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Nr. 52 PAPIER-ZEITUNG 2055 ist zu Pf. = 500 » en vorhanden sein (die neuen Sätze für die Folge folgende Sätze gedruckt): Pf. sind natürlich nur als Vorschläge aufzufassen. Sätze i c „ 50 „ (aus mehreren Blättern bestehend) 2 2 » 25° 10 — 25 » = 3° » 10 10 TO 21 30 700 1000 Biese In dieser kammern ob nicht Angelegenheit müßten selbstverständlich die Handels- Erkundigungen einziehen. Zu überlegen wäre auch, die Einführung eines Postgeldes von 2 Pf. für je 50 g und der Schweiz wird hier am Platze sein: Belgien: bis 50 g (aus einem Blatt bestehend) . . = 15° » = 250 „ sind Kursiv Bis 50 100 175 250 der einfachste und beste Weg zur Reform der Drucksachen- Postgeldsätze sein würde. Es würden alsdann 1000 g zwar 40 Pf. statt 30 Pf. wie bisher kosten, dafür würde aber ander seits manche Erleichterung und Verbilligung geschaffen, sodaß sich die Gesamtkosten für den Handel nicht erhöhen würden. Vielleicht wird bei dieser Gelegenheit auch das Höchst gewicht von 1000 auf 2000 g festgesetzt. Ein Hinweis auf die vorteilhaften Drucksachensätze Belgiens g = 3 » — 5 „ = 8 „ = 10 rechnen, daß für einen Mehrpreis von 5 Pf. eine um 150 g schwerere Drucksache versandt werden kann, sondern es ist in Betracht zu ziehen, daß der Gewichtsunterschied zwischen dem niedrigen Grundgewicht von roo g und der Stufe von 250 g zu groß ist. Der Postverwaltung soll durch die Einführung neuer Ge wichtsstufen keine geringere Einnahme entstehen. Die neuen Gewichtsstufen sollen vielmehr ihr und dem Handel die Arbeit vereinfachen und ungerechtfertigte Fesselung aufheben. Wer Drucksachen in großen Mengen zu versenden hat, stellt vorher das Gewicht fest; er wird eine bestimmte Gewichtsstufe nach Möglichkeit nicht überschreiten, sondern Papier, Einband, Verpackung lieber etwas leichter wählen, als z. B. 10 Pf. Post geld für ein Mehrgewicht von 35 g zu bezahlen. Wo es möglich ist, zerlegt man auch die Sendung. Wiegt ein Katalog mit Preisliste z. B. 285 g, so versendet man zwei Drucksachen, den Katalog zu 10 Pf., die Preisliste zu 3 Pf. Bei einer Auflage von 10000 Stück werden auf diese Weise 700 M. Postgeld gespart. Bei großen Drucksachenmengen ist die Post geld-Ersparnis für den Versender also sehr groß, es ist aber auch nicht zu unterschätzen die bedeutende Mehrarbeit, die der Post durch die doppelte Stempelung und dergl. entsteht. Immerhin ist der Versender an Gewichtsstufen gebunden, die manchmal einer wirkungsvollen Ausstattung der Druck sachen hindernd im Wege stehen, wenn er nicht ein um 5 oder 10 Pf. höheres Mehr-Postgeld für ein verhältnismäßig geringes Mehrgewicht, beispielsweise von 35 g wie in dem angeführten Fall bezahlen will. Es sollten Zwischenstufen von 175 g zu 8 Pf., 350 g zu 15 Pf., 700 g zu 25 Pf. geschaffen werden. Wie bereits erwähnt, wird eine Verringerung der Einnahmen der Post, das kann wohl mit Bestimmtheit angenommen werden, hierdurch nicht eintreten. Es wird vielmehr, das sei nochmals betont, eine Vereinfachung die Folge sein. Anstatt einer Ver ringerung wird bei einer größeren Bewegungsfreiheit eher' eine Erhöhung der Einnahmen aus den Drucksachen-Versendungen zu verzeichnen sein, und zwar aus folgendem Grunde: Einige Pfennige Mehr-Postgeld wird manche Firma anlegen, um eine zweckmäßigere Verpackung, eine bessere Ausstattung wählen zu können. Ein Mehrpostgeld von 10 Pf. dagegen ist für ein ge ringes Mehrgewicht zu viel. Das ruft bei 10000 Drucksachen eine Mehrausgabe von 1000 M. hervor. Bei einer Einführung der erwähnten Zwischenstufen würden Vorschlag für neue Drucksachen-Gewichtsstufen Die Steigerung der Gewichtsstufen bei Drucksachen groß. Sie beträgt bei der 5 Pf.-Stufe = 50 g für einen Mehrpreis von 2 Bis 350 g — 15 Pf. » 500 „ = 20 „ für jede weiteren 50 g . . . , Schweiz: bis zu 50 g 2 c » » 500 „ Die Papier-Industrie wird von dieser Frage am meisten be rührt. Werden sich Körperschaften bereit finden, einleitende Schritte zu unternehmen? Kl. H. Diese Gewichtssteigerungen sind zu unvermittelt, es fehl passende Zwischenstufen. Man darf beispielsweise nicht damit Druckpreise für Briefumschläge Auf der Tagesordnung der am 6. und 7. Juni in Köln abge- haltencn Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins stand auch der Bericht über die Verhandlungen mit dem Verein Deutscher Briefumschlagfabrikanten wegen Abschluß des von der vor jährigen Hauptversammlung genehmigten Vertrages Uber die Durch führung einheitlicher Kuvertdruckpreise. Hierzu führte Herr Bauch witz, Stettin, im Auftrag des Vorstandes folgendes aus: Die vor jährige Hauptversammlung in Posen hat ihre Zustimmung ge ¬ geben zu einer Vereinbarung zwischen dem Deutschen Buch drucker-Verein und dem Verein Deutscher Briefumschlag fabrikanten über die Berechnung von Kuvertdruckpreisen. Der Abschluß dieser Vereinbarung, welche zunächst auf die Dauer eines Jahres gedacht war, kam aber nicht zustande, weil der Verein Deutscher Briefumschlagfabrikanten nachträglich Wünsche zu dem von uns entworfenen Vertrag äußerte, die längere schriftliche und mündliche Verhandlungen notwendig machten. Diese Wünsche bezogen sich auf die Zulassung von Ausnahmen für Lieferungen an einzelne Großverbraucher in verschiedenen Städten sowie an Behörden. Die hauptsächlichste Meinungs verschiedenheit bestand aber in der Festlegung der Kuvertdruck preise. Bekanntlich sind im § 32 des Deutschen Buchdruck- Preistarifs die Druckpreise nur für einfachen Firmenaufdruck auf Kuverte bis zur Größe 13X20 cm und bis zu 50000 Stück festgelegt. Bezüglich der größeren Formate ist gesagt, daß diese nach § 26 des Tarifs, nämlich nach den dort festgelegten Ak zidenzdruckpreisen, zu berechnen sind. Diese allgemeine Be stimmung war für den Verein Deutscher Briefumschlagfabrikanten nicht annehmbar, einerseits weil seine Mitglieder sich mit der selben nicht immer zurechtfinden können, anderseits weil die sich darnach ergebenden Preise im Hinblick auf den allgemeinen Tiefstand der Kuvertdruckpreise als nicht erreichbar erachtet wurden und überdies nicht im richtigen Verhältnis zu den fest stehenden Preisen für die Formate bis zu 13X20 cm standen. Es sind nun mit dem Verein Deutscher Briefumschlagfabrikanten unter Zustimmung des Berechnungsamts Preise für drei weitere Kuvertgrößen festgelegt worden, die in dem Vertragsentwurf enthalten sind, welcher den Herren Abgeordneten zugegangen ist. Diese Preise sind den im Preistarif enthaltenen Sätzen für die Formate bis zu 13X20 cm angepaßt und es wird, sofern die heutige Hauptversammlung sie annimmt, erforderlich sein, daß sie auch in dieser Form im Deutschen Buchdruck-Preistarif Auf nahme finden. Ueberdies ist die Preisskala dadurch erweitert worden, daß die Preise für Lieferungen von 100000 und mehr festgesetzt worden sind. Die weiteren Einzelheiten und Be stimmungen über die Berechnung von Briefumschlägen ergeben sich aus dem Vertragsentwurf, sodaß von einer näheren Dar legung abgesehen werden kann. Der Vorstand empfiehlt den Vertrag in der vorliegenden Fassung, an welcher sich nur noch einige formelle Aenderungen notwendig machen, der Hauptver sammlung zur Annahme. Im weiteren teilt Herr Bauchwitz noch mit, daß vom Kreis IX (Schlesien) beantragt worden sei: Die Hauptversammlung wolle bei Beratung der Durch führung einheitlicher Kuvertdruckpreise dahin wirken, daß den Einkaufsvercinigungen der Bezirksvereine von der Konvention der Kuvertfabrikanten die besonderen Rabatt sätze gewährt werden, wie den Großabnehmern. Bezüglich dieses Antrages sei mit dem Verein der Brief umschlagfabrikanten verhandelt worden, und es bestehe Aus sicht, daß ein entsprechendes Abkommen noch nachträglich herbei geführt werden könne, sodaß diese Einkaufsvereinigungen, so fern sie für eigene Rechnung arbeiten und Lager halten, die gleichen Vergünstigungen wie alle Händler erhalten werden. Bei Bemessung erhöhter Rabattsätze spiele naturgemäß der Um satz und die Bedeutung der Einkaufsvereinigung eine wesent liche Rolle. Die Rabattsätze dürften daher am besten von Fall zu Fall zwischen der Einkaufsvereinigung und dem Brief umschlagfabrikanten-Verein vereinbart werden. Die Geneigtheit des letzteren zu derartigen Abkommen sei vorhanden. Herr Boll, Berlin, bemerkte zu diesen Ausführungen, daß, solange ganz Berlin von dem Vertrag ausgenommen sei, die Berliner Vertreter sich mit dessen Abschluß nicht einverstanden erklären könnten und dagegen stimmen würden. Die Abstimmung ergab Annahme des Vertrages mit über wiegender Mehrheit. Der Vertrag hatte folgenden Wortlaut: Vertrag zwischen dem Deutschen Buchdrucker-Verein, Leipzig, und dem Verein Deutscher Briefumschlag fabrikanten, Elberfeld § 1. Der Verein Deutscher Briefumschlagfabrikanten ver pflichtet seine Mitglieder für das deutsche Zollgebiet mit Aus nahme von Groß-Berlin: 1. Briefumschläge ohne Druck an direkte Vertreter, ausschließ lich der Behörden, nach folgenden Bestimmungen desVereins Deutscher Briefumschlagfabrikanten zu berechnen: a) die Nettosorten des Vereins ohne 10 v. H. Treurabatt und mit 10 v. H. Zuschlag auf die Nettopreise, b) die Bruttosorten des Vereins zu Bruttopreisen netto ohne Konventions- und Treurabatt. 2. Den Druck auf diese im § 1 bezeichneten Briefumschläge wie folgt zu berechnen: a) an direkte Verbraucher einschließlich der Behörden nicht unter den im § 3 dieses Vertrages festgelegten Mindestsätzen, b) an Zwischenhändler nicht unter den in den Verein barungen des Vereins Deutscher Briefumschlagfabri kanten hierfür festgelegten Sätzen; Ausnahmen: In Leipzig sind Großverbraucher, soweit solche in der Liste des Vertrauensmanns Herrn Amtsrichter Frech in