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Nr. 54 PAPIER-ZEITUNG 2148 Schluß folgt. rechts Papier [17464 Mille an. Massenproduktion, daher prompter Veraand. Papierfabrik, Sundern I. ML gekreppt und glatt, ca. 160 mod. Dessins (v. I. Künstl. entw.) ff. weiss, ein- bis .achtfarbig, von 1,40 M. pro echt Wasserkrepp (nach D. R. P. hergest.), Seidenkrepp, Hutkrepp, Dekorationskrepp, Knitterkrepp. — Reichste Farbenwahl. Neu! Kreppklosettpapier(D.R.G. M.). Schönste Erfindung in hygienischer Hinsicht. Wer einmal gekauft, kauft immer wieder! Billigste, mittl. u. beste Qualitäten, in Rollen und Paketen. Flemming’schen Ver- 10 Jahre beschäftigten oder für diese Zeit einjähriger Tätigkeit eine Woche, nach fünfjähriger anderthalb Wochen und nach zehnjähriger jährlich zwei Wochen Urlaub. Aus dem Reg.-Bez. Koblenz wird gemeldet, daß die Beurlaubung von Arbeitern in Buchdruckereien häufiger ist als in anderen Betrieben; in 4 Betrieben erhalten 1 3 Jahre tätige Arbeiter und Setzer eine Woche Ferien und den durchschnittlichen Wochenlohn. Kürzere Zeit beschäftigte Leute und bei be sonderer Veranlassung auch Lehrlinge werden 3 Tage ohne Lohnabzug beurlaubt. — In den drei großen Druckereien der Stadt Köln (Kölnische Zeitung, Kölnische Volkszeitung, Kölner Verlagsanstalt und Druckerei A.-G.) ist schon seit längerer Zeit Urlaubsgewährung eingeführt. Die Kölnische Zeitung gibt ge lernten Arbeitern nach 5 Dienstjahren, Hilfsarbeitern nach 10 Jahren 7 Tage frei. Im Jahr 1908 wurden etwa 70 v. H. der Angestellten dieser Vergünstigung teilhaftig. Aehnlich erhalten die Arbeiter der Kölnischen Volkszeitung vergütete Ferien, und zwar nach mindestens 5jähriger Tätigkeit 3 Tage, nach rojähriger eine Woche. Hier wurden gegen 40 v. H. Arbeiter beurlaubt. In gleicher Weise ist die Angelegenheit bei der Kölner Verlags anstalt geregelt. In höheren Stellungen befindliche Personen, wie Korrektoren oder Faktore, erhalten längeren Urlaub. In fünf weiteren Kölner Druckereien wurde im Berichtsjahr Ge hilfen Urlaub gewährt. In zweien erhielten 5 Arbeiter je 8 Tage Sommerurlaub, in der dritten 15 Arbeiter, und zwar 7 je 3 und 8 je 4 Tage. Der Faktor und Korrektor hatten außerdem eine Woche frei. In den letzten beiden Druckereien hatten 5 Gehilfen je 3 Tage Ferien. Der Buchdruckergehilfenverband Deutschlands doppelten Lohn. Im Jahre 1908 genossen den Urlaub 9 Arbeiter und 3 Arbeiterinnen, während 4 Arbeiter und 2 Arbeiterinnen den doppelten Lohn vorzogen. Im Reg.-Bez. Oppeln ist Urlaubs- gewährung unter Fortzahlung . des Lohnes verhältnismäßig am häufigsten in Buchdruckereien; in einer Buchdruckerei erhalten seit Jahren die Arbeiter je nach ihrem Dienstalter 8 14 Tage Urlaub; in einer anderen beträgt er für die mehr als 3 Jahre tätigen Arbeiter 1 bis 4 Wochen. Außer dem Durchschnittslohn wird in letztgenannter Anstalt noch ein weiterer, schwankender Zuschuß gezahlt. Im letzten Jahr betrug dieser 25 v. H. des Lohns. In einer großen Buchdruckerei in Magdeburg erhalten die Arbeiter außer anderen Urlaubszeiten, an Stelle der tarif mäßig an den Zahlungstagen frei zu gebenden halben Stunde, 3 Tage Ferien, welche nach Ansicht der Firma nützlicher für ihre Leute sind als die geringe Abkürzung der Arbeitszeit. In demselben Betrieb werden auf allen Posten, welche besonders interessiertes und aufmerksames Arbeiten erfordern, die Urlaubs zeiten auf 14 Tage und mehr verlängert. Ferner werden Beamten und Arbeitern, deren Gesundheit gelitten hat, 4 bis 8 Wochen Urlaub bei voller Bezahlung bewilligt. Im Stücklohn be schäftigte Setzer bekommen für die Ferienwoche 30 M. Die Firma hofft, durch dieses Entgegenkommen sich stets arbeits freudiges Personal zu erhalten. Die Gewährung von Urlaub an Arbeiter unter Weiterzahlung des Lohns macht im Reg.-Bez. Schleswig erfreuliche Fortschritte, besonders in den poly graphischen Betrieben. Die zunehmende Erstarkung der Buch drucker-Organisation hat anscheinend hierbei mitgewirkt. — Im Reg.-Bez. Arnsberg erhalten am häufigsten in Buchdruckereien Gehilfen kürzeren Urlaub, der sich nach Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses richtet und meist zwischen zwei und acht Tagen schwankt. Eine Bochumer Druckerei gibt ihren An gestellten nach 3 Dienstjahren jährlich acht, nach dem fünften Dienstjahr 14 Tage Ferien. Von den in der Druckerei be schäftigten erwachsenen Männern haben zurzeit alle bis auf zwei Anspruch auf den verlängerten Urlaub. Die beschäftigten Frauen wechseln so häufig, daß für sie Erlangung des Urlaubs- kaum vorkommt. — Die Buchdruckerei »Gutenberg« in tage. - Arbeit kann jedoch jeder des Urlaubs verlustig gehen. Unionsdruckerei in Frankfurt a. M. gewährt ihren Arbeitern nach sprechen. In einer Zierdruckanstalt des lages in Glogau erhalten alle mindestens Arbeiter entweder acht Tage Urlaub Gewerbe-Aufsicht der Papier-Industrie in Preußen 1908 Fortsetzung zu Nr. 53 S. 2110 Urlaubsbewilligiingen unter Fortzahlung des Lohnes. In zwei Buchdruckereien in Tilsit erhalten die Arbeiter jährlich 14 Tage Urlaub. Die Buchdruckerei von Merzbach in Posen gewährt 8 Tage Ferien nach mindestens fünf Dienstjahren jedes zweite Jahr, nach 25 Jahren alljährlich. In der Buchdruckerei von Fernbach in Bunzlau erhält jeder Arbeiter nach fünfjähriger Tätigkeit jährlich drei Tage Urlaub, der bei den männlichen Arbeitern jedes Jahr um einen Tag bis zum Flöchstbetrage von einer Woche verlängert wird. Die Buchdruckerei von Seyffarth in Liegnitz gibt dagegen schon nach zweijähriger Tätigkeit ihren Arbeiterinnen drei Tage und den Setzern und Maschinen meistern acht Tage Urlaub jährlich. In der Buchdruckerei von H. Krumbhaar in Liegnitz erhalten nur ältere Arbeiter und nur dann Urlaub, wenn besondere Gesundheitsrücksichten dafür • 1 . a; einigen Jahren darauf hin, daß seinen Mitgliedern all- wirktehelinde Betrieben, wo es angängig ist, Urlaub unter Weiterzahlung des Lohns gewahrt wird Die Lokalverbände we "ufefordert durch einen Vertrauensmann mit den Unurnehmern zu verhan Die Zeit des Urlaubs wird so Gewählt daß sie mit der stillen Zeit im Druckereibetrieb (Spät sommer) zusammenfällt. Dadurch wird zugleich erreicht, daß Gehilfenentlassungen in dieser Zeit entsprechend weniger vor kommen. Die Unternehmer gaben den Urlaub zunächst nur als einmalige Vergünstigung, nicht als dauernde Einrichtung, und die Gehilfen müssen jedes Jahr ein neues Gesuch einreichen. Im Reg.-Bez. Trier wird, soweit bekannt wurde, bezahlter Urlaub in nachstehendem Umfang gewährt: die Paulinusdruckerei in Trier beurlaubt ihre Arbeiter nach dreijähriger Tätigkeit jähr lich auf 3 Tage, später bis auf 9 Tage. Die Saardruckerei in St. Johann a. d. Saar gibt Arbeitern mit mindestens 5 Dienst jahren bis zu 3 Wochen Ferien. Die Buchdruckerei von Gebr. Hofer in Saarbrücken gewährt den vor dem 1. April des Jahres eingetretenen Leuten 2 bis 8 Tage Sommerurlaub. In den kleineren Druckereien ist vielfach ebenfalls Urlaubsbewilligung üblich. — Als Gegenstück zu den aufgezählten Einrichtungen der Arbeitgeber steht das wenig entgegenkommende Verhalten der Arbeiter einer kleinen Buchdruckerei, die bisher ihren Deuten drei bezahlte Ferientage im Jahr gab. Die Arbeiter sollten an einem Tag, an dem besonders eilige Arbeiten fertig gestellt werden mußten, die Mittagspause, die von 12 bis 11/2 Uhr zu dauern pflegte, um eine halbe Stunde hinausschieben, (von 122 bis 2). Sie verlangten dafür, auf den Tarif fußend, bei der naphsten Lohnzahlung 75 Pf. besondere Vergütung. Diese wurde geza lt, indessen zog der Geschäftsinhaber wegen des be- zurücken Mangels an Geschäftsinteresse die Urlaubsbewilligung iährDie Buntpapierfabrik von Ph. Schnell in Cassel gewährt Cassel gewährt jedem Angestellten jährlich 3 bezahlte Urlaubs- Durch fortgesetztes unpünktliches Erscheinen bei der Die