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2734 PAPIER-ZEITUNG Nr. 70 In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW 61 Gitschiner Str. 97—103, an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Vorrichtung zum Befestigen von Scheidewänden in Farbkasten an Buntdruckpressen von Art. Institut Orell Füßli in Zürich. DRP 209649. (Kl. 15) Bei Buntdruckpressen wird bekanntlich die Farbe aus einem langen, schmalen Farbkasten auf die eine Seite des Kastens bildende Farbwalze übertragen. Will man nun verschiedene Farben nebeneinander gleichzeitig drucken, so setzt man in den Farbkasten auswechselbare Scheide wände ein und füllt die so entstandenen Behälter mit den verschiedenen Farben. Die bisher zur Befestigung dieser Scheidewände be kannten Vorrichtungen haben verschiedene Nachteile, die durch vorliegende Erfindung beseitigt werden sollen. Bild 1 zeigt die Einrichtung im senkrechten Schnitt, Bild 2 im Grundriß. a ist die Farbwalze, b der Farbkasten und c eine als Farbabschluß dienende Scheidewand, d ist eine seitlich am Farbkasten so befestigte Winkelschiene, daß sie den Farb kasten nicht verdeckt, und f der Halter zum Halten der Scheidewand c. Dieser Halter ist aus einem Stück Draht so gebogen, daß er zwei parallel laufende Schenkel f' und f2 besitzt, die bei f3 Zusammenhängen und bei / 4 an einander gedreht sind. Bei /’ sind die Schenkel zu einer Klemme fs gebogen, die über den einen Steg der Winkel schiene d greift. Mit den vom Haken f5 aus abwärts ge bogenen Teilen der Schenkel /* und f l greift der Halter über die Scheidewand c und hält sie fest. Der Abstand der Schenkel voneinander richtet sich nach der Dicke der Scheidewände. Patent-Anspruch: Vorrichtung zum Befestigen von Scheidewänden in Farbkästen an Buntdruckpressen, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem die Scheidewand einklemmenden, ge bogenen Stück Draht besteht, das vermittels einer durch Umbiegung geschaffenen Klemme nur seitlich einer Stirn seite der Scheidewand über den Steg ‘eines seitlich des Farbkastens liegenden Winkeleisenstabes gesteckt ist. NF Verstellbarer Locher mit drei Lochstempeln von Herm. Herdegen in Stuttgart. DRP 209067. (Kl. 11) Auf der Grundplatte a ist das rechtwinklig gebogene Blech b mit den Führungslöchern der Lochstempel, von denen drei (m, n, o) vorhanden sind, befestigt. Am oberen Ende sind die Lochstempel in Löchern einer rechtwinklig zum lotrechten Schenkel des Winkelblechs b in diesem be festigten Platte r geführt. Der Druckhebel d ist in Schlitzen c im lotrechten Schenkel b mittels Lappens s ge lagert. Die Druckhebelplatte muß herausnehmbar gelagert sein, um die Umwechslung des Kupplungsstückes p leichter be wirken zu können. Zu diesem Zweck ist die obere Kante des Schenkels b U-förmig umgebogen und die Druckplatte an dieser Stelle mit einer Kerbe e versehen, in welche die umgebogene und abgerundete Kante f hineingreift, wenn die Platte d durch die federnd nach oben geschobenen Lochstempel gegen die Kante f gedrückt wird. Auf diese Weise ist unbeabsichtigtes Herausfallen der Druckplatte d verhindert. Der Druckhebel d dient also in diesem Falle als Bewegungsglied und gleichzeitig als Sperrglied der Lochstempel, indem er sie gegen Herausfallen sichert. Damit man nicht nur alle Lochstempel zugleich, sondern auch je nur ein Paar der Lochstempel niederdrücken kann, sind die beiden im Abstand von 1 cm voneinander ent fernten Lochstempel n und o kürzer als der Lochstempel m‘ Soll nun einer der beiden Lochstempel n und o mit dem Lochstempel m Zusammenwirken, dann muß der betreffende kurze Lochstempel mit dem Lochstempel m auf die gleiche Länge gebracht werden. Dies geschieht durch einen Kopf p, der auf den Lochstempel n oder o gesteckt oder geschraubt wird. Das Anfügen des Kopfes p kann aber nur geschehen, wenn der Druckhebel d aus seinen Lagern genommen ist. Hierdurch ist die Aenderung der Lochstempelabstände ge nügend erschwert und unbeabsichtigte Aenderung aus geschlossen. Patent-Anspruch: Verstellbarer Locher mit drei Lochstempeln und heraus nehmbar gelagertem Druckhebel, dadurch gekennzeichnet, daß der von zwei kürzeren Lochstempeln in Gebrauch zu nehmende Lochstempel durch einen anzufügenden Kopf mit dem langen Lochstempel auf die gleiche„Länge"lgebracht wird. Zusammendrückbare rahmenartige [Spatie von [Rene Dacheux in Paris. DRP 209124. (Kl.215) Die Erfindung betrifft eine zusammendrückbare rahmen artige Spatie, welche gegenüber den bekannten derartigen Spatien den Vorteil hat, daß sie sich in der Zeile bei deren Zusammenpressen gleichmäßig zusammendrückt. Zu diesem Zweck sind die Seitenteile des Rahmens, welche die den Lettern anliegenden Seitenteile verbinden, symmetrisch eingeknickt. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Patent-Anspruch: Zusammendrückbare rahmenartige Spatie, dadurch ge kennzeichnet, daß die Seitenteile des Rahmens, welche die den Lettern anliegenden Seitenteile verbinden, symmetrisch eingeknickt sind.