Volltext Seite (XML)
2608 PAPIER-ZEITUNG Nr. 67 Verbindungsstange F auf den Querbalken E übertragen. Die Schratibe K wirkt auf das Kreisexzenter, es kann mit derselben die Exzentrizität verändert und somit die seitliche Bewegung innerhalb gewisser Grenzen beliebig vergrößert oder verringert, ebenso ganz ausgeschaltet werden. Fortsetzung folgt. Abschreibung auf Druckmaschinen und -Geräte Zur Frage 10164 in Nr. 64 S. 2524 Der Fragesteller beabsichtigt, als Teilhaber in eine litho graphische Kunstanstalt einzutreten, die anscheinend Buch druckerei als Nebenbetrieb hat. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Zeitwertes aller Einrichtungsstücke an Ort und Stelle zu be trauen. Nur auf diese Art wird man zu einem Ergebnis ge langen, das beiden Teilen gerecht wird. Die Angabe in der Antwort, daß für gewöhnlich etwa 5 v. H. jährliche Abschreibung auf Maschinen vorgenommen wird, muß in dieser Allgemeinheit als unzutreffend bezeichnet werden. Diese Abschreibung würde annähernd für wenig benutzte Hilfs maschinen genügen. Eine Maschine steht bei 5 v. H. Ab schreibung (in üblicher Weise vom Buchwert) nach 37 Jahren noch mit 15 v. H. des Anschaffungswertes zu Buch. Derart alte Schnellpressen sind bei richtigem Betrieb in gut geleiteten Geschäften nicht mehr vorhanden. Für Buchdruckschnellpressen entsprechen 10 v. H., für Tiegeldruckpressen 20 v. H. Ab schreibung vom jeweiligen Buchwert den tatsächlichen Ver hältnissen weit mehr. Im deutschen Buchdruck-Preistarif sind diese Sätze der Selbstkostenermittlung zugrunde gelegt. Der Verein Deutscher Steindruckereibesitzer bezeichnet für Maschinen, Hand- und Schnellpressen 10 v. H. als regelrechte jährliche Ab schreibung bei einem soliden Geschäftsbetrieb als unerläßlich, für Geräte und Inventar (Handwerkszeug, Regale, Bretter, Tische usw.) sogar 15 bis 20 v. H. Der Zeitwert kann in gut geleiteten Betrieben bei Maschinen, Mobilien usw. höher sein als bei Zugrundelegung obiger Ab schreibungen, außerdem ist die Festsetzung des Wertes von Original- und Maschinensteinen, von Originalen, Entwürfen, Prägeplatten und Vorräten dem erfahrensten Fachmann nur an Ort und Stelle möglich, weil dazu immer eine Anzahl näherer Aufschlüsse des Besitzers notwendig sind. Aus diesen Gründen sollte Fragesteller den eingangs erwähnten Rat befolgen. N. M., M. Berliner Faktoren-Verein. In der letzten Monatsversammlung berichtete Herr Albin Weber über die Tätigkeit des Tarifamts, insbesondere über solche Entscheidungen, welche sich auf an gebliche Maßregelungen von Vertrauensmännern in den Drucke reien bezogen. In den von dem Referenten wiedergegebenen Entscheidungen hatte das Tarifamt das Vorliegen einer Maß regelung zwar verneint, in einzelnen Fällen auch erklärt, daß der Kläger zur Ausübung des Amtes eines Vertrauensmannes nicht geeignet sei. Im übrigen aber ging aus der Begründung der Entscheidungen hervor, daß der Faktor im Verkehr mit dem Personal und den Vertrauensmännern gegenüber ein erhebliches Maß von Ruhe, Besonnenheit und Selbstbeherrschung entwickeln muß, wenn er sich vor Nackenschlägen schützen will und das von ihm vertretene Geschäft in dem Streitverfahren vor den tariflichen Instanzen bestehen soll. In dem anschließenden Meinungsaustausch wurde darauf hingewiesen, daß man un geachtet der schwierigen Lage, in der sich der Faktor den Ver trauensmännern gegenüber oft befinde, in dieser Einrichtung einen Kulturfortschritt begrüßen müsse. Wenn beide Teile, Faktor und Vertrauensmann, ihr gegenseitiges Verhältnis richtig erfaßten, dann könne durch sie in vielen streitigen Fällen eine Verständigung ohne Anruf der tariflichen Instanzen erzielt werden. Im übrigen gehe aus den Entscheidungen des Tarif amts hervor, daß dieses die schwierige Lage des Faktors an erkenne. Von anderer Seite wurde befürwortet, man möge auch bei den Schiedsgerichten, wie dies beim Tarifamt der Fall sei, den Vorsitz einem Unparteiischen übertragen, und hierzu seien Faktore in erster Linie geeignet. Im Anschluß hieran berichtete Herr Böhm über einige technische Neuheiten, zunächst über die Kühnstege der Firma Kühn & Lehmann in Dresden, die einen Ersatz für das Ausbinden des Satzes mit Kolumnenschnur bilden. Auf Grund eigener Erfahrungen und ihm von Anderen ge wordenen Mitteilungen empfahl er diese Stege, deren An schaffung sich nicht teurer stelle als die gewöhnlichen Cicero- Regletten; sie hätten ähnlichen Erzeugnissen gegenüber den Vorzug, daß der eingeschlossene Satz noch so elastisch sei, daß man darin bequem korrigieren könne, und daß er sich in der Form fester zusammenschließen lasse. Weiter wurden die Elektronickeltypen der Firma Sachs & Co. in Mannheim erwähnt, die einen Ersatz der Holztypen bilden sollen; sie sind, wie die letzteren, nicht gegossen, sondern in Stahl geschnitten und ver nickelt, und darum von größerer Schärfe und Widerstandsfähig keit. Ueber die Builettern der Magdeburger Gravieranstalt wurde berichtet, daß damit angestellte Versuche unbegrenzte Haltbarkeit des Materials ergeben hätten, daß man dieselben aber nicht mit Lauge, sondern, wie die Holzschriften, mit Terpentin, Benzin oder einem ähnlichen Waschmittel reinigen müsse, weil sie bei der Behandlung mit Lauge stark angegriffen werden. Schließlich gab Herr Werra Auskunft über die Her stellung eines bei R. Oldenbourg in München gedruckten viel farbigen Reklameplakats der Maschinenfabrik König & Bauer, dessen einzelne Bilder von einer alles umfassenden Tonplatte aus Linoleum umrahmt wurden, die ein Format von 102x139 cm hatte. In bezug auf die Herstellung des Plakats führte Herr Werra aus, daß man eine solche Tonplatte am besten zuerst drucke, um damit zugleich die sich beim Druck ergebende Dehnung des Papiers herbeizuführen und auf diese Weise gutes Passen der Farbendrucke zu erreichen. Die Wirkung des Tones auf die farbigen Bilder könne man prüfen, indem man Andrucke oder auch die Probedrucke der Aetzanstalt in die Tonfläche hineinklebt. Aus den Typographischen Gesellschaften Hamburg. Typographische Gesellschaft. Am 25. Juli fand eine Besichtigung der Maschinen-Ausstellung der Firma Rockstroh & Schneider Nachf. A.-G., Filiale Hamburg, statt. In übersichtlicher Weise machte der Vertreter Herr H. Schrooth die Teilnehmer mit den verschiedenen praktischen Neuerungen bekannt, welche die Schnell- und Tiegeldruckpressen dieser Firma auszeichnen. Besonderes Interesse erregte der Saugluftausleger einer Schnell presse. Am 8. August fand die öffentliche Ausstellung eines Plakat- Preisausschreibens statt. Der »Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands« hatte der Typo graphischen Gesellschaft Hamburg den ehrenvollen Auftrag zu teil werden lassen, ein mehrfarbiges Agitationsplakat für ihn zu entwerfen. Für Preise war der Betrag von 150 M. ausgesetzt, der in fünf Abstufungen zur Verteilung gekommen ist. Es war das erste Mal, daß die Mitglieder vor eine so große Aufgabe gestellt wurden. Die Typographische Vereinigung Leipzig, welche das Preisrichteramt übernommen hatte, ist voll des Lobes über die Leistungen. 36 Bewerbungen waren ein gegangen. Preise erhielten die Herren J. Schulz, O. Röhlk, A. de Lemos, C. Müller und P. Kempin. Nur zeichnerische Entwürfe waren zugelassen, und das Plakat enthält sehr viel Text. Die Fertigkeit im Skizzieren steht in Hamburg auf einer hohen Stufe, und es lohnt sich, auf diesem Wege weiter zu schreiten. Am Sonnabend, 14. August, nahmen 52 Mitglieder an einer Besichtigung der Winter’schen Papierfabrik in Altkloster bei Buxtehude teil. Der Direktion der Winter’schen Papierfabrik sagen wir für die vorzügliche Führung auch an dieser Stelle besten Dank. E. S. Unzufriedenheit im Buchdrucker-Verband. Im Buchdrucker- Verein für Hamburg-Altona (Verband der deutschen Buchdrucker) schloß sich in einer außerordentlichen Generalversammlung an den Bericht über die Gauvorsteher-Konferenz längere Aus sprache. Es handelte sich darum, ob es taktisch richtig sei, innerhalb der Buchdruckerbewegung jede Parteipolitik aus dem Spiel zu lassen. Die Meinungen darüber waren geteilt. Die Verwaltungsbeamten, so wurde ausgeführt, haben den Prinzipalen (1906 und später) wiederholt versprochen, in allen Berufsfragen neutral zu bleiben, es könnten aber Fälle eintreten, wo auch die Buchdruckergehilfen dazu gedrängt würden, Zuflucht zu der gesamten organisierten Arbeiterschaft, gleichviel welcher Partei richtung, zu nehmen. Gewerkschaften, die gelegentlich Streik brecherdienste leisten, dürften neben der Buchdrucker-Organi sation nicht anerkannt werden. Der Abschluß eines Haftungs vertrages mit dem Gutenbergbund (beschlossen mit 69 gegen 22 Stimmen) hätte unterbleiben müssen, da dieser Vertrag zur Annahme führen könne, daß der Verband deutscher Buchdrucker allein nicht mehr imstande sei, die Interessen der Gehilfenschaft wahrzunehmen. Die Einheitsorganisation der Gehilfenschaft gehe so in die Brüche. Der Verband sei bedroht, notwendig sei es deshalb, die Angriffe mit vereinten Kräften abzuwehren, mehr als bisher müsse versucht werden, den Prinzipalen gegen über eine geschlossene Phalanx zu bilden. Beide Kontrahenten einer Tarifgemeinschaft müßten ihre Vereinbarungen in allen Teilen respektieren und jede Sonderbündelei sowie Sonder abmachungen von der Hand weisen. Der Redäkteur des Ge hilfenorgans »Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker« in Leipzig wurde ebenso wie der Vorstand des Gehilfenverbandes angegriffen. Dann wurde eine längere Resolution eingebracht, in der zunächst der Abschluß des Haftvertrages mit dem Guten bergbund scharf getadelt wurde. Dieser Teil der Resolution wurde mit 280 gegen 38 Stimmen angenommen. Der zweite Teil, der sich mißbilligend über die Schriftleitung des Gehilfenorgans ausspricht, wurde mit 161 gegen 96 Stimmen verworfen. — n.