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554 PAPIER-ZEITUNG Nr. 24. Briefkasten Der Frage muß ro-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Kündigungsrecht des neuen Hausbesitzers" . ~ 9847. Frage: Ich habe in W. ein Haus mit Laden gekauft, die jetzige Ladeninhaberin hat das ganze Haus auf 3 Jahre ge mietet, und der Vertrag läuft bis 15. August 1909, von da an mit vierteljährlicher Kündigung. Kann ich der Frau am 1. April zum 1. Juli 1909 kündigen? Die Frau will vor dem 31. Dezember 1909 nicht ausziehen. Im 1. Stockwerk wird zum 1. April eine Wohnung frei, die noch nicht fest vermietet ist; Ich hatte der Frau geschrieben, sie solle diese Wohnung nicht vermieten und, wenn sie schon vermietet sei, den Leuten sagen, daß der neue Besitzer selbst einzleben will, oder uns die Adresse des neuen Mieters angeben, um selbst den Leuten zu schreiben, worauf mir die Frau mitteilte, sie habe das ganze Haus gemietet, sie könne hineinnehmen, wen sie wolle. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Nein. Die Mietsverträge bleiben in Kraft. Fragesteller tritt gegen über denjenigen Mietern, welche sich bereits im Besitz der Mietsräume befinden, in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietsvertrag ein (§§ 571, 580 BGB) und darf demgemäß im ersten Falle nur zum 15. August 1909 unter Einhaltung der vertragsmäßigen Kündigungsfrist kündigen. Der zweite Fall ist nach der Sachdarstellung nicht klar, doch scheint auch hier die Mieterin im Besitz der Mietsräume zu sein, sodaß das oben Gesagte auch hier gilt. Vereinbarte Strafe 9848. Frage'. Ich bestellte am 24. März 1908 bei einer Ma schinenfabrik eine Dampfmaschine im Werte von etwa 9000 M. In den Kaufsbedingungen verlangte ich u. a., daß die Maschine bis zum 15. Juni 1908 zum fertigen Gebrauch aufgestellt sein müsse, sonst würde ich für jeden Tag Verspätung 10 M. ab ziehen, womit sich die Maschinenfabrik einverstanden erklärte. Die Maschine wurde zu spät abgeliefert, und als sie aufgestellt war, mußten verschiedene Teile erst ausprobiert und nachher wieder abgeändert werden. Die Maschinenfabrik hatte ohne meinen Wunsch Systemneuerungen angebracht, die nicht gingen. Aus diesem Grunde mußte Ich mir täglich Laufproben der neuen Maschine gefallen lassen und die alte Maschine, die viel Dampf braucht, für den Betiieb beibehalten. Es wurde November, bis ich die neue Maschine übernehmen konnte. Die Maschinen fabrik stellte den Monteur, ich lieferte Hilfsmannschaft und Hebezeug. Durch die Verzögerung der Inbetriebsetzung hatte ich bedeutenden Schaden. Bei der Abrechnung zog Ich für jeden Tag Verspätung 10 M. ab, womit die Maschinenfabrik nicht einverstanden Ist; sie begründet dies damit, daß dies nur eine Formel ohne Wert sei. Sie schreibt, das Gericht prüfe auf das Genaueste, ob in Wirklichkeit auch ein Verlust ent standen sei. Habe ich ein Recht auf Entschädigung? Ich bitte um Ihre Ansicht. Antwort: Wenn eine Strafe vereinbart ist, so muß der jenige, durch dessen Schuld die Strafe verfällt, sie auch bezahlen. Wenn also die Maschinenfabrik nicht nachweisen kann, daß die Verzögerung ohne ihre Schuld entstanden ist, so muß sie die vereinbarte tägliche Strafe bezahlen, ohne daß der Fragesteller nötig hätte, nachzuweisen, daß er wirklich einen entsprechenden Schaden erlitten hat. Wenn Maschinenkäufer vom Eintreiben der Strafe absehen, so tun sie es aus Billigkeit, falls sie sich z. B. überzeugt haben, daß die Maschinenfabrik ihr Möglichstes getan hat. Außenhandel mit Papierausstattungen zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn 9849. Frage: Sind Ihnen die Ziffern des Außenhandels in Papierausstattung zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn zufällig bekannt? Nach heute erhaltener Mitteilung unseres Reisenden für Oesterreich-Ungarn soll nämlich die österreichische Statistik die Ausfuhr von Deutschland nach Oesterreich Ungarn auf 13900 Kilo, und die von Oesterreich-Ungarn nach Deutsch land auf das Zwanzigfache, nämlich auf 275400 Kilo, beziffern. Wir halten diese Angaben, für welche wir unseren Reisenden noch um Unterlagen gebeten haben, für unzutreffend und wären Ihnen für Richtigstellung dieser Zahlen, die ihnen jedenfalls zur Verfügung stehen werden, aufrichtig dankbar. Wir allein haben im vorigen Jahre durch die Bahn brutto über 8000 kg, durch die Post weitere 1000 kg an Papier ausstattungen nach Oesterreich-Ungarn geliefert, was nach Abzug der Tara mit höchstens 20 v. H. eine Nettoausfuhr von über 7000 kg — 70 dz ergeben würde. Da außer uns eine ganze Reihe von Papierausstattungs-Fabrikanten nach der österreichischen Monarchie liefern, so muß unserer Ansicht nach ein Teil der Ausfuhr falsch verrechnet worden sein. Auch wüßten wir nicht, wie bei der Leistungsfähigkeit der deutschen Papierausstattung eine Einfuhr auch nur von 19000 kg brutto, also etwa 15000 kg netto aus Oesterreich-Ungarn, zu erklären wäre! Wir neigen zu der Ansicht, daß unter der Position 3O0A viele billige Geschäfts- und sonstige Briefhüllen oder lose Bogen in Rlespackung ent halten sind, welche eigentlich als 3 Andere Waren aus Papier« hätten benannt werden müssen. Dadurch, daß der österreichische Zolltarif eine ganz andere Einteilung aufweist als der deutsche, müssen unserer Meinung nach auch die beiden Positionen (Papier-Zeitung Nr. 15 S. 594 »Papier mit eingeprägten Monogrammen usw. sowie anderes Papier«), welche zusammen eine Ausfuhr nach Oesterreich von 1378 dz aufweisen, großenteils mit zu »Papierausstattungen« ge rechnet werden. Um nämlich den niedrigeren Einfuhrzoll zu erlangen, sind wir genötigt, aus sämtlichen Kassetten, welche Bogen und Umschläge ohne Verzierung enthalten, die Brief bogen herauszunehmen und getrennt zu versenden. Das macht bei der großen Anzahl solcher Schachteln einen erheblichen Betrag aus. Papierausstattungs-Fabrik Antwort: Wir brachten in Nr. 11 von 1909 auf fünf Druckseiten unseres Blattes die genauen Ziffern der Ein- und Ausfuhr von Waren des Papier- und Schreibwarenfaches in deutschen Zollgebieten und wiesen an der Spitze der genannten Nummer auf Wert und Bedeutung dieser Zu sammenstellung hin. Sie ergibt unter Nr. 667, daß 2719 dz Papierausstattungen nach Deutschland eingeführt und 6384 dz aus Deutschland ausgeführt wurden. An der Ein fuhr beteiligten sich Frankreich mit 376 und Oesterreich- Ungarn mit 1886 dz. Die wichtigsten Ausfuhrgebiete waren die Niederlande mit 851 und die Schweiz mit 608 dz. In Nr. 15, Seiten 594 und 595, brachten wir eine be sondere Aufstellung der Papier- und Papierwaren-Ein- und Ausfuhr von Oesterreich-Ungarn in 1908. Darin wird allerdings die deutsche Einfuhr von Papierausstattungen in Oesterreich-Ungarn mit 139 und die österreich-ungarische Ausfuhr von Papierausstattungen nach Deutschland mit 2750 dz angegeben. Da somit zwischen beiden Aufstellungen ein Wider spruch besteht, wandten wir uns an die »Vereinigung für die Zollfragen der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels« mit der Bitte um Aufklärung. Diese wurde bereitwillig erteilt und lautet: »Die in Nr. 15 der Papier-Zeitung für die österreichisch ungarische Außenhandels-Statistik gewählte Bezeichnung »Briefpapier samt Ausstattungen« ist nicht ganz zutreffend und deshalb irreführend. Die amtliche Statistik Oesterreich- Ungarns spricht vielmehr von »Briefpapier samt Kuverten oder in Kartons«, umfaßt also nicht genau dieselben Waren, welche in der deutschen Außenhandels-Statistik unter »Briefpapier, Briefkarten und Briefumschläge in Behältnissen (Papierausstattungen)« zusammengefaßt werden. Die Gruppe »Briefpapier samt Kuverten oder in Kartons« der öster reichischen Statistik gliedert sich wieder in drei Unter abteilungen, für welche nachstehend die amtlichen Ein- und Ausfuhrziffern in dz = 100 kg — und zwar netto in der Einfuhr und brutto in der Ausfuhr — für das Jahr 1908 an gegeben werden: 2. Warenbenennung »Briefpapier samt Kuverten oder in Kartons der Tarif nummer 300a« (d. h. in ge wöhnlichen Kartons) — Zollsatz 30 Kr. die 100 kg »Briefpapier samt Kuverten aus gepreßten usw. Pa pieren oder in Kartons der Tarifnummer 300b« (d. h. in Kartons mit gepreßtem usw. Papier) — Zollsatz 45 Kr. die 100 kg ... . Dieselben »mit Bildern oder Malereien« — Zollsatz 55 Kr. die 100 kg . ... Sa.' Einfuhr ins gesamt aus Deutsch- • land Ausfuhr ins gesamt nach Deutsch land 41 24 7769 2738 62 35) 213 16 108 80 ) 211 139 7982 2754 In der vorstehenden Statistik sind also nur diejenigen Papierausstattungen usw. nachgewiesen, welche nach den Zolltarifnummern 300a 3 (Zollsatz 30 Kr.), 300b 28 (Zollsatz 45 Kr.) und 300 b 2« (Zollsatz 55 Kr.) verzollt werden.«