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2814 PAPIER-ZEITUNG Nr. 72 Steuerbares Einkommen? Die Beschwerdekommission des K. Steuerkollegiums in Württemberg hat entschieden, daß Ausstandsunterstützungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, kein steuerbares Ein kommen bilden. Aus der Begründung ist zu entnehmen, daß auf Ausstandsunterstützungen, welche durchaus freiwillig ge währt werden, weder den Mitgliedern des betreffenden Ver bandes noch dritten Personen ein klagbares Recht zusteht. So mit bildet die Ausstandsunterstützung kein Einkommen im Sinne des Art. 6 des Einkommensteuergesetzes, das aus Kapitalien, Renten, Dienst- oder Berufseinkommen fließen muß. Als eine Rente kann aber die Ausstandsunterstützung nicht angesehen werden, weil dem Unterstützten jedes Recht auf Gewährung von Unterstützung fehlt. Auch kein Einkommen aus Dienst- oder Arbeitsverhältnissen ist diese Unterstützung, denn sie wird nicht als Gegenleistung für eine berufliche Tätigkeit, auch nicht als ständige Unterstützung mit Bezug auf frühere Dienstleistung gewährt, sondern die Leistung beruht nur auf der Mitgliedschaft des Unterstützten bei dem betreffenden Verband in Verbindung mit zeitweiliger Arbeitslosigkeit. —s — Versicherung gegen Unterschlagung Nachdruck verboten Vor der 4. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts erschien als Beklagte das Weltreisebureau »Union«, welches zugleich das Welthaus Cook & Sons vertritt. Kläger B. war dort mit einem Gehalt von monatlich 216 M. angestellt. Einige Zeit nach An tritt der Stellung teilte die Firma dem Kläger mit, daß sie bei der Versicherungsgesellschaft »Zürich« eine Versicherung gegen etwa durch ihn verübte Unterschlagung abgeschlossen habe. Die Prämie von 225 M. pro Jahr solle der Kläger tragen. B. er klärte, eine solche Last nicht auf sich nehmen zu können, worauf die Beklagte nach einigen Tagen dem Kläger mitteilte, die Jahresprämie sei auf 50 M. herabgesetzt. Diese 50 M. wurden dem Kläger vom Gehalt abgezogen. Der Kläger verlangt Aus zahlung der Summe, da er schon im April austrat, und die Ver sicherung bis Februar 1910 liefe. Außerdem habe er nie eine Police zu sehen bekommen. Das Kaufmannsgericht entschied, daß sich B. die ganze Jahresprämie abziehen lassen müsse. Die Firma muß aber die Police an Gerichtsstelle vorlegen. Das Weltreise-Bureau schließt mit vielen seiner Angestellten der artige Versicherungen ab. Hnrechnung des Verdienstes bei unbegründeter Entlassung Entscheiduog des Berliner Kaufmannsgerichts. Nachdruck verboten Der Expedient F., der beim Spediteur M. in Stellung war, wurde infolge eines Zwistes sofort entlassen, hätte aber auch den Posten freiwillig verlassen, weil ihn der Prinzipal tätlich angegriffen hatte. F. beansprucht sein Gehalt bis Ablauf der Kündigungsfrist, gibt aber aus freien Stücken zu, daß er während der Zeit mehr verdient habe, als das Gehalt ausmacht. Diesen Verdienst habe er aber nur dadurch erlangt, daß er mit Hilfe eigenen Kapitals Ware eingekauft und mit gutem Nutzen wieder verkauft habe. Der Nutzen sei ihm also nur aus selbständigen Geschäften geflossen. F. ist der Meinung, daß er sich nur etwa verdientes Gehalt oder Provision, die er als Handlungsgehilfe erhalte, anrechnen lassen müsse. Was er als selbständiger Kaufmann mit eigenem Geld verdiene, käme nicht in Betracht. Die 3. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts trat der An sicht des Klägers nicht bei, es wies ihn vielmehr mit seinem Klageanspruch ab. Nach dem Gesetz müsse sich der Handlungs gehilfe bei grundloser Entlassung das, was er anderweitig ver diente, anrechnen lassen. Da Kläger nach seinen eigenen An gaben mehr verdiente, als das Gehalt beträgt, so habe er gar keine Forderung an Beklagten. Als Verdienst seien nicht nur die Einnahmen in abhängiger Stellung, sondern auch die aus der Tätigkeit eines selbständigen Kaufmanns anzusehen. Denn der grundlos Entlassene soll nur für etwaige Einbuße an dem ihm zustehenden Gehalt schadlos gehalten werden. 4 Deutsche Kreppfabrik " BERLIN N 4 G. m. b. H. Wöhlertstr. 12 Fernsprecher Rmt III Nr. 2146 [20546 Zur Messe Leipzig: Petersstrasse 44, II. Etage, Zimmer 4 Grösste Spezial-Fabrikation feinster Servietten, Tischläufer etc., gekreppt und glatt, einfarbig bis sechsfarbig, in allen Preislagen Seidenkrepp - Papiere in allen Preislagen, einfarbig und bedruckt, in den feinsten Farben und eleganten Dessins K i sten schütz Muster u. Prosp. Nr. 38 kostenlos. Kistenschoner-Werke Moritz Schmidt, Bautzen-D. i. Sa. — Oyclostyle und Uten »men "2• Allein-Verkauf: [12679 Rothsohlld. 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