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Der neue amerikanische Zolltarif (S. Nr. G6 Titelseite) Das Tarifgesetz enthält zum Schluß eine Bestimmung, wonach vom 31. März 1910 an alle darin aufgeführten Zollsätze um 25 v. H. vom Wert erhöht werden gegenüber Erzeugnissen von Staaten, welche für irgend eine nach den Vereinigten Staaten ausgeführte Ware eine Ausfuhr- Vergütung gewähren oder einen Ausfuhrzoll erheben oder irgend einem andern Staat günstigere Einfuhrzölle einräumen 'als den Vereinigten Staaten. (Durch diese Klausel wollen die V. St. alle andern Staaten zwingen, ihnen die Meist begünstigung zuzugestehen.) Da nun mehrere kanadische Provinzen auf die von ihnen erhobenen Holzausfuhr gebühren voraussichtlich nicht verzichten werden, so dürften kanadischer Ware gegenüber die um 25 v. H. des Wertes erhöhten Zölle angewendet werden, und ebenso Deutschland gegenüber, falls nicht bis zum genannten Zeit punkt den Vereinigten Staaten das Meistbegünstigungsrecht eingeräumt wird. Die Amerikaner haben sich durch diese Klausel eine scharfe Waffe geschmiedet, die nur dann un wirksam gemacht werden könnte, wenn die davon be troffenen Staaten gemeinsam vorgingen. Packpapierpreise Zu Nr. 67 Titelseite Aus Schlesien Der Herr Einsender des Artikels trifft mit seinen sämtlichen Ausführungen den Nagel auf den Kopf, malt aber lange nicht so schwarz, wie es der tatsächlichen Lagt entspricht. Nicht genug, daß die meisten unserer Fachgenossen zu bequem sind, um selbst Hand zur Besserung der Verhältnisse anzulegen, wird dort, wo man die Hand zur Verständigung und zu gemeinsamer Abstellung von Uebelständen bietet, diese glatt zurückgewiesen. Ein trauriges Beispiel dafür ist, wie gering in einzelnen Gegenden Deutschlands die Beteiligung an dem Verband Deutscher Papier-Großhändler geblieben ist. Es wäre lehrreich, zu erfahren, mit welchem Prozentsatz im Durchschnitt der Verdienst im Packpapiergeschäft angesetzt werden müßte, um sachgemäß zu arbeiten, und dann festzu stellen, wie er in Wirklichkeit angesetzt wird. Der Schreiber dieses ist letzthin bei einem Waggongeschäft, bei dem er bereits nach seiner Ansicht mit geringem Nutzen arbeitete, von einem Mitbewerber um 220 M. unterboten worden. Der Verkäufer und Teilhaber dieses Mitbewerbers soll allerdings bei Groß verbrauchern die Vorlegung der Konkurrenzrechnungen mit dem Bemerken verlangen, daß er sich verpflichte, die Konkurrenz preise um 5 v. H. zu unterbieten! Leider läßt es der Kon kurrenzneid nicht zu, gegen derartige Firmen, die den Markt drücken, gemeinsam vorzugehen. Auch dem gefährlichsten Feind gegenüber kann kein ein heitliches Vorgehen erzielt werden, nämlich gegenüber den un mittelbar mit den Verbrauchern verkehrenden Fabriken. Der Einsender dieses konnte vor einigen Wochen erst wieder fest stellen, daß eine bedeutende und angesehene Fabrik, die sonst ihren Absatz bei Papiergroßhändlern und Papierwarenfabriken hat, unter Vorschiebung eines Strohmannes derart Geschäfte mit einem großen Verbraucher macht, daß diesem wesentlich niedrigere Preise eingeräumt werden als vorher. So ist Schreiber dieses im vorigen Jahre von einer Fabrik bei einem Kunden, der jährlich 3 Waggon verbraucht, um 225 M. für den Waggon unterboten worden. Es gibt ferner heute noch Packpapier-Großhändler, die mit bedeutenden Firmen Warengeschäfte »der Ehre halber« mit einem Verdienst machen, der unter dem eines Bankgeschäfts steht. Großhändler Papier aus Bagasse S. Nr. 42 S. 1644 In einer Beilage des »Archiv« lesen wir, daß der Zeit schrift »Journal de Maurice« zufolge Herr Thomas James Hutchinson, Chemiker in Manchester, auf ein neues Ver fahren für die Bereitung von Papier aus Bagasse ein Patent genommen hat. Mit seinem Verfahren erzeugt er einen neuen Stoff, dem er den Namen »Megasit« gegeben hat, welcher allen Zellstoff der Bagasse enthält und geeignet ist, daraus Papier zu machen. Dieser Stoff ist kein Papier brei, sondern nur ein Grundstoff, der, einer weiteren Be handlung unterworfen, keinen Verlust an Zellstoff mehr erfährt und leicht in Papierbrei umgewandelt werden kann. Hutchinson benutzt kohlensaures Natron, entweder allein oder in Verbindung mit Aetznatron in verschiedenen Ver hältnissen, die von 2,5 bis 7,5 v. H. wechseln. Die Be handlung mit dem Alkali findet in geschlossenen Gefäßen bei einer Temperatur von 100 0 C. statt und dauert etwa eine halbe Stunde; diese Behandlung wird erforderlichen falls wiederholt. Nach jeder Behandlung läßt man die alkalische Flüssigkeit ablaufen und wäscht die Bagasse mit kaltem Wasser aus, ohne sie umzu rühren, wobei darauf zu achten ist, daß das Wasser stets auf dieselbe Weise über die Bagasse strömt. Nach Ablauf der Behandlung wird die Bagasse so lange ausgewaschen, bis die ablaufende Flüssigkeit nicht mehr alkalisch reagiert. Das ist alles, was über dieses Verfahren bekannt ist. (Aus »De indische Mercuur«) B. Aussüßen von Vulkanfiber-Platten Vulkanfiber-Platten müssen wiederholt und lange in Wasser geweicht werden, damit das von ihrer Herstellung herrührende,zwischen den einzelnen Lagen enthaltene Chlor zink herausgelöst wird, denn wenn von diesem Salz zuviel darin bleibt, so verliert die Vulkanfiber allmählich ihre Festigkeit. Bei diesem langen Wässern dringt jedoch das Wasser an den Rändern der Platten zwischen die einzelnen Schichten, und infolgedessen blättert sich die Platte an den Rändern auf. Dies zu verhindern, ist Zweck einer Erfindung, auf die Israel W. Marshall in Yorklyn, Delaware, V. St. v. A., das amerikanische Patent Nr. 930205 erhalten hat. Das Verfahren besteht darin, daß die Platte auf einer Seite und an allen vier Rändern mit einem wasserdichtmachenden Stoff überstrichen wird. Damit die Ränder sicher ge schützt werden, greift der wasserdichtmachende Ueberstrich auch auf der Vorderseite ein wenig über die Ränder. Vorstehende Bilder zeigen eine derart geschützte Platte in perspektivischer Ansicht und im Schnitt: Platte 1 ist auf Seite 2 und auf den Rändern 3 mit dem Schutzmittel ver sehen. Als solches hat sich flüssiges Teerpech der Gas anstalten bewährt; es wird mit einer Bürste aufgetragen. Elektrischer Antrieb von Holzschleifern Das Bestreben, mit möglichst geringen Frachtkosten für den Rohstoff auszukommen, hat veranlaßt, daß zahlreiche kleinere Holzschleifereien in Waldtälern an der Gebirgswasserkraft er richtet wurden. Der fertige Holzschliff gelangte dann in Deckel form, mitunter nach umständlicher Trocknung, in die Papier fabrik, wo er wieder zerfasert werden mußte. Man war also gezwungen, auf Vereinigung der Betriebsstätten zu verzichten. In neuerer Zeit hat die elektrische Kraftübertragung auch in Holzschleifereien Eingang gefunden und vielfach die Errichtung von Schleifanlagen in unmittelbarer Angliederung an die Papier fabrik zur Folge gehabt, was durch Anschluß der Schleifer an elektrische Zentralen größeren Umfangs leicht durchführbar war. Auf diese Weise ergaben sicht leicht Vereinfachungen für den Betrieb und Ersparnisse an Personal. Eine Reihe größerer Ueberlandzentralen speisen Holzschleifereien mit Kraft, was um so weniger zu Störungen Anlaß gibt, da sich eine derartige Belastung außerordentlich gleichmäßig über alle 24 Stunden des Tages ohne größere Schwankungen verteilt und viel zur Ertragsfähigkeit der Werke beiträgt. Wie auf vielen andern Gebieten, ging man auch beim An trieb von Holzschleifern zum Zusammenbau des Motors mit dem Stein über, indem man sich durch geeignete Wahl und Bauart des Motors bezüglich der Umdrehungszahl dem Schleifer an paßte und sämtliche stromführende Teile, wie Wicklungen, Schleifringe, Bürsten usw., entsprechend der Feuchtigkeit der Holzschleifereien gestaltete. . ; Während in sogenannten »unruhigen« Betrieben, wie sie das Berg- und Hüttenwesen mit den Fördermaschinen, Walzen straßen, Hochofenaufzügen usw. aufweist, sich wegen der Mög-