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464 PAPIER-ZEITUNG Nr. 12 Urlaub fürs Sanatorium Entscheidung des Berliner Kaufmannsgerichts. Nachdruck verboten Die Papierhandlung von F. R. hatte ihrem Reisenden D. drei Wochen Urlaub erteilt, den sich jener zum Zwecke des Auf suchens eines Sanatoriums wegen Nervenerschlaffung erbeten hatte. Die Firma entließ den Reisenden, als sie erfuhr, daß D. nicht ins Sanatorium, sondern zu Verwandten gefahren war. Der Kläger erklärte, daß er den Urlaub dazu benutzte, um un erquickliche Familienverhältnisse zu einer friedlichen Lösung zu bringen, und daß damit der Hauptgrund zu seiner Nerven überreizung beseitigt war. Die i. Kammer des Berliner Kauf mannsgerichts entschied, daß die Entlassung unbegründet war. Der Urlaub war zur Wiederherstellung der Gesundheit erteilt, und die Reglung der Familienverhältnisse habe eher günstig als nachteilig auf den Gesundheitszustand des Klägers ein- gewirkt. Vertreterprovision vom Skonto Die Niederösterreichische Handels- und Gewerbekammer in Wien gab kürzlich ein Gutachten darüber ab, ob eine zugesagte Provision vom Rohbetrage der Rechnung oder nur vom Betrage, den man nach Abzug des Skontos erhält, zu zahlen ist. Ein gehende Erhebungen ergaben, daß in dieser Frage kein Brauch feststehe, wenn auch in der überwiegenden Zahl der Fälle der Kassaskonto bei Berechnung der Provision nicht in Abzug ge bracht wird. Der Skonto stellt eben nicht einen Nachlaß vom Preise dar, sondern ist nur eine Vergütung für die dem Ver käufer genehmste Art der Zahlung und wird bei der Preis stellung in Rechnung gezogen. Es läuft eben neben dem Waren geschäft ein Geldgeschäft her, bei welchem der Verkäufer der Ware dem Käufer den Kassaskonto dafür vergütet, daß dieser ihn durch Barzahlung, also vollständige Abwicklung, von Zinsenverlusten und allen sonstigen Gefahren befreit. Mit diesem Nebengeschäft hat der Agent nichts zu tun, er hat also Anspruch auf Berechnung der Provision von den vollen Waren preisen. In Fällen, wo der Käufer die Wahl hat, bar gegen Vergütung des Skontos oder durch Akzept ohne Skonto zu zahlen, wäre es widersinnig, wenn der Verdienst des Agenten von der Wahl des Käufers beeinflußt würde. Diese Aus führungen treffen aber nur zu, wenn es sich um den in einem Fach üblichen Kassaskonto handelt, denn nur dieser bildet ein Entgelt für die normalerweise in die Preisstellung einbezogenen Zinsen- und Kapitalsverluste. Die Kammer beantwortete die Anfrage dahin, daß bezüglich der Berechnung der Provison sich kein feststehender Handels brauch feststellen läßt. Auf Grund der vorstehenden Aus führungen sprach die Kammer jedoch unverbindlich und ohne Präjudiz für die Zukunft ihre Ansicht dahin aus, daß mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung in aller Regel der Kassa skonto bei Berechnung der Provision außer Betracht zujbleiben hat. (Papier- und Schreibwaren-Ztg., Wien) [10471a Was ist ^'chapirograph? 7 1 Der weltbekannte Vervielfältigungs-Apparat „Schapiro ffraph (( gibt von einem einmal mit schwarzer, blauer und anderen farbigen Tinten hergestellten Original in wenigen Minuten ca. 150 Abzüge. Ebenso liefert er eine grosse Anzahl Ab züge von Schreibmaschinen-Schrift und Zeichnungen in verschiedenen Farben gleichzeitig. Der „Schapirograph“ ist jetzt bedeutend verbessert und sein Weltruf als bester und eintachster Vervielfältigungs-Apparat allseitig anerkannt! Die tiefe Schwärze der Tinte wird von keiner anderen erreicht. Wiederverkäufer hohen Rabatt 1 PREIS: Quart und Folio komplett Mark 19.— andere Grössen entsprechend. A. Schapiro, BERLIN C, Stralauerstr. 56 Telegr.-Adr.: Sohapigraf, Berlin. Fernspr.: Amt la, Nr. 7891. Man verlange Prospekte grab's und franko. Ganzatttomat Falzmaschine Auto Triumph“ für feine Werke, Kataloge 2-3000 Bogen stündlich ohne Bedienung A. Gutberlet & Co., Fa, " nen Leipzig , Jul. 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