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2610 PAPIER-ZEITUNG Nr. 67 längere Aufbewahrungsfrist zwischen dem Besteller und der Anstalt vereinbart, so ist die letztere berechtigt, einen dem Steinwert angemessenen Zins und Lagermiete zu fordern. IV. Die vorstehenden Grundsätze finden auch für die zur Her stellung einer Arbeit angefertigten Prägeplatten und Fasson schneiden, insbesondere für das Eigentumsrecht an solchen, ent sprechende Anwendung. Zulässige Mehr- und Minderlieferung Für lithographische Drucke beträgt die zulässige Mehr- oder Minderlieferung bis zu 5 v. H. der Auflage. Was in III über Steine gesagt ist, gilt auch für Präge platten, Reliefstempel, Golddruckstempel, Firmenstempel für Firmendruck in Trocken- und Farbprägung usw.; die leichtere Form der Aufbewahrung, das kleine Format und der Wegfall der hohen Kosten für lithogr. Steine gestatten, in bezug auf Aufbewahrung entgegenkommender zu sein, als dies in den »Gebräuchen« bezügl. der Steine und Metalldruckplatten vorgeschrieben ist. X. Amerikanische Schreibwaren Tintenfaß von Archie E. Sivan in Wagnesville, Illinois. Amerik. Patent 886 161. Dieses Tintenfaß gehört zu der Gruppe der sog. pneu matischen Tintenfässer, bei denen sich der Tintenspiegel im Eintauchtrichter selbsttätig auf eine bestimmte Höhe einstellt, solange noch Tinte in dem eigentlichen Tinten behälter ist. Bild 1 zeigt das Tintenfaß in perspektivischer Ansicht, Bild 2 in einem senkrechten Schnitt, Bild 3 in einem Schnitt durch den Eintauchtrichter quer zu dem Schnitt in Bild 2. Tintenbehälter 2. Boden 1 und Eintauch- Bild 1 trichter 5 bestehen zu sammen aus einem Stück. In der Vorderwand des Tintenbehälters im An schluß an den Boden be findet sich eine dreieckige, nach unten sich erweiternde Oeffnung 3, durch welche die Tinte aus dem Be hälter 2 in den Eintauch trichter gelangt, und durch welche der Behälter mit Tinte gefüllt wird. Der Boden 1 des Behälters senkt sich von allen Seiten nach dieser Oeffnung hin, sodaß alle Tinte verbraucht werden kann. Der Boden des Ein ¬ tiefer als der untere Rand tauchtrichters 5 liegt etwas der Oeffnung 3. Um die Oeff nung 3 herum befindet sich in der. Vorderwand des Be ¬ hälters 2 eine schalenförmige Vertiefung 6, welche bequemes Füllen des Behälters 2 ermöglicht. Hält man nämlich das Tintenfaß so, daß der Boden 1 senkrecht steht, so fließt die in die Vertiefung 6 gegossene Tinte ohne Schwierigkeit durch die Oeffnung 3 in den Behälter 2 hinein, bis dieser gefüllt ist. Stellt man darauf das Tintenfaß aufrecht hin, so tritt nur so lange Tinte in den Eintauchtrichter, bis ihre Oberfläche ein wenig über dem oberen Rand der Oeffnung 3 steht, worauf der Zufluß aufhört. In dem Maße, wie die Tinte im Eintauchtrichter beim Schreiben verbraucht wird, fließt sie aus dem Behälter 2 nach. Kreidehalter von Mary Matilda Gee in Orange, New Jersey. Amerik. Patent 883 009. Dieser Kreidehalter eignet sich besonders für Musik lehrer, indem man mit ihm die fünf Notenlinien auf einer Schiefertafel mit einem Zuge herstellen kann. Zweckmäßig besteht der Halter aus zwei Teilen (Bild 2), die an den Enden je durch einen Niet 1 dreh bar verbunden sind und durch um die Niete gewundene Federn 5 an den oberen Enden 10 auseinander gespreizt werden, sodaß die unteren, rinnenförmig ge stalteten Teile fi Bild r aneinander gepreßt werden und die Kreidestifte 11 zwischen sich einklemmen. Drückt man mit den Fingern die oberen Teile 10 zusammen, so kann man die Kreidestifte herausnehmen und durch andere ersetzen. Bleistiftschärfer von Viola J. Augier in Brooklyn, New York. Amerik. Patent 879998. Dieser Bleistiftschärfer kann zugleich als Reklamegerät und als Pultschmuck verwendet werden. In der abgebildeten Ausführungsform hat er die äußere Gestalt eines Fasses. Wie Bild 3 im Längsschnitt zeigt, trägt der aus Holz be stehende Hohlkörper a an dem einen Ende eine Verschluß kappe c, an dem andern Ende ist ein Bleistiftschärfer e (in Bild 2 besonders dargestellt) von üblicher Einrichtung ein Bild 1 Bild 2 gesetzt, dessen trichterförmige, mit dem Schärfmesser aus gestattete Erweiterung e2 nach außen mündet. Durch den neben dem Schärfmesser stets vorhandenen Schlitz treten die Holzspäne und der Graphitstaub in den Raum d, der mit dem durch die Kappe c verschlossenen Raum h in Ver bindung steht, sodaß sich in letzterem die Späne und der Staub „ansammeln, um nach Bedarf durch Oeffnen der Kappe c entfernt zu werden. Probenschau Formulare mit abtrennbarer Absenderadresse von Carl Schultheis in Köln, Metzerstr. 32. Diese Formulare, Briefbogen, Rechnungen usw. sollen dem Empfänger die Mühe ersparen, für die Antwort eine Adresse zu schreiben; sie ersetzen die vielfach üblichen Antwortbriefumschläge, ohne deren Nachteile zu haben. Das Beilegen von Rück- kuverten erfordert eine besondere Arbeit und kann ver gessen werden; will der Empfänger durch Postkarte ant worten, so ist das Rückkuvert unverwendbar; antwortet der Empfänger nicht sofort, sondern erst nach einiger Zeit, wird das ihm früher gesandte Rückkuvert gewöhnlich nicht mehr zur Hand sein, also seinen Zweck verfehlt haben; das Rückkuvert kann durch sein wenn auch geringes Eigengewicht unter Umständen bewirken, daß die Gewichts grenze des Briefes überschritten und Mehrporto verursacht wird. Diese Nachteile fallen sämtlich fort, wenn die Briefe, Memoranden, Rechnungen usw. mit einem durch Lochreihe abtrennbaren Zettel ausgerüstet sind, der die Adresse des Absenders trägt und nur auf den Briefumschlag der Antwort aufgeklebt zu werden braucht. Die uns ge sandten Muster dieser gesetzlich geschützten Neuerung tragen am Fuß einen etwa 12 mm breiten Streifen, der durch eine Lochreihe leicht abtrennbar ist. Auf diesen gummierten Streifen ist die Adresse des Absenders mit kräftigen Buchstaben gedruckt. (Vgl. Anzeige auf S. 2624.)