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PAPIER-ZEITUNG Nr. r färbtem Seidenpapier dienen. An die Festigkeit derartiger Gefäße werden ja keine besonderen Ansprüche gestellt, da man die Blumentöpfe aus ihnen heraushebt, wenn sie an einen anderen Platz gestellt werden sollen. Auch wäre kein Boden nötig, und die Blumentöpfe hätten in den üblichen Untersätzen zu stehen. Trotz der vielen Briefsammler, die bereits auf dem Markte sind, tauchen immer wieder neue auf. Heute er- Bild 3 strebt man bei diesen besonders Einfachheit und Zweck ¬ mäßigkeit. Da haben wir z. B. einen buchförmigen Kasten (Bild 3) mit einer Anzahl Blätter aus steifem Papier, die in üblicher Weise die einzelnen Buchstaben des Alphabetes tragen. Die Blätter sind an einem Rücken befestigt, der so breit wie der Kasten tief ist und sich so legen läßt, daß beim Oeffnen des Kastens die mit den Buchstaben versehe nen Blätter sich stufenförmig übereinander anordnen In folge dieser Anordnung sieht man stets das gesamte Ver zeichnis vor sich und vermag Bild 4 in den Briefschaften gerade wie in einem Buch zu blättern. Für Geschenkzwecke bleiben Markenbehälter und Anfeuchter der kostspieligeren Art un- gemein beliebt. Ein sehr ge schmackvolles Muster, das bei den Zwecken dient, besteht aus einem schön geschliffenen Glas fuß, der zur Hälfte zum Behälter für eine Anfeuchtwalze aus ¬ gebildet ist. (Bild 4). Auf der anderen Hälfte befindet sich ein silbernes Markenkästchen mit zwei Fächern. Ein anderer Markenanfeuchter, eine silberne röhrenförmige Büchse mit ab schraubbarem Deckel trägt in seinem oberen Teil ein dickes Stück Filz. Dieses ist so fest in den Deckelrand gepreßt, daß es aus der mit Wasser gefüllten Büchse gerade nur so viel Flüssigkeit hervor- Bild 5 treten läßt, als zum gründlichen An ¬ feuchten der Marken genügt. Zur Größen bestimmung von rechteckigen Flächen dient der einfache und zweckmäßige »Sizemeter« (Bild 5). Zwei im Winkel zu einander stellbare Maßstäbe, sind an ihrem Vereinigungs punkte so in den Führungsschlitz einer Schiene eingehakt, daß diese den von den Maßstäben ge bildeten rechten Win kel halbiert. Legt man die Schiene an zwei gegenüberliegende Ecken eines Bildes an, und schiebt die Maßstäbe in dem Führungsschlitz entlang, so läßt sich ohne weiteres jedes gewünschte Verhältnis zwischen Länge und Breite ablesen. eHMkmiEngsg,am U , 82"" , Ss.: ■ Achtuhr-Ladenschluß. In Helmstedt ist für die Buch- und Papierwarenhändler der Achtuhr-Ladenschluß eingeführt worden. K. (Helmstedter Krsbl.) Lederbesätze und Metallbeschläge an Geschäftsbüchern Die Haltbarkeit der Einbanddecken wird durch An bringen von Besätzen und Beschlägen bedeutend erhöht. Diese schürzen den Einband vor Beschädigung und geben dem Buch gefälliges und gediegenes Aussehen. Man unter scheidet 4 Arten von Lederbesätzen: 1. Leder-Rücken und Ecken. Diese Ausführung ist am zweckmäßigsten, da sie die im Gebrauch am meisten in An spruch genommenen Deckelteile schützt. Der Rücken ist mit dem Deckel fest verbunden und Trennung deshalb ausgeschlossen. 2. Leder-Schienen. (Bild 1). Sie werden 7—10 cm breit gearbeitet, je nach Größe und Stärke des Buches. Die Schienen verbinden Rücken und Ecken und schützen diese wie die unteren und oberen Deckelkanten. 3. und 4. Leder-Kaptal und Leder Vorstoß. (Bilder 2 und 3)- Diese kleinen Besätze schützen zum Teil den Rücken, zum Bild 1 Bild 2 Bild 3 Teil die Verbindung (das Scharnier) zwischen Rücken und Deckel. Man verarbeitet für Lederbesätze Juchten- und Schweins leder. Imitierte Leder (Spaltleder) sind weniger empfehlens wert, da sie nicht widerstandsfähig sind und sich leicht durchscheuern. Bei Leinen-Einbänden wird der Leder besatz oft auf den fertigen Leinenband gesetzt. Zur Ver einfachung setzt man erst den Rücken und die Ecken auf den rohen Einband und klebt dann den Leinenbezug auf, wie bei Halbmoleskin-Einband das Ueberzugpapier. Diese Ausführung ist bei gleicher Haltbarkeit billiger. Bei der Bestellung muß sie ausdrücklich verlangt werden. Metal<beschiäge } die sogenannten Nickel - Kanten schoner, dienen zum Schutz der Deckelkanten, welche auch verhindern, daß der Deckel sich krümmt; ferner Messingecken, Messingrücken, Messingknöpfe und Deckelspangen werden in verschiedenen Größen und Längen hergestellt, sodaß sie für jedes Buch passend geliefert werden können. Alle Be schläge dienen zum Schutz des Einband Ueberzuges. Leder und Messingmetall sind in den letzten Jahren ganz bedeutend im Preis gestiegen, was auch Verteurung von Beschlägen und Besätzen zur Folge batte. R. N. Aufreizendes Gesellschaftsspiel Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten Vom Landgericht Gnesen ist am 22. Juni der Schriftsteller Josef Chociszewski wegen Aufreizung verschiedener Be völkerungsklassen zu Gewalttätigkeiten gegeneinander zu 200 M. Geldstrafe verurteilt worden. Er ist Verfasser des Gesellschafts spiels »Lech«, einer Schrift, die in 6. Auflage erschienen ist. Die 4. Auflage war schon Gegenstand eines Strafurteils; die sechste ist ebenso wie jene eingezogen und soll unbrauchbar gemacht werden. Bei dem Spiel wird gewürfelt, und es spielen jahreszahlen aus der polnischen Geschichte dabei eine Rolle. Das Spiel ist nach Ansicht des Gerichts imstande, die Spieler so stark aufzuregen, daß es sie bei Gelegenheit zu Gewalt ausbrüchen gegen die Deutschen treiben könnte. Die Umschrift an dem Mittelbilde sagt direkt: »Die Wiederherstellung des polnischen Reiches ist nicht auf friedliche Weise, sondern nur mit Gewalt möglich«. In dem Spiele gibt es sogar Strafen für den Mangel an Ausdauer und Aufopferung. Die Devise »arbeite, lerne und spare« ist nicht rein sittlich gemeint, sondern als Mittel zur Wiederherstellung des polnischen Reiches. Der Angeklagte wußte, daß nur die aufreizende Tendenz den Absatz: der Schrift sichere. Er hat die Auflage auch bis zur Beschlag nahme verbreitet. In seiner Revision sagte der Angeklagte: Das Urteil setzt den bisherigen Bestrafungen der Polen nach § 130 die Krone auf. Die bloße Aufführung von historischen Tatsachen könne unmöglich als Aufreizung strafbar sein. Die Justiz dürfe sich nicht zur Dienerin der Politik machen. Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung der Revision, da das Urteil keinen Rechtsirrtum erkennen lasse.