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Nr. 64 PAPIER-ZEITUNG 2523 Briefkasten Der Frage muß ro-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Militärische Uebung des Handlungsgehilfen Zur Frage 10097 in Nr. 58. Einer meiner Angestellten ist seit 1. April in meinen Diensten und wurde für den 27. Juli zu einer 8wöchigen Uebung einberufen. Er hat als Einjähriger gedient, ist aber nicht Offiziersaspirant. Bin ich nach Ihrer Meinung zur Zahlung des Gehalts während der 8 Wochen ver pflichtet? Antivoii: Bei einer Dienstzeit von nicht ganz 4 Monaten erscheint eine 8wöchige Uebung als verhältnismäßig erheb liche Zeit im Sinne des § 616, deshalb würde in diesem Falle das Gericht den Geschäftsherrn wahrscheinlich nicht zur Gehaltszahlung während der Uebungsdauer verurteilen. Hifagras in Deutschland 10157. Frage: Einer meiner Geschäftsfreunde wünscht zu wissen, ob Alfagras 1. in Deutschland für die Papierfabrikation verwandt wird, wenn ja, dann 2. seit wann ungefähr? 3. In welchen ungefähren Mengen im Jahr? 4. Für welchen besonderen Zweig der Papierfabrikation? 5. Wie ist die Verpackung und das Gewicht? 6. Kommen nur bestimmte Bezirke Deutschlands in Betracht? Antwort: 1. Ja, aber nur seitens weniger Firmen in ver hältnismäßig geringen Mengen. 2. Schon seit Jahrzehnten wird in Deutschland ge legentlich von einzelnen Feinpapierfabriken »Alfa- oder Espartostoff« hergestellt. 3. In den amtlichen Berichten über Ein- und Ausfuhr des deutschen Zollgebietes, die wir alljährlich im Februar veröffentlichen, ist Espartogras nicht aufgeführt. 4. Für die Herstellung feiner Druck- und Schreibpapiere. 5. Das Gras kommt in gepreßten Ballen, die durch Stricke zusammengehalten werden, an; das durchschnitt liche Ballengewicht ist uns unbekannt. 6. Es gibt unseres Wissens Esparto oder Alfa ver arbeitende Papierfabriken am Rhein und in Nordost-Deutsch land. Der Bedarf ist aber nicht sehr bedeutend. Husbildung zum Kartonnagenfabrikanten 10158. Frage: Welchen Weg muß ein junger .wann ein schlagen, um dereinst die Führung einer Kartonnagenfabrik übernehmen zu können? Wie und wo findet er am ehesten Gelegenheit, sich Kenntnisse der einschlägigen Rohstoffe und deren Verarbeitung, im Mustermachen und Preisberechnen an zueignen und sich mit allen einschlägigen Maschinen vertraut zu machen? Fachschulen dafür gibt es leider nicht, und außer den vor kommenden Arbeiten sollte er auch mit den Maschinen so ver traut sein, daß er sie später aufstellen und damit umgehen kann. Kurz und gut, er möchte das erlernen, was ein tüchtiger Werk meister in einem größeren Betrieb wissen muß. Antwort: Der beste Weg, um sich zum Kartonnagen- fabrikanten heranzubilden, ist eine gründliche Lehrzeit in einer gut geleiteten Kartonnagenfabrik. Es verspricht Vor teile, wenn der junge Mann nach solcher Lehre etwa ein Jahr lang in einer Maschinenfabrik, welche vorzugsweise Kartonnagenmaschinen baut, als Lehrling tätig sein kann. Außerdem muß er die Fachpresse und Fachliteratur sorg fältig verfolgen. Unredlicher Konkursverwalter 10159. Frage: In einer Konkurssache in Ostpreußen hat der bestellte Konkursverwalter die Kasse unterschlagen. Er besitzt nichts und verbüßt zurzeit die ihm wegen der Unterschlagung auferlegte Gefängnisstrafe. An wen hat man sich zu halten .-' Muß der Konkursverwalter nicht Kaution stellen? Ist Aussicht vorhanden, daß man in diesem Fall seine Forderung herein bekommt? Antwort: Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht ver loren. Somit empfiehlt es sich nicht, in obiger Sache irgend welche Schritte zu tun. Der Konkursverwalter wird ent sprechend den Vorschriften der Konkursordnung durch das Gericht eingesetzt, und wenn, was wahrscheinlich ist, in diesem Fall die dabei beteiligte Gerichtsperson die gesetz lichen Vorschriften befolgt hat, so kann sie nicht zu Schadenersatz gezwungen werden. Kauf auf Abruf 10160. Frage: Wir haben mit einer Firma im Dezember 1907 einen Abschluß auf 40000 kg Papier gemacht, ohne eine be stimmte Frist für die Erfüllung desselben zu vereinbaren. Bis heute sind von dem Schluß erst 10000 kg abgenommen, und unser Drängen um weitere Abnahme blieb bisher ohne Erfolg. Können wir nun auf Erfüllung des Schlusses bestehen, bezw. wie lange müssen wir unserem Abnehmer noch Zeit gewähren? Bestehen gesetzliche Bestimmungen darüber, in welcher Zeit ein unter gleichen Bedingungen gemachter Abschluß erfüllt sein muß, und wie lauten diese? Antwort; Wenn bei einem Kauf auf Abruf Grenze der Abnahmefrist nicht festgesetzt ist, so folgt daraus nicht, daß es im Belieben des Käufers steht, abzunehmen, wann er will. Vielmehr muß der Käufer mit angemessener Frist abnehmen, und im Streitfall muß der Richter unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und etwaiger Handelsbräuche die angemessene Frist ermitteln und festsetzen. Unseres Wissens werden zwischen Papier fabriken und ihren Abnehmern Abschlüsse, wenn keine Frist vereinbart ist, im allgemeinen auf 1 Jahr gemacht, da auch die Papierfabrikanten ihre Roll- und Hilfsstoffe sich durch Jahresabschlüsse sichern, und der Preis dieser Rohstoffe bei der Feststellung des Preises für das fertige Erzeugnis maßgebend ist. Unseres Erachtens können daher Frage steller ihren Abnehmern für die Abnahme des Restes eine angemessene Nachfrist, vielleicht 1 Monat, für jede noch fällige Ladung gewähren, und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist auf Abnahme klagen. Lieferungskiausei 10161. Frage: 1m Dezember vorigen Jahres tätigten wir mit der Zellstoffabrik X einen größeren Abschluß. In unserem Vertrag heißt es, daß die Fabrik an verschiedene Firmen, die auch benannt sind, nicht liefern darf, ausgenommen war Y, der noch alten Schluß hatte, der aber bald erledigt sein würde, wie sich der Direktor der Fabrik äußerte. Wir erfahren hierzu, daß die Fabrik noch immer dem Mann liefert. Ist sie hierzu be rechtigt, oder muß sie das unterlassen, oder können wir irgend welche Entschädigung beanspruchen? Hätten wir voraussichtlich mit einer Klage auf Entschädigung Erfolg? Antwort'. Da der Vertrag erst vor 12 Jahr abgeschlossen wurde, so ist es möglich, daß der alte Schluß mit Y noch nicht erledigt ist. Ob eine Klage auf Entschädigung Erfolg haben würde, erscheint sehr zweifelhaft, da Fragesteller nachweisen müßte, welchen Schaden ihm die liefernde Firma zugefügt hat, und da es zweifelhaft erscheint, ob der Ausdruck »bald« dahin ausgelegt würde, daß der Abschluß mit Y vor Ablauf von sechs Monaten erledigt sein mußte. Schadenersatz für entgangenen Verdienst 10162. Frage: Mit der Geschäftsbücherfabrik X stehe ich seit einigen Jahren in Verbindung. Ich holte bei X vor einiger Zeit Angebote über Kataloge ein, bei diesem Angebot waren keinerlei Zahlungsbedingungen vermerkt. Nachdem ich den Auftrag erhalten und der Firma X überschrieben hatte, teilt mir X mit, daß er den Auftrag ohne vorherige Kasse nicht aus- führen würde, oder ich möchte X gestatten, die Kataloge direkt zu liefern und mir den Mehrpreis gutzuschreiben. Da mein Kunde eilig war, schrieb ich X, er solle sich sofort mit dem Kunden in Verbindung setzen, obwohl ich ihn gesetzlich wohl zur Lieferung zwingen könnte. Mein Kunde und X wurden sich jedoch nicht einig. Ist X für den mir entgangenen Verdienst haftbar? Ich habe einen Schaden von 80 M. Antwort: Fragesteller hat keinen Schadenersatzanspruch an die Firma X, da diese berechtigt ist, Vorausbezahlung zu verlangen. Nachbildung von Photographien 10163. Frage: Ich kaufte bei einem hiesigen Buchhändler mehrere Photographien wie die beiliegende zum Preis von 1 M. das Stück. Ich möchte nun danach Postkarten anfertigen lassen. Kann ich das ohne Unannehmlichkeiten mit dem Hersteller der Photographie (er ist mir unbekannt) oder dem Verkäufer (dem Buchhändler) zu haben? Ich denke, da auf der Photographie kein Name und garnichts angegeben ist, daß ich damit machen kann, was ich will. Antwort: Nach dem Kunstschutzgesetz vom 9. Januar 1907 sind Photographien ohne weiteres gegen Nachbildung durch Unbefugte geschützt. Fragesteller muß sich also mit dem Urheber in Verbindung setzen, den er wohl durch den Buchhändler, bei dem er die Photographie gekauft hat, erfahren kann.