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384 PAPIER-ZEITUNG Nr. 10 Kündigung während des »Aussetzens« 9765. Frage: Ich habe mit einem Lithographen bei Arbeits aufnahme schriftlich vereinbart, daß er bei eintretendem Arbeits-. mangel die Arbeit aussetzen muß. Die Zeitdauer des Aus setzens ist dabei nicht vereinbart worden. Er erklärt mir jetzt, nachdem er 8 Tage lang die Arbeit hat aussetzen müssen, daß er von heute ab bis zum Ablauf seiner 14 tägigen Kündigungs frist Bezahlung verlange, auch wenn nicht die nötige Arbeit für ihn vorhanden sei. Ist er berechtigt, den Lohn auf den Rest seiner Kündigungsfrist zu verlangen, oder ist eine derartige Vereinbarung, die Arbeit auszusetzen, für unbegrenzte Zeit giltig? Antwort eines sachkundigen Mitarbeiters: Da bestimmte gesetzliche Vorschriften in betreff des sogenannten Aus setzers nicht bestehen, würde im Streitfälle die Ansicht des Richters maßgebend sein, die sich in der Regel auf den gewerbsüblichen Brauch stützt. Im Buchdruckgewerbe gilt es als ein durch den Tarifkommentar festgelegter Rechtsgrundsatz, daß durch das im gegenseitigen Ein verständnis zustande gekommene Aussetzen die vorher be standene Kündigung nicht ausgeschlossen wird, sofern dies bei der Vereinbarung des Aussetzens nicht ausdrücklich gegenseitig anerkannt wurde. Beiden Teilen steht also das Recht zu, während des Aussetzens zu kündigen. Der Arbeitgeber hat dann während der Kündigungsfrist den Gehilfen entweder zu beschäftigen oder ihm den Lohn zu zahlen, der Gehilfe aber hat sich bis zur Beendigung der Kündigungsfrist zur Verfügung des Prinzipals zu stellen, sofern dieser ihn nicht freiwillig von der Verpflichtung entbindet. Wenn der Brauch im Steindruckgewerbe der gleiche ist, so besteht der Anspruch des Lithographen auf Beschäftigung oder Entlohnung während der Kündigungs zeit zu Recht. Durchsichtige Flecke in Pergamynpapier 9766. Frage: Beifolgend übersende Ich ein Papiermuster. Dürfen die in dem Papier enthaltenen Stellen, die mein Ab nehmer beanstandet, Grund zu einer Beanstandung oder Ver- fügungstellung geben? Ich bin der Ansicht, daß diesen Stellen, die vom Kalander herrühren und sich nur vereinzelt in der Lieferung vorfinden können, überhaupt auch nicht ganz zu ver meiden sind, keine Bedeutung beizumessen ist, und sie den Verwendungszweck des Papiers keinesfalls beeinträchtigen. Antwort: In der Durchsicht bemerkt man im Papier rundliche Flecke, die sich durch größere Durchsichtigkeit von dem übrigen Teil des Papiers abheben. In der Draufsicht sind diese Flecke garnicht oder kaum kennt lich. Die Verwendbarkeit des Papiers kann durch diese Flecke vermindert werden, da die Flecke in der Durch sicht wie Fettflecke aussehen, also das Papier dem Ver braucher minder appetitlich erscheinen kann. Da man ferner Pergamynpapier nach seiner Durchsicht beurteilt, so stellen sich diese Flecke als ein Schönheitsfehler dar, der zur Forderung von mäßigem Nachlaß berechtigen dürfte. Etiketten auf Büchern in Lederband 9767. Frage: Für eine große Bibliothek liefere ich Bücher etiketten; sie werden auf sehr gutes, mit echtem Gummi ge strichenes Papier gedruckt; nach längerer Zeit durchdringt das noch im Leder des Einbands befindliche Fett das Papier und macht die Etiketten unansehnlich; gibt es velne Abhilfe da gegen? Die Kosten kommen nicht in Betracht. Für einen guten Rat wäre ich sehr dankbar. Antwort eines Fachmannes: Das fragliche Etikettenpapier ist zwar nicht mit echtem Gummi gestrichen, wie es in der Frage heißt, sondern mit Dextrinlösung; die Ursache des Schmutzigwerdens liegt aber ohne Zweifel im Fettgehalt des Leders. Leider wurde keine Lederprobe beigelegt, um eine genaue Prüfung vornehmen zu können. Aber nicht allein der Fettgehalt des Leders scheint die Ursache zu sein, sondern wohl auch die Benutzung der betr. Bücher, das Anfassen mit nicht immer ganz säubern Fingern, der Schweiß der Hände, das Sonnenlicht, das Vergilben selbst holzschliffreien Papiers, kurz sich von selbst einstellende natürliche Ursachen machen die Etiketten unansehnlich. Ein Mittel gegen die Fettigkeit des Leders bestände darin, die Stelle, auf welche das Etikett geklebt wird, mit dickem Lack, Buchbinder-Lederlack, noch besser schnell trocknendem Damarlack, zu bestreichen, diese Lackschicht verhindert das Eindringen des Fett gehalts des Leders in das Etikett. P. K. Skonto 9768 Fiage: Zwischen einem unserer Kunden und uns ist ein Streit darüber ausgebrochen, ob er trotz verspäteter Zahlung noch zur Skontokürzung berechtigt ist. Auf seinen Bestell scheinen steht: »Regulierung 30 Tage nach Eintreffen der Ware mit 2 % Skonto«. Wir schreiben auf unseren Rechnungen: »Per Comptant mit 2 °/o Skonto« und meinen damit, wie unserem Kunden bekannt ist, dasselbe, ' d. h. bei Barzahlung innerhalb 30 Tagen gewähren wir 2 v. H. Skonto. Der Kunde hat aber wesentlich später als innerhalb 30 Tagen (z. B. bis zu 55 Tagen später) bezahlt, was wir, da die Preise von vornherein bis aufs äußerste gedrückt worden waren, nicht annehmen können. Wir haben vielmehr volle Ausgleichung unserer Fakturen ge fordert, da wir für die Preisminderung um 2 v. H. die ausbedungene Vergünstigung der Barzahlung pünktlich innerhalb 30 Tagen nicht erhalten haben. Der Kunde will trotz der zu späten Zahlung 2 v. H. Skonto kürzen und auf unsere Zurückweisung hin die Rückvergütung des Skontos dadurch umgehen, daß er uns für den Skontoabzug Verzugszinsen in Höhe von 5 V. H. für die Zeit vergütet, um die er die vereinbarten 30 Tage über schritten hat. Wir würden dabei empfindlich geschädigt und bitten um Ihre Ansicht. Antwort: Unseres Erachtens durfte der Kunde nur Skonto abziehen, wenn er innerhalb 30 Tagen nach Ein treffen der Ware (nicht nach dem Ausstellungstag der Rechnung) bar bezahlt hat. Wenn Fragesteller mit der vom Käufer angegebenen Zahlungsweise nicht einverstanden war, so hätte Fragesteller dies vor Abschluß des Vertrages dem Besteller mitteilen sollen. Die einfache Aufführung der eigenen Zahlungsbedingung in der Vertragsbestätigung genügt nicht, um die vom Käufer angegebene Zahlungs weise ungiltig zu machen. Fragesteller kann den zu Unrecht abgezogenen Skonto fordern und braucht sich mit der angebotenen Zins vergütung nicht zufrieden zu geben. Klebstrich auf Pausleinen 9769. trage: Ist das Leinen oder der Gummi daran scuuld, daß am Streifen A der Aufstrich leicht abbröckelt, während er am Streifen B festsitzt? Streifen B ist Pariser Fabrikat; gleiches Leinen fanden wir bisher in Deutschland nicht. Wissen Sie eine Herstellungsart dafür? Antwort eines Fachmannes: Beide Streifen scheinen mit Kunstgummi überstrichen zu sein, möglich, daß bei B ein wenig Gelatine beigemischt wurde. Daß die Gummischicht von A abbröckelt, wird an der Zurichtung des Stoffes liegen, der Gummi sitzt wie isoliert darauf, deshalb bricht er ab. Bei B dagegen scheint er Halt an dem Gewebe zu haben. Es ist möglich, daß der Gummi besseren Halt be kommt, wenn ihm etwas Salmiakgeist zugesetzt wird. A. IV. Recht auf Urlaub 9770 Frage: leb bin seit 1. September 1908 als Reisender und Kontorist bei X angestellt und gebe die Stellung am 31. Dezember 1908 auf, um bei Y in B eine Stelle als Reisender anzutreten. Ich bat nun Herrn X, mich bereits am 24. Dezember unter Verzicht auf 7 Tage Gehalt zu entlassen, und als mir dies verweigert wurde, mir doch wenigstens für den 2. und 3. Feier tag (das Geschäft wird Sonntags von 11—1/21 Uhr geöffnet) Ur laub zu geben, doch auch dieses wurde mir nicht gewährt. Ich beabsichtige nun trotzdem, zum heiligen Abend abends nach Breslau zu fahren und erst am Montag, 4. Feiertag, wieder in das Geschäft zu gehen. Wenn Ich daraufhin entlassen werden sollte, kann ich bis zum Entlassungstage Gehalt be anspruchen? Antwort: Da Fragesteller nur 1/4 Jahr im Geschäft tätig ist und nächstens schon seine Stellung dort aufgibt, so hat er keinen Anspruch auf besondere Berücksichtigung seitens des Geschäftsherrn. Dieser durfte also den Weihnachts- urlaub verweigern, und wenn Fragesteller trotzdem auf Urlaub geht, kann ihn der Geschäftsherr sofort ent lassen, muß ihm aber bis zum Entlassungstage Gehalt zahlen. Klebstoff für Pergamyn 9771. trage: Dans votre Numero du 29. 10.08 nous trouvons un artiele relatif aux colles ä employer pour le collage des Papiers Pergamyn. Or parmi celles que vous citez il s’en trouve quelques unes ■que nous avons essayees pour coller le Pergamyn dont vous recevrez quelques feuilles par echantillons saus valeur. Tous les essais que nous avons faits pour coller ce papier ont t in- fructueux. . . Antwort: Ein Gemisch von Fischleim und Stärkekleister soll sich für den vorliegenden Zweck gut bewährt haben. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV 11 erbeten Druck von A. W. Hayr’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29