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Grün Karton 692. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefallt und ohne Namen der Beteiligten verötfentlicht Ich unterbreite Ihnen folgende Angelegenheit zum Schied spruch, dem sich beide Parteien unterwerfen werden. An die Firma Y, Papierverarbeitungswerk in B, habe ich grünen Karton nach meinem Muster A verkauft. Geliefert ist wie Muster B; ein Unterschied besteht insofern, als die Lieferung schwach satiniert verlangt wurde. Die Besteller behaupten, der Karton sei zu lappig ausgefallen, während ich einen Unterschied zwischen den beiden Mustern nicht finden kann. Zu berück sichtigen ist, daß es sich um ganz billigen Holzkarton handelt, der sich in dieser Stoffzusammensetzung härter nicht herstellen läßt. X, Papierfabrik in A * * * In Uebereinstimmung mit Papierfabrik X in A unterbreiten wir Ihnen nachstehende Streitfrage zum Schiedspruch. Wir be nötigen billigen grünen Karton. Am 24.10. erhielten wir Muster, das bis auf die Lappigkeit zusagte. Wir bestellten und betonten ausdrücklich, daß der Karton nicht so lappig sein dürfe wie die Vorlage. Die Fabrik bestätigte den Auftrag, ohne zu bemerken, daß der Karton nicht fester (härter) geliefert werden könne. Sendung, statt 500, 700 kg, kam an, leider ganz lappig. Die Anfertigung ist unverwendbar. Kein Kunde würde solche lappige Ware annehmen. Die Vorlage war etwas härter als die Lieferung, doch auch nicht hart genug. Mit Nachlaß ist •uns nicht gedient. Wegen des Mehrgewichts wollen wir nichts sagen. Die Lappigkeit allein ist Grund für uns, die Ware nicht zu verarbeiten. Wir sind gern bereit, 2 bis 3 Pf. mehr zu zahlen, um bessere (griffigere) Ware zu erhalten. Wir bitten zu erkennen, daß die Firma Ersatz liefern soll. Wir haben jahrelang die Ware anderweitig bezogen (Muster NN), allein das Geschäft ist eingegangen. Abweichungen kamen auch bei dieser Ware vor, aber sie hatte wenigstens Griff. Y, Papierverarbeitungswerk in B Papierfabrik X schrieb an ihren Kunden: »Ich will den Karton zurücknehmen, wenn ich von der Nachlieferung entbunden werde.« Der gelieferte Karton ist erheblich lappiger als der Karton, welchen das Papierverarbeitungswerk früher be zogen hat und der als Vorlage diente, aber auch lappiger, als das von der Papierfabrik vorgelegte Verkaufsmuster. Die Härte ist hier eine wesentliche Eigenschaft, weil aus dem Karton Anhänge-Etiketten geschnitten werden sollen, die, falls zu weich, unbrauchbar sind. Der Papierfabrikant hatte übernommen, den Karton härter als sein Verkaufs muster zu liefern. Dies ist ihm nicht gelungen, und er wendet ein, es sei unmöglich, diese Zusammensetzung härter zu liefern. Er will zurücknehmen, falls er vom Er satz entbunden wird. Der Kunde versichert, den Karton nicht verwenden zu können, er will gern mehr bezahlen, wenn er härtere Ware erhält. Mit Rücksicht hierauf ent scheiden wir: Dem Kunden soll frei stehen, den Karton zuiückzugeben oder mit 3 Pf. Nachlaß das Kilo zu behalten. Der Papierfabrikant braucht keinen Ersatz zum alten Preise zu liefern, den Parteien bleibt überlassen, sich über Leferung härterer Ware zu höherem Preise zu einigen. O 0 Friedo Bode, Hannover. (D Q o (D 3 Export Schacht Gebr. und Provinz 9 Platz Wm. Spahts Hannover 5 2 8 Briefkästchen Briefmappen — • • bosi Trauerwaren Lohndüten Liefert seit über 30 Jahren nur an Papier geschäfte, Handelsdruckereien u. Exporteure. Von mir unbekannten Firmen Referenzen erbeten. Vertreter: [994 Berlin-Wilmersdorf: Herm. Sakautzky, Hamburg Briefhüllen=Fabrik Ernst Mayer, Heilbronn (wms / Briefhüllenfabrik Arthnr Reimann, Dresden-A am 1. Januar 1908 übernommen, wird unter Beibehaltung der Firma den bewährten Grundsätzen des Heilbronner Hauses angepasst. Kisten- a Schoner werke Bautzen-D I. Sa. Man überzeuge sich von der hervorrag. Qual. u. bill. Preis. Muster kostenl. 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