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634 PAPIER-ZEITUNG Nr. 16 Postscheckverkehr Aus der Pfalz Die in Nr. n geschilderte Sonderbarkeit macht sich bei Postnachnahmekarten noch ganz besonders fühlbar und vereitelt beinahe die Benützung eines Postscheckkontos für Betriebe, die mit kleinen Posten arbeiten, also besonders für Papierwaren fabriken. Hier geht doch gut ein Drittel aller Ausstände, nämlich die bei Nichtkaufleuten (wie Metzger, Bäcker, kleine Konsumvereine) mittels Postnachnahmekarte ein, und trotz Post scheckverkehrs unter Abzug des Portos, obwohl ja die Post 15 Pf. Gebühren auf der Nachnahmekarte erhält. Wir sind dieserhalb beim Postscheckamt Ludwigshafen vorstellig ge worden, dieses bestätigte uns aber die Richtigkeit des Vorgangs unter Hinweis auf § 4 der Postscheck-Ordnung. Könnte hier nicht Wandel geschaffen werden? Papierwarenjabrik * * * In einer Einsendung an die »Frankfurter Zeitung« wird folgendes ausgeführt: »Der Postscheckverkehr ist für eine Reihe von Ge schäften außerordentlich angenehm. Man kann Zahlkarten jeder Rechnung beifügen, und die Einzahler brauchen kein Porto zu bezahlen. Nun liegt aber gegenüber der Post anweisung der große Nachteil darin, daß die Gebühr von 5 Pf. für je 500 M. dem Kontoinhaber, also in diesem Falle dem Verkäufer, belastet wird. Außerdem werden, wenn die Zahl von 600 Buchungen im Jahr überschritten ist, dem Kontoinhaber weitere 7 Pf. Gebühren für jede ein zelne Zahlkarte berechnet. Ein mittleres Geschäft, das im Jahr etwa 10000 Buchungen durch Zahlkarten hat, muß also dafür den unverhältnismäßig hohen Betrag von 1200 M Buchungsgebühren bezahlen.« werden sich die Ueberweisungen auf den Vierten oder Fünften des Monats ausdehnen, falls die Konteninhaber noch weiter aus einander wohnen. Durch ein »Haupt-Scheckpostamt« in einem verkehrsreichen Orte Mitteldeutschlands, etwa Leipzig oder Halle a. S., würde sich dieser Verkehr vereinfachen. Die Scheckämter arbeiten ferner nur mit Formularen, folg lich kostet jeder Brief an diese Porto In Oesterreich herrscht dieser Portozwang nicht, dort werden den Konteninhabern die nötigen Freibriefhüllen zur Verfügung gestellt. Hiernach kann unser Postüberweisungs- und Scheckverkehr nur zur regen Be teiligung anlocken, wenn 1. für ihn eine mäßige Einheitsgebühr geschaffen wird, 2. die guten Kunden nicht mehr durch Sonder gebühren bestraft werden, und 3. die Gebühren im Zahlkarten verkehr demjenigen zur Last fallen, der zu leisten verpflichtet ist. Letzteres würde dem Gerechtigkeitsgefühl entsprechen, und auch das BGB schreibt vor, daß der zur Leistung Ver pflichtete die erforderlichen Spesen zu tragen hat. Diesen Grundsatz hat die Finanzpolitik unserer Reichsregierung in der neuen Einrichtung durchbrochen. Das kommt daher: sie will den Geldzufluß durch eine billige Gebühr sich zugänglich machen, seinen Abfluß aber durch eine teure Gebühr er schweren. Dadurch sind die Konteninhaber die Leidtragenden geworden! Es wäre erwünscht, daß die geforderte mäßige Einheitsgebühr gleich durch eingedruckte Freimarke auf den Vordrucken erhoben wird. Dr. M. Kisten- # Schoner ¬ werke Bautzen-D I. Sa. Man überzeuge sich von der hervorrag. Qual u. bill. Preis. Muster kostenl. Reklame-Plakate Kalender-Rückwände in feinster Ausführung Hermann Schött Actiengesellschaft Rheydt (12296 Diese Einsendung hat durch Nachdruck weite Verbreitung gefunden, aber die Schlußfolgerungen sind unzutreffend, woran die unklare Fassung der »Verordnung« die Schuld trägt. Im Zahlkartenverkehr (den übrigens jedermann ausüben kann, ganz gleich, ob er ein Scheckkonto hat oder nicht, falls nur der Empfänger ein solches besitzt) wird nämlich nicht jede einzelne Einzahlung mit Gebühren belastet, sondern nur die Gesamtsumme aller täglichen Einzahlungen. Stellt sich diese auf 500 M. oder darunter, etwa 480 M. — es heißt ja auch in der Verordnung: »oder einen Teil dieser Summe« — so beträgt die Grundgebühr 5 Pf. Geht sie über 500 M. hinaus, etwa 512 M., so ist ein neues 500 angefangen, folglich beträgt die weitere Gebühr 5 Pf., zusammen also 10 Pf. Gebühren usw. Das Scheck amt erstattet dem Kontoinhaber täglich einmal Bericht über die Veränderungen seines Kontos und gibt bei den Einzahlungen nur die Gesamtsumme der einzelnen Zahlungen an, welcher Meldung die Belege, Zahlkartenabschnitte, beiliegen. Sonn- und Feiertags ruht dieses Geschäft, folglich haben wir jährlich nur etwa 300 Geschäftslage. Nehmen wir nun an, einem Geschäfts mann werden täglich 1000 M. durch Zahlkarten überwiesen, so beträgt dafür die Gebühr täglich 10 Pf. oder jährlich 30 M.1 So spottbillig der Zahlkartenverkehr auch ist, der Ueber- weisungs- und Rückzahlungsverkehr schafft alle Vorteile für die Konteninhaber wieder aus dem Wege und schreckt von reger] Beteiligung an der neuen Einrichtung ab. In den zwei zuletzt genannten Geschäften wird nämlich jede Buchung einzeln mit Gebühren berechnet. Sie beträgt für Uebertragungen von einem Konto in das andere für die Buchung 3 Pf.; für Barrücksendungen 1/a vom Tausend der zu zahlenden Summe und außerdem 5 Pf. Grundgebühr. Hat der Konteninhaber jährlich mehr als 600 Buchungen, so werden außer den vorgenannten Sätzen 7 Pf. für jede weitere Buchung erhoben. Ein mittleres Geschäft hat meist auch einen starken Ueberweisungsverkehr, und will es darin die nötige Bewegungsfreiheit besitzen, so ist ein ständiges Durchschnittsguthaben von 10000 M. nötig. Schon die erste Einzahlung dieser Summe kostet die hohe Gebühr von einer Mark (je 500 M. je 5 Pf. Gebühren), die immerhin gern in den Kauf genommen würde, wenn nicht jede weitere Buchung mit einer »Extragebühr« von 7 Pf. »bestraft« würde. Dabei verzinst das Scheckamt weder die Einlagen noch die Geldzuflüsse und der Postanweisungsverkehr ist uner Umständen noch billiger (s. Nr. 86 S. 3332 d. Bl. von 1908). - . *4 Dann ist der Ueberweisungsverkehr recht umständlich und’ zeitraubend. Um ihn in Szene zu setzen, müssen wir 13 Scheck ämter haben, während dafür ein Hauptscheckamt genügte. Dieser Verkehr spielt sich jetzt wie folgt ab: Schmidt in Erfurt hat an Müller in Essen am Monats-Ersten eine Ueberweisung zu machen. Diese trifft am Ersten vormittags auf dem Scheckamt Leipzig ein, wo für Schmidt das Konto geführt wird, gelangt dort zur Erledigung und wandert zum Scheckamt Köln, wo man für Müller das Konto führt. Dort wird sie am Zweiten erledigt, sodaß sie am Dritten dem Müller als vollzogen gemeldet werden ; kann. So glatte Abwickelung dürfte jedoch an verkehrsreichen. Tagen mit verspäteten Zuganschlüssen und Geschäftsandrang* nicht immer stattfinden, und auch an gewöhnlichen Tagen J Haben Sie scon? erhalten? [Denn nicht, Bluen & Co., Berlin ID. 66 •e unfere neue intereffante €ngrosiise über unfere Sahreibmaf..3ubehöre marke Dann mssen Sie! uns fofort [chreiben, damit Sie Die Ciste koßtenlos erhalten