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Nr. 10 PAPIER-ZEITUNG 383 Briefkasten Der Frage muß 1o-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. • Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Papier wasserdicht machen auf der Streichmaschine 9758. trage: Wie kann man mit einer Streichmaschine ge strichenes Papier herstellen, welches wasserundurchlässig ist und als Ersatz für Wachstuch zum Einschlagen von Waren bei Seefracht Verwendung finden kann’ Antwort: Man kann Schellack oder Kopalharz mit etwa 5 v. H. oder mehr Bienenwachs in denat. Spiritus lösen und damit streichen. Auch eine der auf Seite 87 meines in II. Auflage erschienenen Buches »Buntpapier-Fabrikation« angegebenen Wasser Schellacklösungen, oder die auf Seite 102 desselben Buches unter 13 verzeichnete Oelkaseinlösung dürfte den gefragten Zweck erfüllen. (Anstatt Fußbodenöl kann auch Rizinusöl verwendet werden.) Fragender muß die hier angeführten Anstriche im Kleinen erproben und wird dann am besten beurteilen können, welcher am ge eignetsten ist. August Weichelt Hypotheken-Zession 9759. Frage: Ich möchte eine auf meinem Grundstück ruhende Hypothek auf einen Andern übertragen. Der jetzige Besitzer bat das Geld schon erhalten, befindet sich aber in Genua, und ich bitte, mir mitzuteilen, wie ich die Zedierung am schnellsten vornehmen kann. Antwort: Wenn der in Genua befindliche jetzige In haber der Hypothek damit einverstanden ist, kann er die Zession an einen Anderen in Genua vollziehen. Frage steller sollte die Zession von einem Rechtsanwalt oder Notar seines Wohnorts bis zur Unterschrift fertigstellen lassen und sie dem Inhaber nach Genua senden. Dort soll dieser sie vor dem deutschen Konsul und nötigenfalls vor einem Notar unterzeichnen und seine Unterschrift von beiden beglaubigen lassen. Diese Zession und den Hypo thekenbrief muß Fragesteller bei der Grundbuch-Abteilung des Amtsgerichts seines Wohnorts zur Umschreibung ein reichen. Invalidenrente 9760. Frage: Welche Ansprüche kann eine Arbeiterin (Meisterin), welche 63 Jahre alt und infolge Altersschwäche vollständig arbeitsunfänig geworden ist, an die Invaliditäts- und Altersversicherung stellen? Die Meisterin besitzt 18 Quittungs- karten mit Marken der Klasse V (früher Klasse IV). Auch vor Erlaß des Gesetzes war die Meisterin mehrere Jahre bei mir tätig. Welche Schritte müssen zum Zweck der Erlangung einer Rente unternommen werden? Antwort: Nach §36 des Invalidenversicherungsgesetzes erhält ein Invalide in der 4 Lohnklasse nach mehr als 500 Beitragswochen einen jährlichen Grundbetrag von 100 M., außerdem für jede Beitragswoche einen Steigerungssatz von jährlich 12 Pf. und einen Reichszuschuß von 50 M. Sind 18 Karten zu je 52 Wochen voll beklebt und somit 936 Marken verwendet, so erhält die invalide Arbeiterin als Reichszuschuß 50 M., als Grundbetrag 100 M. und einen Steigerungssatz von 936X12 =112 M. 32 Pf., zusammen also 262 M. 32 Pf. jährliche Invalidenrente. Nach § 38 des ge nannten Gesetzes sind die Renten für volle 5 Pf. für den Monat abzurunden und in monatlichen Teilbeträgen im Voraus zu zahlen. Auf die Arbeitszeit des Invaliden vor Einführung des Invalidengesetzes nimmt das Gesetz keine Rücksicht. Die Renten werden durch die Landes Versiche rungsanstalt angewiesen und durch dasjenige Postamt ge zahlt, in dessen Bezirk die Wohnung der Rentenempfängerin liegt. Skonto 9761. Frage: Ich kaufte 200 Ztr. Pappen zu 9 M. franko. Darf ich 2 v. H. Skonto auf den Gesamtrechnungsbetrag von 1800 M. kürzen, oder darf ich auf die von mir verlegten 240 M. Fracht die 2 v. H. nicht in Abzug bringen? Meines Erachtens hat der Lieferant die Fracht zu verlegen, wenn ich franko kaufe. Die Rechnung beträgt dann für mich rund 1800 M., wobei die Fracht nicht in Betracht kommt. Antwort: Beim Frankokauf ist die Fracht ein Bestand teil des Preises, wie Rohstoff, Arbeit, Löhne, Kraft usw. Fragesteller darf daher 2 v. H. vom Gesamtrechnungsbetrag von 1800 M. als Skonto kürzen. Wenn auch Lieferung frei Wohnort des Bestellers vereinbart ist, hat dieser nach Handelsbrauch und aus Zweckmäßigkeit die Fracht aus- zulegen und kann sie bei der Zahlung abziehen. Vorweisung der Legitimationskarte an die Polizei 9762. Frage: Ich bin Geschäftsreisender und war heut vor mittag in P. tätig. Von einem Polizei-Sergeanten wurde ich auf der Straße um Vorzeigung meiner Legitimations-Karte gebeten. Ich weigerte mich, diesem Verlangen auf der Straße nachzu kommen, worauf ich aufgefordert wurde, nach der Wache zu gehen, was ich ablehnte. Ich schlug aber dem Beamten vor, mit mir nach dem Hotel zu gehen, was er auch tat. Dort legte ich ihm die gewünschte, ordnungsmäßige Karte vor. 1. Sind die Sicherheitsbeamten berechtigt, Vorzeigung der Legitimationskarte auf offener Straße zu ver langen? 2. Muß der Reisende dem Beamten nach der Wache folgen und 3. darf der Beamte die Vorzeigung der Karte verlangen, oder ist er dazu nur berechtigt, wenn der Reisende in Ausübung seines Berufes ist, also beim Kunden im Geschäft ist und Angebot macht? Ich habe in dem heutigen Falle Konkurrenz am Platze‘ge habt und durch die Auseinandersetzung mit dem Beamten 15—20 Minuten Zeit verloren, sodaß mir in dieser Zeit die Kon kurrenz bei einem Kunden zuvorgekommen und ich auf diese Weise ein Geschäft verloren habe. Antwort: § 44a der Gewerbeordnung sagt: »Wer in Gemäßheit des § 44 Warenbestellungen aufsucht oder Waren aufkauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte . . . Der Inhaber der Legitimationskarte ist verpflichtet, diese während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Erfordern den zuständigen Behörden oder Be amten vorzuzeigen usw«. Der Polizeisergeant war also berechtigt, Vorzeigung der Karte zu verlangen, während der Reisende sein Gewerbe ausübte. Dazu ist nicht nur, wie der Einsender meint, die Vorlegung der Muster beim Kunden zu rechnen, sondern auch die Tätigkeit auf der Straße, die darauf gerichtet ist, Geschäfte abzuschließen. Also konnte der Beamte verlangen, daß ihm die Karte auf der Straße vorgezeigt wurde. Für den Reisenden ist das letztere weniger lästig, als wenn es gerade bei einem ge schäftlichen Besuche geschehen würde. Als der Reisende sich weigerte, seine Karte vorzuzeigen, hätte der Beamte ihn zur Wache, dem Amtslokal, führen, wohl gar ihn ver haften können, denn er war befugt, dem Gewerbebetriebe des Reisenden Einhalt zu tun. Hätte dieser seine Karte sogleich vorgezeigt, so wäre ihm der Zeitverlust von 15 bis 20 Minuten erspart geblieben. Der Beamte ist daran Schuldlos und hat sich sehr entgegenkommend gezeigt. Gründung einer Lichtpausanstalt 9763. Frage: Der Umstand, daß mein Geschäft inmitten des hiesigen Industrieviertels liegt, brachte mich auf den Ge danken, eine Lichtpausanstalt damit zu verbinden. Allerdings bin ich nicht Fachmann darin, müßte mir also die nötigen Kenntnisse erst aneignen. Zu diesem Zwecke bitte ich, mir ein empfehlenswertes Lehrbuch der genannten Sparte nennen zu wollen und mir Ihre Ansicht über ein derartiges Unternehmen mitzuteilen. Antwort: Ausführliche Aufsätze über Lichtpauspapier sind in folgenden Nummern unseres Blattes erschienen: Nrn. 69, 72, 74, 75, 78 von 1903, Nr. 63 von 1904, Nrn. 3, 13, 33 von 1906, Nrn. 16, 26, 91, 93 von 1907 und Nr. 101 von 1908. Lichtpausanstalten gedeihen in Industrie-Städten recht gut, falls sie von tüchtigen Fachleuten betrieben werden. Buch für Abschluß-Lieferungen 9764. Frage: Seit Jahr und Tag sind wir auf der Suche nach einem wirklich praktischen Buch, in welchem getätigte Abschlüsse, welche in einem oder in 2 Jahren abzunehmen sind, übersichtlich und einfach eingetragen werden, derart, daß jeder zeit zu ersehen ist, welche Kunden im Rückstände sind. Können Sie uns ein solches Buch empfehlen? Antwort: Am besten ist es, in einem besonderen Buche für die Kunden Abschlußkonten zu führen. Auf den linken Seiten der Konten werden die Menge, der Preis und die Abnahmebedingungen angegeben. Auf den rechten Seiten werden dann die abgenommenen Mengen gebucht. Die Uebersichtlichkeit der Konten wird erhöht, wenn sie von Zeit zu Zeit, je nach Größe des Abschlusses, vierteljährlich, halbjährlich usw. abgeschlossen und in dem Zeitpunkte des Abschlusses die noch abzunehmenden Mengen vorgetragen werden. Zur schnellen Auffindung eines Kontos ist es natürlich vorteilhaft, wenn das Buch mit einem Register ver sehen ist. Arthur Rettig, gerichtlicher Bücherrevisor