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API ER-VERARBEIT UN G BUCHGEUERBEGN.S Berliner Typographische Gesellschaft Im Berliner Buebgewerbesaal, Dessauer Str. 2III, sind zur Zeit die Kalender- und Neujahrskarten 1909 (etwa 300 Blatt) ausgestellt. Der Saal ist täglich geöffnet von 11—2 Uhr. Wir bitten um zahlreichen Besuch der inter essanten Schau. * * * Jeden Dienstag, abends von 8 Uhr ab, ist Leseabend, im Anschluß hieran im Wechsel Vorstandssitzung oder Vereinsabend mit technischen Vorträgen, Vorführungen usw. * * * Auf eine bezügliche Beschwerde wurde uns folgender Bescheid: des Kakerlichen^Patentamts Berlin, 1. Januar 1909 Herr Grzymski, Hier, Bergmannstr. 21, hat schriftlich erklärt, daß er Drucksachen mit den Bezeichnungen »D. R.-P. a.« und »Patentamtlich geschützt« nicht mehr versenden wird. Auch wird er auf seinen Briefumschlägen den Kaiserlichen Adler mit der Krone in Form eines Wappenschildes nicht mehr führen. Unter diesen Um ständen habe ich von einer Weiterverfolgung der Sache Abstand genommen. (gez.) Hauß Die wegen Beschimpfung unseres Vorsitzenden gegen Grzymski eingereichte Klage kommt vor dem Amtsgericht Tempelhof zur Entscheidung. Der Vorstand Anzeigensteuer Im »Installateur«, einem Offertenblatt für Gas- usw. Leitungen u. dgl. in Ludwigshafen a. Rh., schreibt Georg Kropp unter »Prämiierung der Dummheit und Faulheit« u. a. folgendes! Ein altes Sprichwort sagt »Sich regen, bringt Segen« und ein anderes »Klappern gehört zum Handwerk«! Aber wer macht denn Reklame, wer regt sich, wer klappert? Doch wohl der Fleißige, der Fähige, denn der träge Müßiggänger ist zu faul, und der Dumme unfähig, eine praktische Reklame zu erdenken; also bedeutet die Reklamesteuer eine Prämiierung der Dumm heit und Faulheit. Man verwechselt in manchen Kreisen augen scheinlich Marktschreierei und Reklame. Gewiß machen manche Geschäftsleute Marktschreierei, aber Marktschreierei ist nicht durchaus in allen Fällen Reklame, noch viel weniger jede Reklame Marktschreierei. Das Publikum weiß heute schon sehr gut Marktschreierei von einer zielbewußten Reklame zu unter scheiden, und wo eine solche betrügerische Zwecke verfolgt, da kann sie auf Grund unserer heutigen Gesetze belangt werden. Und wenn manche Leute an der Reklame Anstoß nehmen — nun, es kann nicht jeder als Reichsbeamter auf die Welt kommen, um aus den Händen der Steuerzahler sein Einkommen zu empfangen, es muß auch Leute geben, die fabrizieren, ver kaufen und handeln, und für diese ist freie Bahn zu verlangen, solange ihre Handlungsweise das Volksganze nicht schädigt. Die Ursache der vollkommenen Wirkung der Reklame liegt zum Teil darin, daß zielbewußte Reklame sich viel treffsicherer Mittel bedient, um das Publikum zu beeinflussen, als sie der reinen Wissenschaft zu Gebote stehen, zum Teil aber auch an der Eigenart des Durchschnittsmenschen, lieber darüber nachzu denken, ob er etwas kaufen oder nicht kaufen soll, also einer Aufforderung zum Kauf Beachtung zu schenken, als sich zu etwas Gutem belehren zu lassen. Vor allem aber darin, daß die Reklame in immer neuen Formen immer dasselbe wiederholt und so auch den Schwerfälligen, Langsamen endlich zur Tat erzieht. Dieses immer aufs neue Wiederholen einer Tatsache in Bild und Schrift kostet Geld; ist aber die Erziehung zum Guten deshalb zu versteuern, weil sie bezahlt werden muß, und weil der, welcher diese Erziehung auf dem Wege der Reklame ausübt, etwas dabei verdient? Soll er sein Geld um der schönen Augen seiner Mitmenschen willen für Erziehungs druckschriften, die nicht gelesen werden, zum Fenster hinaus werfen? * * * Der geschäftsführende Ausschuß des Deutschen Lehrervereins hat beschlossen, gegen die geplante Anzeigensteuer eine Ein gabe an den Reichstag zu richten, weil die Steuer, wenn sie in der vom Bundesrate vorgeschlagenen Form Gesetz würde, die gesamte pädagogische Presse schwer schädigen, ja den Schul zeitungen, die nur einen kleinen Leserkreis haben, das Weiter bestehen vielleicht unmöglich machen würde. Zollfragen Wir entnehmen folgendes dem Geschäftsbericht für den Monat Dezember 1908 der »Vereinigung für die Zollfragen der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels« (Berlin W 9, Potsdamerstr. 10/n II). Es ist notwendig, den Kampf gegen die Besteuerung der An zeigen, Sonderbeilagen und Plakate nicht ruhen zu lassen, da die Tagespresse von ihrem Interessenstandpunkt aus ihr Haupt augenmerk auf die Bekämpfung der Anzeigensteuer richtet, so daß Gefahr besteht, daß zwar die Anzeigensteuer fällt, die Plakatsteuer aber bestehen bleibt. Die Handelsvertragsverhandlungen mit Portugal sind zum Ab schluß gekommen; doch liegen bis jetzt amtliche Mitteilungen über die Einzelheiten des Vertrages noch nicht vor. Halb amtlich wurde bekannt gegeben, daß Deutschland und Portugal sich grundsätzlich die Meistbegünstigung zugesichert haben. Eine Ausnahmestellung sollen in Portugal nur Brasilien und Spanien einnehmen. Der portugiesische Zolltarif ist für die Dauer des Vertrages gebunden worden mit Ausnahme einer Anzahl von Waren, bezüglich deren die Zölle bis zu einem vertragsmäßig festgelegten Betrag erhöht werden können, wofür dann anderseits die Zölle auf eine Reihe anderer ebenfalls be sonders aufgeführter Waren ermäßigt werden müssen. Die in Berlin geführten Handelsvertragsverhandlungen mit Dänemark sind vertagt worden, da es nicht gelungen war, über einzelne wichtige Punkte in dem dänischen Zolltarif eine Einigung herbeizuführen, weil, wie es heißt, Dänemark sich auf keine Aenderungen seines neuen Zollgesetzes einlassen wollte. Im Bericht für den Monat Juli 1908 hatten wir mitgeteilt, daß die zwischen dem Deutschen Reich und der Schweis im Mai 1908 getroffenen Vereinbarungen zu dem zwischen beiden Ländern abgeschlossenen Handels- und Zollvertrag infolge des deutsch-schweizerischen Mehlzollkonflikts nicht ratifiziert wurden, wodurch u. a. auch die Papierverarbeitungsindustrie geschädigt wurde. Nunmehr ist die Ratifikation erfolgt, und die Verein barungen sind mit dem 1. Dezember 1908 in Kraft getreten. Da nach werden gemäß den von uns schon im Januar 1907 ge stellten Anträgen »Karten zu Geschäftsempfehlungen, Gratulations-, Menu- usw. Karten aus Papier, Karton oder Pappe, auch mit eingelegten, eingeknüpften usw. Schnürchen, Bändchen u. dgl. aus Textilstoffen ausgestattet« den Tarifnummern 312 bis 317 des Schweizer Zolltarifs zugewiesen, sodaß die Ausstattung mit einem Seidenschnürchen oder dergl. nicht mehr eine höhere Verzollung herbeiführen darf. Außerdem wurde — entgegen unserer mehrfachen Beschwerde — vereinbart, daß zu Nr. 330 des schweizerischen Zolltarifs, die u. a. die Pack- und Falt schachteln umfaßt (Zollsatz 25 Fr. per 100 kg), folgende An weisung erlassen wurde: »Unter Faltschachteln im Sinne dieser Nummer sind solche zu verstehen, bei denen nur eine Seite durch Leim, Klammern usw. verschlossen ist, während alle übrigen Verschlüsse sich ohne weiteres aus der Bauart der Schachtel ergeben.« Noch im Herbst 1908 haben wir gegen diese durchaus unrichtige Erklärung, die fälschlicherweise dem Königlichen Materialprüfungsamt zugeschrieben wurde, protestiert. Vor dem Kongreßausschuß der Vereinigten Staaten von Amerika haben aus Anlaß der geplanten Revision des amerika nischen Zolltarijs mündliche Verhandlungen mit den Interessenten stattgefunden. Wir haben über diese Angelegenheit unsern Mitgliedern soweit irgend möglich Auskunft gegeben und uns mit den maßgebenden Stellen in Verbindung gesetzt, um die deutschen Ausfuhrinteressen möglichst zu wahren. Die Sach lage verlangt indes hier ein diskretes Vorgehen, sodaß sich weitere Mitteilungen an dieser Stelle verbieten. Unter den dem Reichstag zugegangenen Gesetzesvorlagen befindet sich wieder der von der deutschen Industrie bereits mit aller Entschiedenheit abgelehnte, von seiner ursprünglichen Gestalt nur wenig abweichende Entwurf eines Arbeitskammer- gesetses. Dieses Gesetz soll der »Pflege des wirtschaftlichen