Bekämpfung des Medaillenschwindels Allgemeine Verfügung des preußischen Justizministers von) 8. April 1910 In den letzten Jahren hat das Unwesen der sogenannten wilden oder Winkelausstellungen, deren wesentlicher Zweck darin besteht, Medaillen, Diplome u. dgl. gegen Entgelt ohne voraufgegangenen ernsthaften Wettbewerb zu erteilen, und im Zusammenhänge damit der Gebrauch derartiger Scheinaus zeichnungen durch Gewerbetreibende zur geschäftlichen Reklame einen erheblichen Umfang angenommen. An der nach drücklichen Bekämpfung dieser Auswüchse, zu welcher die Be stimmungen des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1909 gegen den unlauteren Wettbewerb und des Strafgesetzbuchs (§ 4 U. W. G. in Verbindung mit § 49 St. G. B., ferner § 263 St. G. B.) die Handhabe bieten, hat die Allgemeinheit ein lebhaftes Interesse. Die Staatsanwaltschaften haben daher, wenn in solchen Fällen von Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen oder von Einzelpersonen ein strafrechtliches Einschreiten beantragt wird, regelmäßig von Verweisung auf den Weg der Privatklage Abstand zu nehmen, vielmehr die Beschuldigung sachlich zu erörtern und geeignetenfalls die öffentliche Klage zu erheben. Ueber die Verhältnisse der einzelnen Ausstellungsunter nehmen wird in den meisten Fällen die von industriellen Zentralverbänden ins Leben gerufene »Ständige Ausstellungs kommission für die deutsche Industrie« (Geschäftsstelle: Berlin NW 40, Roonstr. 1), welche sich die Bekämpfung der Mißstände im Ausstellungswesen zu einer ihrer hauptsäch lichsten Aufgaben gemacht hat, unterrichtet sein. Sie ist zur kostenlosen Auskunfterteilung an die Behörden sowie zur Be zeichnung geeigneter Sachverständiger in Ausstellungsangelegen heiten bereit. Die Staatsanwaltschaften werden zu erwägen haben, ob in geeigneten Fällen von diesem Anerbieten Gebrauch zu machen ist. Von allen in Strafsachen wegen Benutzung von Scheinaus zeichnungen und wegen Veranstaltung von Ausstellungen der bezeichneten Art ergehenden Urteilen haben die Staatsanwalt schaften nach Eintritt der Rechtskraft 2 vollständige Abschriften unter Bezugnahme auf diese Allgemeine Verfügung, jedoch ohne Anschreiben, dem Oberstaatsanwalt bei dem Kammergericht zu übersenden. Berlin, 8. April 1910. Der Justizminister (gez.) Dr. Beseler (Abdruck aus dem Justiz-Ministerial-Blatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege. 72. Jahrgang Nr. 15 vom 15. April 1910.) Muster und NEUHEITEN in ALBUM- POSTKARTEN mit goldgeprägtem Grusstext auf der Decke. Anfertigung mit 4 und 8 Ansichten von 1000 Stück an mit Allein verkaufsrecht. [27713 Offerten gegen Referenzen. Albert Oesterreicher, Leipzig Krepp-Papier=Industrie Berlin 8159 Q m. b. H. Boeokhstr. 21 21072] Spezialität: Servietten, Tischläufer und Tellerdecken; Prima Seiden-Krepp-Papier und Wasserkrepp in allen Farben Vertreter überall, wo noch nicht vorhanden, gesucht Seit Jahren in den ersten Luxus- papierfabrikenmBetrieb * Adolph Gunte, Berlin C. 19 Friedrichsgracht 59 Muschinenfabrik o Mech. Werkstutt 25343] Gegründet 1861 empfiehlt als Spezialität: Prägepressenf. Reliefprägungen Monogramm-Prägepressen in verschied. Grössen bew. Konstr. Balancier - Stempelpressen für Behörden usw. Anlegemasch, für Trauerränder „* Lichtpauspapier! ", Neg.-Lichtpauspapier „Fix“ koplert bitzuchnell und olgnet •ich besonders für träbes Wetter ■. elektw. Licht liaU. Lehtpauspapiore aller Terfakren. Elektr. Llehtpau-äyparata. Emil Wiegand, Dortmund Vereinigte Dortmunder Lichtpaus- und Pauspapier-Fabriken „,p, vorm. Alb. Gebensleben und Emil Wiegand qe “!ee cegx. 1874 gogx. 1889 „f»7 Louis Leitz, Feuerbach (Württemberg) 24072