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Nr. 63 PAPIER-ZEITUNG 2463 Hrbeitgeber-Schutz-Verband für das Deutsche Buchbinder-Gewerbe und verwandte Berufe 1. Vorsitzender: franz Sackmann, Berlin, Luckauerstr. 3 Verhandlungsbericht der zweiten Generalversammlung des Arbeitgeber-Schutzverbandes für das Deutsche Buchbinder gewerbe und verwandte Berufe Am Sonntag, 25. Juli, tagten die Vertreter obigen Ver bandes in Würzburg. Die Verhandlungen wurden vom 1. Vorsitzenden F. Sackmann, Berlin, geleitet, aus dessen Geschäfts- und Kassenbericht mit Genugtuung entnommen werden konnte, daß man sich in beteiligten Kreisen mit dem Verband und dessen Einrichtungen immer mehr vertraut macht und den Sympathien für den Verband durch Beitritt Ausdruck gibt. Dementsprechend sind auch die Kassenverhältnisse in einer erfreulichen Entwicklung begriffen. Die als Revisoren tätigen Kollegen Rauschenbach, Hamburg, und Herrlich, Dresden, bestätigten die Richtig keit der Kassenführung und des letzten Abschlusses. Einstimmig angenommen wurde der Antrag des Zentral vorstandes als Nachtrag zu § 26 mit folgendem Wortlaut: Schutz der Arbeitswilligen Die Mitglieder sind verpflichtet, für den Schutz der Arbeitswilligen in Arbeiterbewegungen nach Kräften zu sorgen und alle dazu dienlichen Mittel an zuwenden; auch sind sie verpflichtet, Arbeitswillige, die ihnen während einer Arbeiterbewegung zugewiesen werden, nach Möglichkeit einzustellen und zu schützen. Auch der Antrag des Bezirksverbandes Kassel, daß die persönlichen Beiträge fernerhin in Vierteljahrsraten erhoben werden sollen, und der Antrag des Bezirksverbandes Dresden, daß die Generalversammlungen wie schon in diesem Jahr stets vor dem Verbandstag des Bundes Deut scher Buchbinder - Innungen abgehalten werden sollen, wurden einstimmig angenommen. Zu keinem endgiltigen Beschluß kam die Versammlung dagegen über den Antrag des Bezirksverbandes Hamburg: »Die Höhe der Beiträge nach der Jahreslohnsumme zu be rechnen«. In eingehender Besprechung kam zwar die grundsätz liche Zustimmung der Kollegen deutlich zum Ausdruck, jedoch wollen die Vertreter erst die Gerechtigkeit des An trages in ihren Bezirksverbänden genügend erläutern. Man kam zu der Entschließung, den Antrag auf der nächsten Generalversammlung nochmals zu beraten. Der Bezirksverband Hamburg behält sich jedoch vor, diesen Antrag im nächsten Jahr nochmals auf die Tages ordnung zu bringen. Ein weiterer Antrag des Bezirksverbandes Dresden, be treffend Reisekosten der Delegierten, wurde nach kurzer Aussprache zurückgezogen. Nach einer kurzen, treffenden Ansprache des Vor sitzenden, worin die Delegierten zur weiteren Agitation aufgefordert wurden, wurden die Beratungen geschlossen. gez. F. Sackmann, Berlin gez. G. Herrlich, Dresden 1. Vorsitzender Schriftführer Keine eingeschriebenen Fensterbriefe. Fensterbriefe sind von der Reichspostverwaltung seit etwa 11/2 Jahren zugelassen worden. Unter Fensterbriefen versteht man Briefe mit Um schlägen, die die Adresse durchscheinen lassen. Diese braucht dann nur auf den Brief selbst geschrieben zu werden. Man hat neuerdings versucht, solche Fensterbriefumschläge auch zur Versendung von Einschreibebriefen zu verwenden. Das Fehlen jeglicher Aufschrift auf dem Fensterbriefumschlag macht es aber möglich, die ursprüngliche Briefeinlage nachträglich durch eine andere zu ersetzen. Der Postverwaltung wird es auf diese Weise schwer gemacht, nachher zu beweisen, daß die ursprüng liche Sendung richtig ausgehändigt worden ist. Das Bedenken, daß die Postverwaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Einschreibebriefe Gewähr zu leisten hat, hatte deshalb das Reichspostamt veranlaßt, in einem besonderen Bescheid sich dahin auszusprechen, daß eingeschriebene Fensterbriefe nicht zulässig sind. Fensterbriefumschläge können deshalb nur im inneren deutschen Verkehr für gewöhnliche Briefe verwendet werden, für die die Post keine Gewähr leistet (Berl. Tagebl.) Klebstoff für Papierhülsen Zu Frage 9967 in Nr. 42 Die in der Papierhülsenfabrikation gebräuchlichste Art der dampfdichten Klebung ist folgende: Man weicht 1 kg Kasein in 4 1 lauwarmen Wassers über Nacht ein und verrührt dieses nachher so lange, bis keine Klumpen vorhanden sind. Dann werden etwa 70 g Salmiakgeist zugesetzt (oder auch entsprechende Mengen Soda, Borax, Kalk oder andere gelinde Alkalien), und es wird so lange umgerührt, bis ein gleichmäßig glatter Kleister entsteht. Durch Eintauchen von rotem Lakmuspapier kann man sich von der vollständigen Lösung überzeugen und nötigenfalls durch weiteren Zusatz von Alkalien nachhelfen. Dieser vollständigen Lösung werden unter ständigem Um rühren 10—15 g Formaldehyd zugesetzt. Mit solchem Kleister geklebte und besponnene Hülsen überstehen ein Dämpfen bis zu 8 Atm. Druck, ohne ihre Form im geringsten zu verändern. Häufige Verwendung findet auch Stärke- Kleister, welcher durch Formaldehydzusatz gleichfalls un löslich gemacht wird, doch sind die Erfolge damit nicht so gut wie mit der zuvor beschriebenen Kaseinlösung. Tierleimlösungen mit chromsaurem Kali haben sich garnicht bewährt, da die Farben zu stark angegriffen werden. H. Ergänzungsbogen beim Binden von Katalogen Bei größeren Auflagen von Katalogen ist es unvermeid lich, daß beim Druck wie auch bei den darauffolgenden Buchbinderarbeiten Defektbogen entstehen. Häufig werden solche Bogen, welche teils zerrissen, teils beschmutzt sind, als unbrauchbar vernichtet und in den Papierabfall ge worfen, obgleich sie manchmal hohen Wert besitzen. Fehlen z. B. Kataloge an der Auflage, und besteht der Be steller auf der bestellten Anzahl, so muß, wenn von einem Bogen Stücke fehlen, der Satz nochmals in die Maschine gehoben oder gar neu hergestellt werden. Zu diesen oft sehr hohen Unkosten kommt noch die Verzögerung der Lieferung. Druckerei und Buchbinderei müssen daher an gewiesen werden, jeden Makulaturbogen aufzubewahren. Durch fehlerhaften Bogen läßt sich oft die Auflage voll ständig machen, wenn man die fehlerhaften Seiten eines Bogens beseitigt und durch bessere ergänzt. Nehmen wir, wenn alle guten Bogen verarbeitet sind und sich das Fehlen einer Anzahl Bogen bemerkbar macht, alle aus geschossenen Makulaturbogen zur Hand, so werden wir finden, daß sich die Mängel nicht immer auf ein und der selben Stelle eines Bogens vorfinden, vielmehr bald auf dieser, bald auf jener Druckseite. Man Schneidet also alle Makulaturbogen in zwei oder in vier Teile (Doppelblätter) und ersetzt die fehlerhaften Blätter durch gute. Reichen die Doppelblätter noch nicht aus, so schneidet man diese nochmals durch. Da Kataloge zumeist seitlich geheftet werden, lassen sich auch einzelne Blätter verwerten, ohne daß ein solcher Katalog dadurch einen Makel aufweist. Bei größeren Partien von Defektbogen läßt man alle gefalzten Bogen aufschlagen und schneidet sie dann in der Schneide maschine in vier Teile. Das Aussortieren besorgt ein kundiger Arbeiter, welcher die Kataloge dann auch ver vollständigt. Dieselbe Maßregel läßt sich auch bei Umschlägen, welche oft kostspielig sind und nur mit hohen Unkosten nachgedruckt werden können, anwenden. Man schneidet Umschläge, deren eine Seite mangelhaft ist, so auseinander, daß an jener Seite, welche Verwendung finden soll, genug Rückenfalz stehen bleibt, um den Rücken des Kataloges damit verdecken zu können. Schlimmsten Falles kann man auch, wenn die Teile einiger mangelhafter Umschläge nicht ausreichen, den Rücken des Kataloges durch einen Kaliko falz einkleben. F. K. Künstler-Lithographien. In den Räumen des Kunstgewerbe- und Altertumsvereins im alten Realgymnasium am Florinsmarkt zu Koblenz ist eine Ausstellung von mehr als 300 Künstler- Steinzeichnungen und -Radierungen des Künstlerbundes Karls ruhe eröffnet worden. Maler wie Thoma, Steinhausen, Kamp mann, Volkmann, Biese, Bauer u. A. sind durch ihre besten Leistungen auf diesem Gebiet vertreten. 0. K.