Volltext Seite (XML)
2862 PAPIER-ZEITUNG Nr. 74 vorsichtig zu Werke gehen. Die von Zeit zu Zeit in Fach zeitschriften auftauchenden Mitteilungen über geringe Preise seien mit Vorsicht aufzunehmen, da diese Angaben oft von Holzstoffkäufern herrührten. Wer vermeiden könne, für nächstes Jahr jetzt abzuschließen, würde ein Geschäft machen, weil Skandinavien fehle und die allgemeine Lage günstig sei. Allgemein ist die Versammlung der Ansicht, daß man nicht unter n M. ab Schleiferei oder 11 M. 50 Pf. frachtfrei auf geringe Entfernung abschließen solle. Um den immer wieder auftretenden Trockengehaltsstreitigkeiten zu begegnen, wird beschlossen, unter den Holzschleifern die Bestimmungen über die Ausführung der Trockenproben zu verbreiten, und in den Fachzeitungen einen Aufruf zu ver öffentlichen, der sich gegen das Verhalten einzelner Papier fabriken in Trockengehaltsstreitigkeiten wendet. Die Versammlung wurde mit der dringenden Aufforderung an alle Mitglieder geschlossen, möglichst eifrig neue Mit glieder zu werben, besonders da der bald bevorstehende Zollkampf starken Zusammenschluß erfordere. Kreditgewährung in Deutschland Auf die Aeußerung eines österreichischen Großhändlers über Kreditgewährung in Oesterreich (s. Nr. 72 S. 2787) möchte ich diesem zur Beruhigung erwidern, daß die von ihm als vor bildlich hingestellte deutsche Zahlungsweise nicht so goldig ist, wie er meint. Es steht wohl auf den Rechnungen Ziel 3 (teil weise auch 4) Monate, aber die Großhändler, besonders die süddeutschen, gewähren leider ihren Abnehmern 6 Monate Ziel sehr gerne, auch ohne Murren 9, auf Wunsch selbst 10 und 12 Monate. Am schlimmsten aber ist bei dem entschieden zu langen Ziele, daß bei Abrechnung nach 3, 6 und mehr Monaten noch sogenannter Kassa-Skonto von 5 v. H. den Kunden ge währt, ja sogar angeboten wird, bei Anbahnung neuer Ver bindungen. Dies ist jedenfalls der größte Auswuchs im Kon ditionswesen und eigentlich eine Schande, daß derartiges unter Großkaufleuten so eingerissen ist. Uns Großhändlern gewährt wohl niemand ein längeres Ziel als 3 Monate, und, wenn nicht bar beglichen wird, kann bei derartigen Zielen und Nachlässen und den heute erforderlichen hohen Spesen nicht einmal von einem ganz bescheidenen Nutzen mehr die Rede sein. Auch ein Großhändler Großtun auf fremde Kosten Ich habe schon seit langer Zeit die Wahrnehmung gemacht, daß die Kunden recht freigiebig sind, wenn es auf Kosten Anderer geht. So erhalte ich z. B. 3000 M. Wechsel und Schecke, also keinen Pfennig Bargeld, als Wertbrief mit 3000 M. Wert angabe unfrankiert zugesandt. Das Porto hierfür beträgt 1 M. 20 Pf. mit 20 Pf. Bestellgeld, während durch Einschreibebrief mit 40 Pf. das Gleiche erreicht worden wäre. Man kann sich über derartige unkaufmännische Handlungsweise noch so sehr beschweren, es hilft nichts. Es scheint beinahe, als wollten der artige Geschäfte mit hohen Summen prahlen! Es ist doch jeder manns Pflicht, den gleichen Zweck mit möglichst wenig Kosten zu erreichen! Warum soll nicht auch hier gespart werden, wo gerade jetzt Gewinn so klein geschrieben wird? Vielleicht weiß jemand Rat, wie hier geholfen werden kann. Fabrikant Verzollung von Wasserzeichenpapier in der Schweiz Aus dem Sitzungsbericht der Handelskammer für Schwaben und Neuburg Eine Papierfabrik des Bezirks exportiert nach der Schweiz feine Briefpapiere, welche ein mit Egoutteur hergestelltes Wasser zeichen tragen, das außer der .Sortenbezeichnung des Papiers noch die Initialen der Firma des Bestellers enthält. Dieses Papier wurde bisher als Schreib- und Postpapier nach Pos. 301 des schweizerischen Tarifs mit 10 Frank für 100 kg verzollt. Ende Februar hat jedoch die schweizerische Oberzolldirektion verfügt, daß künftig Papiere mit andern Wasserzeichen als solchen, welche die Fabrikmarke des Produzenten oder die Qualitätsbezeichnung darstellen, als »nach anderm Verfahren bedruckt«, nach Pos. 316/17 mit 50 Frank zu verzollen sind. Dieser Zollsatz würde die Ausfuhr der fraglichen Papiere nach der Schweiz unterbinden. Auf Beschwerde der betreffen den Firma beschloß die Kammer nach Vortrag des bericht erstattenden Syndikus, das zuständige Staatsministerium zu bitten, auf diplomatischem Wege dahin zu wirken, daß die schweizerischen Zollbehörden die bisherige Verzollungsart der fraglichen Papiere beibehalten. Die Kammer ging hierbei von folgenden Erwägungen aus: Die hier in Frage stehenden Wasserzeichen werden nur mit Egoutteur hergestellt. Dieser ist eine auf der Papiermaschine befindliche Siebwalze, auf welcher das Bild des Wasserzeichens mit feinen Drähten an gebracht ist. Die Papiermasse passiert in noch nassem Zustande, bevor sie in die Trockenzylinder kommt, den Egoutteur, der an den Stellen des Wasserzeichens eine geringere Ablagerung des Papierstoffs verursacht, wodurch die das Wasserzeichen bildenden lichten Stellen im Papier entstehen. Hier handelt es sich also um einen Vorgang während der Fabrikation des Papiers. Im Gegensatz hierzu hat das Bedrucken nach irgend einem Verfahren bereits fertiges Papier zum Gegenstand. Der schweizerische Zolltarif unterscheidet in seiner Systematik scharf zwischen bedruckten und unbedruckten Papieren. Als unbedruckte Papiere läßt er sogar noch solche Papiere gelten, in welchen Zeichen nach einem andern Ver fahren, nämlich durch Pressung des fertigen Papiers mittels Platten, Wasserlinien oder gepreßte Wasserzeichen, angebracht werden. Um so unberechtigter ist es, die Er zeugung eines Wasserzeichens während des Fabrikationspro zesses durch eine verschieden dicke Formung des Papiers als ein Bedrucken des Papiers anzusehen. Ursache der unzu treffenden Zollbchandlung ist eine irrige Auslegung einer im deutsch-schweizerischen Handelsvertrag zu dem Abschnitte »unbedruckte Papiere« des schweizerischen Tarifs vereinbarte Anmerkung, wonach als unbedruckt zu gelten haben Papiere, welche Fabrikmarken oder Wasserzeichen des Produzenten tragen. Die schweizerischen Zollbehörden fassen diese Be stimmung dahin auf, daß es nur Wasserzeichen sein dürften, welche den Betrieb des Produzenten bezeichnen, während die richtige Auffassung ist, daß die Wasserzeichen bereits vom Produzenten, also nicht durch nachträgliche Bearbeitung, angebracht sein müssen. Daß nur diese Auffassung richtig ist, ergibt sich schon daraus, das jede andere für die deutsche Industrie die Rechtslage gegenüber dem schweizerischen Tarif verschlechtern würde, während die Anmerkung doch nur eine günstigere Stellung der Industrie des einen vertragschließenden Staates, des Deutschen Reiches, beabsichtigen konnte. K. (Augsb. N. N.) Papiermarkt in China Der norwegische Vizekonsul Jörgen Eitzen, Hongkong, be richtet u. a.: Papier bildet einen der wichtigsten Ausfuhrartikel aus Norwegen nach China. Chinas Gesamteinfuhr an Papier be trug 1904 240000 piculs, 1907 schon 365000 piculs. Japans Papier einfuhr nach China beträgt jetzt ungefähr ein Viertel der Ge samteinfuhr. Im nördlichen China gibt es eine große Papier fabrik (bei Shanghai) und mehrere kleinere. Im südlichen China gibt es zwei kleinere Fabriken, die im Besitz von Chinesen sind und von solchen betrieben werden, nämlich »The Aberdeen Paper Mill Co., Ltd.« in Hongkong und »Wing Yue Tong & Co« in Canton; ihre Erzeugung ist klein, und sie ver wenden als Rohstoff nur Lumpen und Stroh, dagegen nicht Holzstoff. Die Hauptmarktplätze sind für den Norden Shanghai, Tientsin, Hankau; für den Süden Canton und teilweise Hongkong. Im Süden liegt der Papierumsatz hauptsächlich in den Händen deutscher Firmen. Der Verbrauch an Zeitungspapier ist stark im Steigen, durchweg werden nur die billigsten Sorten ver wendet, nur die größeren Blätter benutzen in der Regel etwas bessere Sorten. Bedeutend ist der Verbrauch von Papier zu Plakaten, Besuchskarten, Feuerwerkartikcln; hierzu dient in der Regel eine dünne, billige Papiersorte, die auf der einen Seite mit roter Farbe bestrichen wird, welche aber nicht durch schlagen darf. Die Chinesen pflegen hinsichtlich der Papier sorten, die gefärbt werden, sehr genau zu untersuchen, ob die gelieferte Ware mit dem Muster übereinstimmt. Die Einfuhr von Schreibpapier zum Gebrauch der Europäer liegt fast ganz in den Händen deutscher und englischer Firmen. Die gewöhn lichen Verkaufsbedingungen an Chinesen sind 3 oder 6 Monate Ziel, gegen Bürgschaft seitens der »Kompradoren« der euro päischen Firmen. Der Vizekonsul hat eine dort eingesammelte Mustersammlung von Papiersorten und eine Liste über chinesische Papier einfuhrhäuser durch das Ministerium dem »Norges Oplysnings- kontor for näringsveiene« zugehen lassen, bg. Finlands Ausfuhr im 1. Halbjahr 1909 Nach der finnischen Zollstatistik wurden aus Finland aus geführt: Schleifholz (in 1000 cbm) . . Holzschliff (in Mill, kg) . . Zellstoff ( „ ) . . Pappe ( „ ) . . Papier ( „ ) . . Der x Rückgang war also Schleifholz und Holzschliff. 1909 1908 I. Halbjahr I. Halbjahr . . 274 422 • - 7,5 12,0 . . 11,8 12,5 . . 16,9 18,1 • ' 33,3 . 38,7 allgemein, besonders groß aber in bg. (Aus einem norweg. Konsulatsbericht)