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In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von i M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW 61 Gitsehiner Str. 97—103, an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Vorrichtung zum Schneiden von Papier, Gewebe, Gummi oder ähnlichen Stoffen in einzelne Streifen von Richard Gäbel in Dresden. DRP 213 901. (Kl. 55) Drei Systeme von Kreismessern sind derart angeordnet, daß die Kreismesser des mittleren Systems die Messer der beiden -andern Systeme zwischen sich fassen und durch die erstgenannten Messer die sich in Richtung ihrer Lager achsen lose verschiebenden Kreismesser der beiden andern auf ihren Achsen verschiebbarer Kreismesser, gekenn zeichnet durch die Anordnung von drei oder mehreren Kreismessersystemen, deren mittleres in seiner Länge ein stellbar ist und die Messer der benachbarten Systeme zwischen sich faßt, die ihrerseits —- bei mehreren Systemen — die Messer des nächsten Systems in derselben Weise zwischen sich fassen usw., zum Zweck, alle Schneidmesser von einer Stelle aus auf Schnitt einstellen zu können. Antrieb der Preßwalzen, insbesondere für die Walzen der Naßpressen von Langsieb- oder Zylinderpapier maschinen von Wilhelm Bräuner in Nagy Szlabos (Gömör, Ung.). DRP 213900. (Kl. 55) Eine der beiden Preßwalzen wird von der andern durch Bild 2 Systeme mit ihren Schneidflächen gegen die Schneidflächen der mittleren Kreismesser gedrückt werden. Durch das mittlere Messersystem werden demnach die Messer der anderen beiden Systeme selbsttätig auf Schnitt gehalten. Das Schneiden erfolgt dann sowohl zwischen dem oberen und dem mittleren Messersystem in der einen Richtung, als auch zwischen dem mittleren und dem unteren System in der andern Richtung. Haben sich die Kreismesser etwas abgenutzt, so werden die Messer auf der mittleren Achse etwas nachgezogen, wobei sich entsprechend diesem Nach stellen die Messer der beiden äußeren Systeme durch Ver schiebung auf ihren Lagerachsen mit verstellen. Auf die Achse a des mittleren Messersystems wird gegen deren Bund b die erste Messerscheibe c geschoben, hierauf wird auf die Achsen d der beiden andern Systeme je ein Kreismesser e gesteckt. Nun folgt wieder eine Messerscheibe c des mittleren Systems, darauf wieder je ein Kreismesser e auf den Wellen d der beiden andern Systeme und so fort bis zu beliebiger Breite, bis endlich eine Messerscheibe c des mittleren Systems den Schluß bildet. Gegen dieses letzte Kreismesser c wird die Mutter f angezogen, womit sämtliche Schneidflächen der Kreismesser aller drei Systeme gegeneinander gepreßt sind, sodaß der Schnitt sauber erfolgen muß. Die Kreismesser sind auf ihren Wellen, die zu beiden Seiten, in einem Gestell lagern und mittels Zahnräder zu ihrer gemeinschaftlichen Drehung untereinander verbunden sind, undrehbar, aber verschiebbar und werden in Richtung der in Bild 1 eingezeiebneten Pfeile gedreht. Das zu schneidende Papier oder dergl. wird in den Pfeilrichtungen, also von beiden Seiten her, ein gebracht. Zwischen den Kreismessern sind in bekannter Weise Abstreifer g angeordnet, die die geschnittenen Streifen aus der Vorrichtung herausleiten. Sie ruhen lose auf Schienen h, die parallel mit den Lagerachsen a und d lagern, und folgen deshalb ohne weiteres den Bewegungen der Messerscheiben bei deren Nachstellen. Patent-Anspruch: Vorrichtung zum Schneiden von Papier, Gewebe, Gummi oder ähnlichen Stoffen in einzelne Streifen mittels ein Reibungsgetriebe in Bewegung gesetzt, derart, daß das Treibrad der getriebenen Preßwalze eine geringe Voreilung gegenüber dem Rade der treibenden Preßwalze besitzt, und erstere dadurch in Verbindung mit dem benutzten Reibungsgetriebe mitgeschleppt wird. Hierdurch soll erreicht werden, daß die zwischen den Preßwalzen befind liche Papierbahn nicht die für den Antrieb der einen Walze erforderliche Reibung auszuhalten hat. Auf dem Zapfen der unteren, angetriebenen Preßwalze a sitzt fest ein Zahnrad b, das in ein lose auf dem Zapfen der oberen Preßwalze c an geordnetes, innen kegelartig ausgedrehtes Zahn rad d eingreift. In diese kegelartige Ausdrehung greift die Muffe die auf dem Zapfen der Walze C durch Spindel g und Handrad h verschiebbar ist, mit einem entsprechenden Reibungskegel ein. Die Muffe f ist auf dem Zapfen der Walze c durch Feder keil befestigt und muß sich mit der Walze c drehen. Bei genau gleichem Durchmesser der beiden Walzen a und c haben sie, wenn sie aufeinander gepreßt sind, auch gleiche Umfangsgeschwindig keiten. Die beiden Zahnräder b, d besitzen jedoch ungleiche Zähnezahlen; das untere Zahnrad hat z. B. 30 und das obere nur 28 Zähne. Dadurch erhält das obere Rad d eine größere Umfangsgeschwindigkeit als die Walze c. Solange nun die Muffe f mit ihrem Reibungskegel nicht durch das Handrad h und die Spindel g in die kegel- artige Ausdrehung des Rades d gepreßt wird, wird dieses & sich mit einer größeren Geschwindigkeit als Walze c auf dem Zapfen dieser Walze leer drehen. Wird jedoch das Reibungsgetriebe in Tätigkeit gesetzt, so wird die Muffe f durch das Rad d und dadurch gleichzeitig die Walze c mit geschleppt, sodaß die Walze c nicht nur durch die Reibung zwischen den beiden Walzen angetrieben wird. Patent-Anspruch: Antrieb der Preßwalzen, insbesondere für die Walzen der Naßpressen von Langsieb- oder Zylinderpapiermaschinen, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Preßwalze (c) von der andern (a) durch ein Reibungsgetriebe derart in Bewegung gesetzt oder mitgeschleppt wird, daß das lose auf ihr sitzende I reibrad (d) mit einer größeren Drehgeschwindigkeit wie die Walzen (a und c) selbst angetrieben wird.