Volltext Seite (XML)
PAPIER-ZEITUNG 2936 Nr. 75 Gewerbeaufsicht der Papier-Industrie in Württemberg Aiisnahmebeivilligungen. Auf Grund des § 139 Abs. 2 der GO sind in den einzelnen Bezirken u. a. folgende Ausnahmen be willigt worden: einer Buchdruckerei bei 9- bezw. 7‘/.stündiger Arbeitszeit Kürzung der halbstündigen Vesperpausen auf 1/4 Stunde und Wegfall der Vesperpausen an den Nachmittagen vor Sonn- und Festtagen, an welchen um 4 Uhr Schluß ist; einer andern Buchdruckerei bei 88/4- bezw. 81/2stündiger Arbeitszeit Kürzung der Pausen auf 1/4 Stunde und Wegfall der Nachmittagspausen an den Vorabenden der Sonn- und Festtage, an welchen die Ge samtarbeitszeit um 51/. Uhr endet; einer Kartonnagenfabrik bei einer Durcharbeitszeit an den Sonnabenden von 7 Uhr morgens bis 1 Uhr mittags die Verkürzung der Vormittagspause auf 20 Minuten; dieselbe Bewilligung wurde einer Briefumschlag- fabrik für die Sonnabende bei gleicher Arbeitszeit gewährt. Ueberarbeit. In Gruppe X, Papierindustrie, ist die Zahl der Arbeiterinnen um 139, diejenige der Ueberstunden um 3204 zu rückgegangen, in Gruppe XVII (seither Gruppe XVI), poly graphische Gewerbe, um 165 Arbeiterinnen und 2138 Ueber stunden. Sonntagsarbeit. Ueber die auf Grund des § 105d der GO ge statteten Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit ist audem III. Bezirk folgendes zu berichten: Nach Buchst. F Ziff. 1 der Bek. vom 5. Februar 1895 ist in der Zellstoffabrikation der Be trieb der Zellstoffkocher und der Entwässerungsmaschinen sowie der Laugebereitung am Sonntag zugelassen. Während in früheren Jahren das Bleichen des Zellstoffs einen von der Herstellung des Stoffs vollständig unabhängigen und ihm zeitlich nach folgenden Prozeß bildete und somit für diesen Arbeitsprozeß eine Befreiung von der Sonntagsruhe auf Grund der oben er wähnten Bekanntmachung nicht in Anspruch genommen werden konnte, hat die betr. Fabrik vor Jahresfrist einen vollständig selbsttätigen, ununterbrochenen Betrieb eingerichtet. Sie ist hierzu veranlaßt worden durch eine gerichtliche Anzeige der Gewerbeinspektion wegen unbefugter Sonntagsarbeit an den Bleichholländern. Bei den Erhebungen, welche im Verfolg dieser Anzeige vom K. Ministerium des Innern in den übrigen Zellstoffabriken des Deutschen Reiches veranlaßt worden sind, hat sich gezeigt, daß in solchen Zellstoffabriken, bei welchen die Bleicherei in den ununterbrochenen Betrieb eingeschaltet ist, der Betrieb der Bleichholländer allgemein zugelassen ist. In der in Frage stehenden Fabrik wird der aus den Kochern kommende Stoff mittels Elevatoren in die Zerkleinerungs- und Waschabteilung gebracht und von hier in Stoffkasten gepumpt, die sich über den Bleichholländern befinden. Aus den Kasten gelangt der Stoff in die Holländer und von hier auf die Ent wässerungsmaschinen. Der Bleichprozeß ist demnach in den ununterbrochenen Prozeß der Zellstoffherstellung eingeschaltet, und damit fällt er als Teil dieses Prozesses unter die erwähnte Ausnahmebestimmung. In diesem Sinne mußte auch eine im Berichtsjahr gegen die Fabrikleitung erneut erhobene Beschwerde wegen unbefugter Sonntagsarbeit als unbegründet abgewiesen werden. Arbeitsbücher. Die Verfehlungen sind immer noch zahlreich. Kinderarbeit. In einer Buchdruckerei wurde ein noch nicht r4jähriger, aber der Schule entlassener Knabe, der Neffe des Besitzers, 8 Stunden beschäftigt angetroffen. Er hatte ein Arbeitsbuch, und so glaubte der Arbeitgeber, ihn auf Grund dieses Ausweises, wie oben angegeben, beschäftigen zu dürfen. Der Arbeitgeber wurde auf die gesetzlichen Vorschriften, ver wiesen. Wegen zu langer Beschäftigung jugendlicher Arbeiter unter 14 Jahren (mit leichten Arbeiten länger als. 6 Stundeh am Tag) wurde der Inhaber einer Druckerei mit 10 M. bestrafti Lohnbewegungen fanden in größerem Maßstabe nicht statt. Unfälle und ihre Verhütung. In einem zur Papierverarbeitungs industrie gehörigen Betrieb wurde ein 17jähriges Mädchen, das von Galizien kam und nur in geringem Maß der deutschen Sprache mächtig war, nach kurzer Unterweisung zur Bedienung einer großen Balancierpresse verwendet. Die Folge war, daß das Mädchen schon am zweiten Tag nach seinem Eintritt in die Fabrik schwere Verletzungen an beiden Händen davontrug. Auf Grund des § 120 c GO wurde der Firma die schriftliche Auflage erteilt, in Zukunft jedenfalls keine Personen unter 18 Jahren, womöglich aber überhaupt nur erwachsene männliche Arbeiter an der in Frage kommenden Maschine zu beschäftigen. Ver schiedene schwere Unfälle lassen auf Mangel an Vorsicht seitens der betroffenen Arbeiter schließen, wie folgendes Beispiel zeigt: Während der Nachtschicht hatte der Vorarbeiter einer Pappen fabrik einen ziemlich schweren Antriebriemen auf die Riemen scheibe einer im Gange befindlichen Deckentransmission mittels eines um den Riemen geschlungenen Seilendes aufgelegt, wobei dieses von dem Riemen mitgenommen wurde. Der dabei an wesende Arbeiter fragte deshalb vorsorglich, ob er das Werk nicht abstellen solle, damit das Seil ohne Gefahr abgenommen werden könne. Die Antwort des Vorarbeiters lautete verneinend, unmittelbar hernach wurde er aber von der Leiter, auf der er stand, herabgeschleudert und dabei tötlich verletzt. Vermutlich D reifach gummierte Papierseheiben an Stelle von Siegellack oder Lelm empfehlen sich als wesentlich einfacher, billiger und reinlicher bei riesweiser oder rollenweiser Packung von Papier. Die Scheiben bringen weder wellige Klebestellen wie Leim noch hässliche Eindrücke wie Siegellack hervor, können in beliebiger Färbung geliefert werden und kosten für Probequantitäten per 1000o Stück 55 mm Durchmesser 12,50 M. u. für 10000 Stück 27 mm Durchmesser 8,50 M. franko p. Post. Gelbe Mühle, Düren [18104) Benrath & Franck hatte er nach dem wieder herankommenden Seilende gegriffen und war von diesem erfaßt worden. Die Neigung der Arbeiter, leichte Störungen im Gang von Maschinen zu beseitigen, ohne diese abzustellen, führte ebenfalls mehrfach Unfälle herbei. Von einer Vertrauensperson wurde die Aufsichtsbeamtin darauf auf merksam gemacht, daß in einer kleineren Druckerei selbst den schwangeren Arbeiterinnen zugemutet werde, die schweren Walzen der Druckmaschinen jeden Tag in die Maschinen hinein- und herauszuheben. Die Art der aufgcstellten Maschinen er fordere die Vornahme dieser Arbeit in gebückter Haltung, was den Frauen besonders schwerfalle. Bei der in Begleitung des ärztlichen Mitglieds vorgenommenen Revision wurde dies zu treffend gefunden. Die für schwangere Frauen ganz ungeeignete, unter Umständen zu schweren Schäden führende Beschäftigung wurde strengstens untersagt. Auch mußte wieder für einige an Paginiermaschinen mit Fußbetrieb beschäftigte Arbeiterinnen dahin gewirkt werden, daß sie zu Zeiten der Unpäßlichkeit andere Arbeit zugewiesen erhielten. Erfreulicherweise sind 2 weitere Firmen zu verzeichnen, die zum mechanischen Antrieb dieser Art Maschinen übergegangen sind. Das der Beamtin gegenüber geäußerte Bedenken, daß bei mechanischem Antrieb die Abstellung der Maschine, namentlich bei Kopierbüchern, nicht schnell genug geschehen könne, scheint demnach bei ge eigneter Bauart der Maschinen hinfällig zu sein. Um die Un fälle an Stanzen durch unabsichtliches Anlaufen der Maschine oder Niedergehen des Stempels oder Preßkopfs zu verhindern, sind schon verschiedene Einrichtungen an solchen Maschinen angebracht worden, die sich auf die Dauer nicht als praktisch erwiesen haben. Neuerdings hat die Firma Fr. Hesser in Cann statt an Stanzen für Leder, Papier usw. eine Einrichtung an gebracht, welche den Hebel für die Ingangsetzung der Maschine verriegelt. Es ist dies ein Winkelgestänge, das mit der linken Hand betätigt werden muß, um den Einrückhebel freizugeben, ehe er von der rechten Hand gezogen werden kann. Auf diese Weise sind beide Hände bei der Arbeit außerhalb des gefähr lichen Bereichs des Preßkopfs und der Stanze. In der K. Tele graphenwerkstätte war an einer Durchbruchmaschine, an welcher der Niedergang des Stempels mittels eines Fußtritts bewirkt wird, eine Verriegelung angebracht, die durch einen Druck mit dem Knie des einrückenden Fußes gelöst werden muß, ehe der Aufsatz für Fuß (Trittklappe) nach unten gedrückt werden kann, um den Stempel in Bewegung zu setzen. An verschiedenen Schnellpressen werden in Druckereien Versuche mit neuen An legemaschinen gemacht, die vollkommen selbsttätig wirken und eine Anlegerin entbehrlich machen. Die Maschine dürfte, wenn sie befriedigend wirkt, eine weite Zukunft haben, da sie neben der Ersparnis an Arbeitskräften Unfälle verhütet. Zur Verhütung von Unfällen durch Bruch von Dampfleitungen hat die Gust. Schacuffelensche Papierfabrik in Heilbronn in die Hauptdampf leitungen Rohrbruchventile der Firma S. Piedboeuf in Aachen eingebaut. Da Rohrbrüche in der Fabrik bisher nicht vorkamen, so liegen Erfahrungen über ihre Wirksamkeit im Bedarfsfall noch nicht vor. Störungen des Betriebes infolge unzeitigen Schlusses der Ventile kamen nicht vor, obwohl der Betrieb häufig starke Dampfentnahmen nötig macht. Die bezüglichen vielfach gegen den Einbau der Rohrbruchventile erhobenen Be denken scheinen sich hiernach bei vorsichtiger Einregulierung der Ventile vermeiden zu lassen. Schluß folgt. Mumm & Zaum, G.m.b.H., Berlin SW 68 21261] empfehlen sich für Neueinrichtungen von Papiergeschäften •= pe A.pa.rte Schreibwa-ren-Kollektion •0 HANNOV. GESCHÄFTSBÜCHER-FABRIK W.OLDEMEYER NACHF. ■■■■ Hannover ■ ■ Schnellste Lieferung von Extra-Anfertigungen