom Kauf preis jedoch 30 v. H. abziehen darf. Dem Kunden ist nämlich das um 30 v. H. zu schwer gelieferte Papier nicht mehr wert, als wenn es das vorgeschriebene Gewicht be säße. Weißes Lumpenpapier 814. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Ich bestellte bei der Papierfabrik X zur Probe 500 kg weißes Lumpenpapier, in Güte, Schwere und Reinheit genau wie ein liegende Vorlagemuster. Dagegen wurde mir laut Ausfall mustern eine ganz andere Güte geliefert. Das Papier von der Papierfabrik ist erstens sehr schwer im Gewicht, zweitens bedeutend unreiner und drittens ist die Färbung ganz anders. Diese drei Umstände veranlassen meinen Kunden mit Recht, mir das Papier zur Verfügung zu stellen. Ich habe die Papierfabrik X darauf aufmerksam gemacht, das Papier mög lichst mustergetreu zu arbeiten, wie Sie sich aber selbst über zeugen können, ist die Abweichung doch etwas zu groß. Ich bitte Sie, die Sache genau zu prüfen und die Entscheidung über die Angelegenheit zu treffen. Y, Papiergrpßhändler in B * * * Wir haben eine Meinungsverschiedenheit mit der Firma Y in B. Die Sachlage geht aus der einliegenden Korrespondenz hervor. Die Firma Y und deren Abnehmer glauben berechtigt zu sein, unsere Lieferung zur Verfügung zu stellen, während wir der Ansicht sind, daß sich der Ausfall unserer Anfertigung innerhalb der zulässigen Grenzen bewegt. Wie Sie aus dem Schreiben von Y vom 6. April 1910 ersehen, haben wir uns ent schlossen, Ihnen die Angelegenheit zur Entscheidung zu unter breiten und uns Ihrem Schiedspruch zu fügen. Papierfabrik X in A Die Großhandlung bestellte am 14. März 500 kg weißes Lumpenpapier genau nach eingesandtem Muster und stellte größere Bezüge davon in Aussicht, forderte jedoch, daß die Fabrik für genaues Treffen dieses Papiers Gewähr leiste. Die Fabrik sandte hierauf am 18. März eine Auf tragsbestätigung, worin sie Papier in Güte und Farbe möglichst nach Vorlage zu machen sich verpflichtete und sich übliche Abweichungen vorbehielt. Am 19. März schrieb die Großhandlung, sie begnüge sich mit dieser Bestätigung nicht, ihr Kunde verlange vielmehr ausdrücklich die Ge währleistung der im Bestellschreiben erwähnten Eigen schaften. Sollte die Fabrik diese Gewähr nicht übernehmen können, so ziehe die Großhandlung den Auftrag zurück. Erst am 22. März, also 3 Tage später, erwiderte die Fabrik, sie müsse sich gewisse Abweichungen vorbehalten, habe aber die Anfertigung schon für den nächsten Tag vor gesehen. Am 23. März telegraphierte die Großhandlung: »Falls Lumpenpapier noch nicht herausgearbeitet, Fabri kation einstellen.« Hierauf telegraphierte die Papierfabrik: »Lumpenpapier bereits herausgearbeitet.« Da die Bestätigung der Fabrik vom 18. März von der Bestellung dadurch wesentlich abwich, daß die Fabrik die gewünschte Gewähr nicht übernahm, so war durch diese Bestätigung keine Vereinbarung erzielt, vielmehr stellte diese einen neuen Antrag dar. Diesen hat die Großhand lung in ihrem Brief vom 19. März nicht angenommen, folglich war gar kein Vertrag zustande gekommen und kein Auftrag erteilt. Schon aus diesem Grunde war die Groß handlung nicht verpflichtet, das Papier zu übernehmen. Sie hat jedoch auf diesen Einwand verzichtet und hätte das Papier übernommen, wenn es dem Muster genau ent sprochen hätte. Nun hat das Muster ein Quadratmeter gewicht von 130 und die Lieferung ein solches von 175 g. Das Papier ist also um mehr als 30 v. H. zu schwer, und diese Abweichung überschreitet bei weitem das zulässige Maß. Auch in Farbe weicht die Lieferung von der Vorlage ab, dagegen ist das Papier nicht unreiner als die Vorlage. Der Farbenunterschied liegt noch innerhalb der Grenzen, die man der Fabrik beim Nachmachen eines fremden Musters in so kleinen Mengen zubilligen muß. Die wichtigste Eigenschaft des Papiers, daß es Feuchtigkeit in gleichem Maße einsaugen und beibehalten soll wie die Vorlage (es wird zum Auflegen von Rahmkäse benutzt), dürfte jedoch die Lieferung besitzen, da es fast denselben Leimungsgrad hat wie die Vorlage. Nach strengem Recht wäre die Großhandlung unter den oben erwähnten Umständen nicht verpflichtet, das Papier zu übernehmen. Nun hat sie aber, wahrscheinlich weil ihr Kunde dringenden Bedarf hatte, die Hälfte der Anfertigung bereits übernommen, woraus hervorgeht, daß der Kunde das Papier verwenden kann. Es ist daher an zunehmen, daß die Großhandlung auch für den Rest Ver wendung haben wird, während für die Fabrik das nicht marktgängige Papier nur zum Einstampfen verwendet Franke s Schleif- u. Messerschonapparat • a?a wm66 ORF 172024. 0R8M 281976 99-- -V- - 9 (Aaslandspatente) hilft einem alten Uebelstande mit der Messerschleiferei nun mit einem Schlage ab. Versohlelfen, Verbrennen, Welohwerden ausgesohlossen. Aerger vermieden, einfach, praktisch und preiswert! [27886 MEIK Buchbinderei - Einrichtungen MEIK Buchdruckerei -Einrichtungen MEIK MEIK Kartonnagenfabrikations-Einricht. MEIK D’ r I•v A. & C. Schneidewind 1 /f Tr A11 Brtefumschlag-Fabrik I ■ 11 I U I I U I s Berlin SW 19. Telephon Amt I Nr. 7419 d. 8413 J Spezialität: Extratormate muuMmsa Neue Musterkollektion für billigst 0 E20ma1552sae2ä Geschäftsbriefumschläge 25055