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528 PAPIER-ZEITUNG Nr. 14 Schreibung von Straßennamen Infolge der vielfach auch unter Setzern herrschenden Unklarheit über richtige Schreibung von Straßennamen er scheinen einige Regeln angebracht, nach denen Straßen namen richtig geschrieben werden. Der Zusammensetzung nach sind drei Gruppen zu unterscheiden. Es gibt Ortsbezeichnungen, die vor dem Grundwort Straße, Platz usw. ein Bestimmungswort haben, wie Zimmer straße, Auguststraße. Solche Bezeichnungen sind als Ganzes aufzufassen und in einem Wort zu schreiben. Wenn man beispielsweise Auguststraße in zwei Worten (August Straße) schreibt, ist das weiter nichts als die Bezeichnung eines Mannes mit dem Familiennamen Straße und dem Vornamen August. Derartige Straßennamen müssen stets in einem Worte geschrieben werden. Andere Ortsbezeichnungen haben zwei oder mehrere Bestimmungswörter vor dem Grundworte, z. B. Königin- Luise-Straße, Kaiser-Wilhelm-Straße, Martin-Luther-Straße, Prinz August-von-Württemberg-Straße. Von der an erster Stelle genannten Straße findet man folgende Schreibungen: I. Königin Luisestraße, 2. Königin Luise-Straße, 3 Knigin- Luisestraße, 4. Königin-Luise Straße, 5. Königinluisestraße. Die beiden ersten Schreibungen sind aus folgendem Grunde sprachlich unrichtig. Ist einem Hauptwort ein anderes Hauptwort in gleichem Falle vorangestellt, so steht es zu diesem in dem Verhältnis eines vorausgescbickten Beisatzes. Königin Luise ist eine Luise, die Königin ist. Nun ist Luisestraße, ebenso Luise Straße, eine Straße. Zu Straße kann Königin aber nicht Beisatz sein, sonst handelte es sich um eine Königin namens Luisestraße. Wie man nicht schreiben kann Königin Straße, so kann man auch nicht schreiben Königin Luisestraße. In der dritten Schreibung Königin Luisestraße ist Luisestraße das Grundwort, das soll aber die Zusammensetzung nicht bedeuten, sondern sie soll eine Straße bezeichnen, die in gleicher Weise durch Königin wie durch Luise näher bestimmt wird. Stehen also zwei oder, wie bei Prinz-August-von-Württemberg-Straße und ähnlichen Schreibungen mehrere Bestimmungswörter vor dem Grundwort, so müssen erstere zu letzterem in ein und dasselbe Verhältnis gebracht werden Es muß entweder heißen Königin Luise-Straße, oder wie die fünfte Schreibung zeigt, Königinluisestraße. Man entscheide sich für alle Fälle, wo nicht wie bei Heiligegeiststraße und Immanuelkirch- Straße eine feste Form vorliegt, für die an vierter Stelle genannte Schreibung Königin Luise-Straße. In einer dritten Gruppe von Ortsbezeichnungen steht ein Eigenschaftswort vor dem Grundworte. Teils sind diese Eigenschaftswörter von Länder- oder Städtenamen abge leitet, wie: Dessauer Straße, Französische Straße, teils sind es gewöhnliche Eigenschaftswörter, wie Breite Straße, Grüner Weg. Letztere sind, weil hier Eigennamen, groß zu schreiben. Diese Bezeichnungen findet man oft in einem Wort geschrieben, mit der Begründung, Straßennamen seien immer als Ganzes aufzufassen und in einem Wort zu schreiben. Das ist falsch. Wenn als Gegenbeispiel: Berliner Theater, französischer Wein, langer Wagen in zwei Worten geschrieben wird, muß bei Straßenbezeichnungen, die auf gleiche Weise zusammengesetzt sind, dasselbe ge schehen. Schreibung mit Bindestrich ist ebenso unstatt haft. Berechtigt ist die Zusammenschreibung nur dann, wenn man die Straße nach einem Manne benannt hat. Treten jedoch diese Eigenschaftswörter in ihrer Nennform, d. h. unverändert vor das Grundwort, z. B. Großbeeren, Schweden, grün, so sind beide Wörter zusammen zu ziehen und zu schreiben: Großbeerenstraße, Schwedenstraße, Grün straße, Alt-Moabit. Bemerken möchte ich noch, daß man richtig schreibt: Unter den Linden, An der Fischeibrücke, Vor dem Zeug hause, aber: Von-der-Heydt-Brücke, nach einem Manne namens »von der Heydt« benannt. Hier kommt dieselbe Regel wie bei Königin-Luise-Straße in Anwendung. Viele schreiben in der Regel die Straßennamen wie sie an den betreffenden Straßenecken angeschlagen sind; das ist aber verkehrt, denn diese Schreibungen sind selten richtig. So herrscht z. B. in den Schreibungen der Berliner Straßenschilder solche Willkür, daß selten ein Schild in sprachlicher Hinsicht auf Richtigkeit Anspruch erbeben kann. Im Anschluß hieran sei ein Fall erwähnt, der mir in meiner Tätigkeit als Korrektor mehrfach begegnet ist. Ein Kunde änderte stets die Schreibung Großbeerenstraße in zwei alleinstehende Worte, indem er bemerkte, daß an der Straßenecke Großbeeren Straße angeschrieben stehe. Hieraus ist zu ersehen, zu welchen Schlüssen den deutschen Spracbgesetzen zuwiderlaufende Straßennamenschreibungen führen können; zu beklagen ist nur, daß Viele sich nicht einmal von ihrem Irrtum überzeugen lassen. Lobend sei noch des Straßenverzeichnisses im Berliner Postbuch gedacht, das alle Klassen von Straßennamen richtig schreibt. Daß das Wort Straße nur vor Ziffern in »Str.« verkürzt werden darf, sei zum Schluß beiläufig erwähnt. Otto Mickein. Strichzeichnungen nach Halbtonbildern Die Umwandlung einer photographischen Halbtonkopie in eine Strichzeichnung erfolgt meist so, daß man Pausen auf durchsichtigem Papier anfertigt, die dann zu Strich zeichnungen ausgearbeitet werden Für lithographische Zwecke wird dagegen ausschließlich die Radierung auf Gelatiaefolien nach Photographien benutzt, die dann auf Gravur- oder Federsteine übertragen und zu Gravuren oder Federzeichnungen ausgearbeitet werden. Wesentliche Er sparnis an Zeit und Geld läßt sich erzielen, wenn die Strichzeichnungen mit schwarzer chinesischer Tusche so auszuführtn sind, daß das photographische Bild als Uuter- läge dient. Man Bann dann die lithographische Steingravur oder die Federzeichnung auf Stein ganz umgehen, wobei noch dazu die größtmöglichste Uebereinstimmung mit dem Halbtonbilde erzielt wird. Die photographische Repro duktion tritt an die Stelle der Gravur oder Federzeichnung; das erhaltene Strichnegativ kann zum direkten Kopieren auf lithographischem Stein oder zum Kopieren auf photo lithographisches Uebertragungspapier verwendet werden und die so erzeugte Fettkopie wird umgedruckt oder das Strichnegativ zur Herstellung des Klischees benützt. Nach dem eingesandten oder neu angefertigten Negativ wird zuerst eine Kopie auf photographischem Papier gemacht, doch wählt man nicht hoebglänzendes Zelloidin, sondern weißes, mattes Albuminpapier mit glatter Oberfläche. Die fertige Kopie wird in der üblichen Weise vom Chlor be freit und in ein Fixierbad von 10 g Fixiernatron und 100 ccm Wasser gebracht und bis zu einer Stunde in fließendem Wasser ausgewaschen, um das Fixiernatron zu entfernen. Ausdrücklich sei bemerkt, daß das Vergolden im Tonbad oder Tonfixierbad wegfällt, denn das photo graphische Bild muß nach der Ueberzeicbnung mit chi nesischer Tusche leicht zum Verschwinden zu bringen sein. Das Ueberzeichnen des gut aufgezogenen Bildes soll mit unverwaschbarer, also wasserunlöslicher Ausziehtusche er folgen; wesentlich ist, »daß jeder Strich sitzt« (denn Korrek turen stören) und tiefschwarz ausfällt. Die fertige Zeich nung lasse man zum bessern Austrocknen einige Zeit offen liegen, dann legt man sie in das Ausbleichbad, aus 15 g Quecksilberchlorid, 100 ccm Alkohol und einigen Tropfen reiner Salzsäure bestehend; das Einlegen muß vorsichtig geschehen, die Striche leiden leicht und sollen deshalb nicht berührt werden, auch Schaukeln ist zu vermeiden. Die Bleichlösung ist im Wasserbade mit öfterem Wasser wechsel auszuscheiden, beim Wechseln des Wassers emp fiehlt es sich, die Zeichnung vorsichtig berauszunehmen und ebenso neu einzulegen. Um jede Spur des Fixier natrons sicher zu entfernen, empfiehlt es sich, zuletzt noch mit Wasser und etwas Eau de Javelle zu wässern Hierauf spült man mit reinem Wasser nach und legt die Zeichnung auf weißes Fließpapier, spannt sie auf und trocknet gut. Stärkere Sorten von Albumat- oder Albuminpapier er fordern längere Fixage (etwa 15—20 Minuten), ebenso längeres Waschen, wtsbalb man bessere dünnere Sorten verwendet. Das Silberbild kann mit Vorteil auch mit dem bekannten Blutlaugensalzabscbwächer getilgt werden; von andrer Seite ist das Ausbleicben der Kopien mit bestem Erfolg auch mit Eau de Javelle, zur Hälfte mit Wasser verdünnt, vorgenommen worden. J. L.