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Im vorliegenden Fall ist auch zu beachten, daß der Emp fänger die Pappen auf die gewünschte Größe beschneidet. Fachmann * * * Auch mir sind Fälle bekannt, in denen Pappen, die auf 4 Seiten beschnitten waren, nicht mehr zu dem alten Zollsatz von 4 Fr. nach der Schweiz eingeführt werden konnten. Nach den Vorschriften der Zollbehörde muß nämlich eine Seite der Pappe Naturrand haben, und ich empfehle deshalb, die Pappen in der Mitte und quer wie bisher auf der Maschine zu schneiden, dagegen die Ränder der ganzen Bahn rechts und links un beschnitten zu lassen. Zu diesem Zweck ist es jedoch erforder lich, die verlangte Arbeitsbreite auf den Rundsiebzylindern genau einzustellen, was mit den bisherigen Wachstuchstreifen zu umständlich ist. Ich habe nun das Ausführungsrecht einer neuen Einrichtung zur Formateinstellung bei Rundsiebmaschinen übernommen, die aus einer einfach zu bedienenden, an jeder Maschine leicht anzubringenden Formatspritze, DRP Nr. 202742, besteht, und bin gern bereit, Angebote über diese Einrichtung zu unterbreiten. Diese ist bereits an einer Kartonmaschine mit 7 Rundsiebzylindern in Betrieb und hat sich gut bewährt. J. M. Voith, Maschinenfabrik, Heidenheim i. W. Uebernahme von Ila. bei Schreibpapier Wir empfingen Ihren (in Nr. 65 abgedruckten) 751. Schied- spruch bezüglich unserer Mehrlieferung von Schreibpapier und danken Ihnen für Ihre sachgemäßen Ausführungen. Jedoch dürfte Ihre Entscheidung bezüglich der mitgelieferten 2000 Bg. Ila. im Gewicht von 27 kg nicht dem Handelsbrauch entsprechen, welcher, nachdem wir beim Kauf nicht ausdrücklich die Ver kaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten ver einbart haben, als Grundlage dienen müßte. Es ist doch all gemein üblich, daß bei Anfertigungen die ausfallende Ha, welche nach den Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten bis zu 15 v. H. betragen darf, mit einem Preis abzug von 10 v. H. mitübernommen wird. Dieser allgemeine Gebrauch sollte nicht außer Acht gelassen werden. Wir bitten daher, Ihre diesbezügliche Entscheidung von diesem Gesichts punkte aus nochmals zu prüfen. Papierfabrik Y in B Hierauf erwiderten wir: Wir wissen nicht, daß ein allgemeiner Handelsbrauch über die Mitlieferung von IIa bei Schreibpapier vorhanden ist. Wir haben nämlich schon wiederholt Anfertigungen von holzfreiem Druckpapier bezogen, ohne daß Ha mitgesandt wäre. Wenn sich jedoch der erwähnte Handelsbrauch feststellen läßt, so sind wir gern bereit, die darüber vorhandenen Meinungen abzu drucken. Auf absolute Richtigkeit unserer Schiedsprüche er heben wir keinen Anspruch. Schriftleitung der Papier-Zeitung Die Papierfabrik schrieb hierauf im wesentlichen: Wir wollen uns gern Ihrem Schiedspruch unterwerfen, zu mal es sich bei der in Frage stehenden IIa nur um 2000 Bogen handelt. Da aber das Urteil einen allgemeinen Handelsbrauch berührt, so bitten wir Sie, hierüber eine Aussprache anzuregen. Papierfabrik Y in B Wir kommen dieser Aufforderung nach und bitten um Aussprache darüber, ob bei Schreibpapier 15 v. H. Sekunda nach Handelsbrauch übernommen werden muß. * * * Berlin W 10, Lützow-Ufer 7 11 In Ihrem Schiedspruch Nr. 751 in Nr. 65 der Papier-Zeitung schreiben Sie, daß die Mitsendung einer gewissen Anzahl von Bogen zweiter Wahl unter Abzug von 10 v. H. nach den Ver kaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten als üblich gelte. Wenn jedoch beim Kauf nicht vereinbart worden wäre, daß die Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten maßgebend sein sollten, so läge nach Ihrer Ansicht keine Verpflichtung der Papierhandlung vor, die Bogen zweiter Wahl zu übernehmen. Nach der Auffassung des Vereins Deutscher Papierfabri kanten liegt das Rechtsverhältnis gerade umgekehrt. Jeder Käufer weiß, daß die Verkaufsbedingungen des Vereins Deut scher Papierfabrikanten in den Fällen zu gelten haben, wenn nicht das Gegenteil ausgemacht worden ist. Gerade hierin liegt ja der Wert der Verkaufsbedingungen, die an Stelle besonderer Vereinbarungen treten sollen. Wäre dies nicht der Fall, so hätten die Verkaufsbedingungen überhaupt keinen Zweck. In diesem Sinne ist schon mehrfach, wie Ihnen bekannt sein dürfte, von den Generalversammlungen des Vereins Deutscher Papier fabrikanten entschieden worden. Wir können demnach nur annehmen, daß Ihr Schiedspruch auf einem Irrtum Ihrerseits beruht, und bitten um höfliche Be stätigung dieser Anschauung. Mit vorzüglicher Hochachtung Der Verein Deutscher Papierfabrikanten Ditges, Generalsekretär Unseres Erachtens besteht ein Unterschied zwischen Handelsbräuchen und Verkaufsbedingungen. Handels bräuche entstehen im Laufe der Jahre im gegenseitigen Verkehr von Käufern und Verkäufern. Will man einen Handelsbrauch so feststellen, daß sein Wortlaut für Käufer und Verkäufer maßgebend sein soll, so ist dazu die Zu stimmung maßgebender Kreise aus beiden Lagern nötig. Handelsbräuche gelten als maßgebend in Fällen, wenn keine besonderen Vereinbarungen bestehen, Verkaufsbedingungen aber nicht. Daher führen auch Fabriken, welche ihre Ver käufe nach den Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten regeln, diese Bedingungen in ihren An geboten und Bestätigungen auf und erklären sie ausdrücklich als maßgebend. Die meisten Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten gelten als Handelsbrauch, einige dieser Bedingungen werden jedoch von Großhändlern und Ver arbeitern angefochten. § 11 der Verkaufsbedingungen sagt u. a.: »Ferner hat er« (nämlich der Besteller) »von der Ge samtmenge bis zu 15 v. H. zweite Wahl (Retire) zu ge nehmigen.« Wir wissen wohl, daß es bei gewissen Papier sorten, z. B. bei gestrichenen Papieren, handelsüblich ist, zweite Wahl mitzusenden, aber für alle Papiersorten, wie es § 11 vorschreibt, ist uns dieser Brauch nicht bekannt. Bezner-Wehr Von Dr. S. Hauser Die Verhütung des Schadens, der durch rasch ein tretendes Hochwasser bei festen Wehren verursacht werden kann, hat vornehmlich, neben sonstigen betriebstechnischen Gründen, zur Herstellung von beweglichen Wehren geführt. Bei wohl allen beweglichen Wehren ist daher die Forderung sicherer und rascher, möglichst selbsttätiger Beseitigung des Staues an erste Stelle zu setzen. Die zur Bewegung des Wehrs dienenden Teile müssen unzugänglich sein, um bös williges Abstauen und dadurch entstehende Kraftverluste zu verhüten, und ungenügende Erfüllung dieser Forderung hat viele Werkbesitzer dazu bestimmt, ihre beweglichen Wehranlagen in feste umzuwandeln. Ferner ist gleich zeitiger Ab- oder Anstau auf der ganzen Wasserfläche nötig, um unwillkürliches Erhöhen des Wasserdrucks durch den Strömungsdruck zu verhindern. Dieser gleichzeitige Anstau der ganzen Wehrfläche muß auch bei Starkwasser ohne Gefahr, ohne Benutzung eines Bootes und ohne Er öffnung der Grundablässe unmittelbar vom Ufer aus aus führbar sein. Nach Ueberschreiten eines höchsten Wasser standes tritt‘eine Zeit starken Wassers, also bester Wasser kraft, ein, die aber bei völligem Abstau nicht nutzbar wird, da der Oberwasserspiegel um die Stauhöhe gefallen und der Unterwasserspiegel durch den Wehrüberlauf gestiegen ist, und die Gefällseinbuße daher doppelt wird, wenn der Anstau nicht in jedem Wasserzustand möglich ist. Die beweglichen Wehre können in zwei Hauptgruppen eingeteilt werden, und zwar: 1. Wehre, die sich von der Flußsohle aus gegen den Spiegel, und 2. Wehre, die sich vom Spiegel aus gegen die Flußsohle bewegen. Ein in neuerer Zeit bekannt gewordener Vertreter der ersten Gruppe ist das sogenannte Walzenwehr. Der grund sätzlichen Bewegungsart entsprechend ist dieses Wehr bei Flüssen mit starker Geschiebeführung von Vorteil, dagegen bei Treibeis sehr nachteilig. Inwiefern diese Vorteile und Nachteile überwiegen, kommt auf die jeweiligen Verhältnisse an. Ein stets vorhandener großer Nachteil dieses Wehrs ist aber, daß es beim Versagen des Triebwerks zum festen Wehr wird und bei rasch eintretendem Hochwasser ein Leberschwemmen begünstigt. Auch setzt der steigende Hochwasserdruck der Bewegung des Walzenwehrs ent sprechend höheren Widerstand entgegen. Bei der Wehr walze des Elektrizitätswerks der Stadt Stuttgart bei Hoch- berg-Poppenweiler wird die Walze in vertikaler Richtung mit Hilfe einer Kette auf- und abbewegt. »Würde in diesen kritischen Zeiten (Hochwasser und Eisgang) die Kette ver sagen, so müßte ein Aufstau entstehen, bei dem die Ufer weit hinauf überflutet würden und unabsehbarer Schaden