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Nr. 97 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Zum Mitglieder-Verzeichnis Herr Dipl.-Ing. Dr. Hans Wrede hat seine Stelle als Lehrer am Polytechnikum in Köthen aufgegeben, um sich einige Jahre in der amerikanischen Papiertechnik zu be tätigen. Zuschriften erreichen ihn über die Adresse seines Vaters Herrn Richard Wrede in Groß-Lichterfelde b. Berlin, Holbeinstr. 51. Die schwedische Waldpflege-Abgabe Ebenso wie der Verein Schwedischer Papierfabrikanten im Schreiben vom 6. November 1909, haben nun auch der Schwedische Zellulose-Verein, der Schwedische Holzwaren- Ausfuhr-Verein und der Schwedische Holzschliff-Verein in eipem gemeinsamen Schreiben die Regierung ersucht, im Hin blick auf die bei der Einfuhr in den Vereinigten Staaten drohenden StrafzoIlbestimmungenMaßregeln zu ergreifen. Die schwedische Papierstoffindustrie habe mit Recht große Hoff nungen auf vermehrten Absatz auf dem amerikanischen Markt gehabt. Schon nach dem bisherigen Zolltarif mußte aber infolge der schwedischen Waldpflege-Abgabe, die man als Ausfuhrzoll deutete, schwedischer Papierstoff einen Ein fuhrzoll von 50 Oere für die Tonne chemischen und 30 Oere für die Tonne mechanischen Holzstoff zahlen. Nach dem neuen Zollgesetz aber wird aus Schweden ausgeführter Holzschliff in den Ver. Staaten einem Einfuhrzoll von rund 7.30 K. für die Tonne unterliegen; und für chemischen Holzstoff aus Schweden ist zu befürchten, daß der Zu schlagszoll von 25 v. H. vom Wert, den der Präsident gegen fremde Staaten, welche die Vereinigten Staaten un gebührlich benachteiligen, anwenden darf, erhoben wird. Klaren Bescheid über letztere Frage hat Schweden auch auf diplomatischem Wege noch nicht erhalten können. Der einzige Ausweg ist nun, meint die Eingabe, die Bestimmungen über die Waldpflege-Abgabe so zu ändern, daß man sie nicht mehr als Ausfuhr-Abgabe betrachten und behandeln könne. Am leichtesten lasse sich dies machen, indem man die Abgabe nicht mehr für aus geführten Holzstoff erhebe, sondern für alles Holz, das überhaupt in Schweden abgeholzt werde, einerlei ob das Holz oder die daraus hergestellte Ware im Inlande verbraucht oder ausgeführt werde, doch mit Ausnahme des Holzes, das zum Hausbedarf dient. Gegen diesen Vorschlag würden vielleicht die Holzverbraucher des Inlands Ein spruch erheben. Aber vom Gesichtspunkt der Waldpflege aus sei schwerlich ein Anlaß zu finden, weshalb man zwischen Holz, das im Inland verbraucht, und Holz, das ausgeführt werde, einen Unterschied machen sollte; viel mehr müsse jede holz verbrauchende Industrie zur Waldpflege beisteuern, bg. Kampf der amerikanischen Zeitungsverleger gegen die Druckpapier-Fabrikanten. Während der Vorbereitungen zur Schaffung des neuen amerikanischen Zolltarifs haben die dortigen Zeitungsverleger alle Mittel angewandt, um die Volksvertreter zur Aufhebung des Zolls auf Holzschliff und Zeitungspapier zu veranlassen. Zu welchen Kniffen sie sich dabei verleiten ließen, geht aus einer Mitteilung des Vorsitzenden des amerikanischen Abgeordnetenhauses Cannon hervor, wonach ihm der Herausgeber der New Yorker Staatszeitung, Herr Ridder, der im Verein der Zeitungsverleger die maßgebende Rolle spielt, folgendes Angebot gemacht habe: Falls Herr Cannon seinen Einfluß dazu benutze, daß Holzschliff und Papier für zollfrei erklärt werden, so werden die New Yorker Staatszeitung sowie die gesamte New Yorker Presse dafür wirken, daß Herr Cannon zum Präsidenten der Republik gewählt wird. Herr Cannon habe dieses Angebot abgelehnt. Herr Ridder er widert auf diese Mitteilung, daß er den erwähnten Vor schlag nicht gemacht habe. Norwegens Holzstoff- und Papierausfuhr nach Kuba. Den allergrößten Teil der Menge gewöhnlichen Packpapiers und Zeitungspapiers, welche Havana verbraucht, liefert, nach den norwegischen Konsulatsberichten, jetzt Norwegen. An Holzschliff hat die neue Norwegen-Mexiko-Golf-Linie schon ein gut Teil befördert und wird 1910 wohl den gesamten Bedarf Kubas darin liefern, doch wird die kubanische Statistik die Ware wahr scheinlich als aus Frankreich eingeführt angeben, da ein Pariser Haus die Vermittlung hat; die darin abgeschlossene Partie hat einen Wert von etwa 200000 Kr. bg. 3767 Die Gewerbeordnungsnovelle Am 1. Januar 1910 treten die Bestimmungen der Ge werbeordnungsnovelle, die Ende 1908 unter dem Protest der gesamten deutschen Industrie und des gesamten Ge werbes vom Reichstag angenommen wurden, in Kraft und werden auch für die Papier- und Druckindustrie von ganz einschneidender Bedeutung sein. Insbesondere ist dies der Fall bezüglich der Bestimmung, daß für die weiblichen Fabrikarbeiter der Maximalarbeitstag auf 10 Stunden (bis her 11) und für die Sonnabende und die Tage vor den ge setzlichen Feiertagen auf 8 Stunden herabgesetzt wird. Während die Mehrheit des Reichstages geneigt war, diese harten Bestimmungen bedingungslos anzunehmen, hatten die Gewerbeaufsichtsbeamten darauf aufmerksam gemacht, daß der Maximalarbeitstag nur dann herabgesetzt werden könne, wenn die Unternehmer solcher Gewerbezweige, für welche zu gewissen Zeiten des Jahres eine außerordentliche Häufung der Arbeit eintritt, die Erlaubnis erhalten, für diese Zeit über den lostündigen Maximalarbeitstag hinaus zugehen. Auch die Regierungsvertreter machten während der Kommissionsverhandlungen im Reichstag diesen Ein wand. Besonderes Interesse an der Gestattung von Aus nahmen haben diejenigen Industriezweige, bei denen das Nebeneinanderarbeiten von weiblichen und männlichen Arbeitern erforderlich und durch das Fehlen der weiblichen Arbeiter ordnungsmäßige Aufrechterhaltung des Betriebes unmöglich ist. Dies gilt z. B. für das Druckgewerbe und besonders für diejenigen Steindruckereien, in denen mit festen Tagesauflagen gerechnet werden muß. Bisher hat die untere Verwaltungsbehörde von ihrer Befugnis, Ueberstunden zu erlauben, so gut wie gar keinen Gebrauch gemacht. Dies liegt in der Hauptsache daran, daß die einzelstaatlichen Ausführungsbestimmungen nichts taugen, ja ein klassischer Beweis dafür sind, daß das Regieren vom grünen Tisch die guten Absichten des Ge setzgebers durchkreuzt. So versagen die preußischen Aus führungsbestimmungen z. B. die Genehmigung der Ueber- arbeit, wenn der Antragsteller »die außergewöhnliche Häufung der Arbeit selbst frei willig herbeigeführt oder durch ungeschickte Dis positionen verschuldet hat«. Dies spricht dem praktischen Leben Hohn. Der Vater dieser Bestimmung hat offenbar von dem Geschäftsleben nicht das geringste verstanden. Als ob der Kaufmann oder der Industrielle seinen festen Kunden und denjenigen, die er als solche noch gewinnen will, nur ein Kommando zu zurufen brauchte, um zu erreichen, daß diese zu einer von ihm gewünschten Stunde ihre Aufträge ihm erteilen! Wie will eine Behörde, die dem geschäftlichen Leben fernsteht, über »ungeschickte Dispositionen« urteilen? Welche bureaukratische Instanz wäre imstande, zu beurteilen, ob der Kaufmann Aufträge angenommen hat, »deren Nichtbewältigung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist vorauszusehen war«. Wird z. B. die Erlaubnis versagt, wenn nur die eigenen Interessen des- Fabrikbesitzers, nicht auch öffentliche oder andere erhebliche Privatinteressen in Frage kommen, etwa weil der Antragsteller für die Befriedigung der versteckten Nachfrage, die in der Saison auftrete, in der stillen Zeit des Jahres nicht vorausgearbeitet hätte, oder weil seine Konkurrenten ohne Ueberarbeit auszukommen wissen, so wird dadurch der tüchtige, energische und umsichtige Kauf mann für seine Tüchtigkeit bestraft, und derjenige, der nicht die Fähigkeit besitzt, Aufträge heranzuholen, von der Verwaltungsbehörde für seine Rückständigkeit belohnt. Welchen Zweck es haben soll, daß der Unternehmer verpflichtet wird, einen Betriebsplan für das ganze Kalender jahr einzureichen, wenn er Ueberstunden für mehr als 40 Tage beantragt, bleibt ein Geheimnis der Bureaukratie. Wird übrigens die Erlaubnis erteilt, so trifft sie meist so spät ein, daß der Unternehmer keinen Gebrauch von ihr machen kann. Wenn die »Eilbedürftigkeit« der Sache das gestattet, so heißt es in den Ausführungsbestimmungen, dann soll auch noch die Gewerbeinspektion gutachtlich ge hört werden. Derart einschränkende Vorschriften haben denn auch bewirkt, daß die Erlaubnis, Ueberstunden zu machen, so gut wie garnicht erteilt worden ist. Soll es in Zukunft damit besser werden, so müssen die Industrie- und Ge- PAPIER-ZEITUNG