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Nachruf T E Erst vor wenigen Monaten zweier der treuesten Mit glieder beraubt, stehen wir nun an der Bahre unseres allverehrten Ehren- und Vorstandsmitgliedes, des • Herrn Ernst Schartiger ea Wir betrauern in dem Verblichenen einen hoch geachteten Kollegen von edler Gesinnung, der seit Grün dung dem Vereine angehörte und demselben nicht nur ein reges Interesse wahrte, sondern auch jederzeit mit Rat und Tat hilfreich eintrat. So war er noch im hohen Alter Jahre hindurch unser Kassenführer. Durch sein liebenswürdiges, selbstloses Wesen hat er sich die Zu neigung aller Kollegen in hohem Maße erworben. Sein Andenken wird stets von uns in Ehren gehalten werden und in uns fortleben. Berlin, 9. Januar 1909 Papierverein Berlin und Provinz Brandenburg E. Mann J. Schaal Ausstellung oder Ausschmückung im Schaufenster? Noch vor wenigen Jahrzehnten genügte es, wenn der Kaufmann die Ware, die er abzusetzen wünschte, in irgend einer Form zeigte, wenn er sie auf Messen und Märkten auf Brettern oder Tischen ausbreitete oder in Buden auf stapelte und wenige Stücke davon zu Gesicht brachte. Seitdem ist jedoch das kaufmännische Leben in andere Bahnen geleitet worden. An Stelle der versteckt und un auffällig liegenden Läden sind große Geschäftshäuser mit luxuriösen Glasfronten entstanden. Warenhäuser mit auf fälligen Ausstattungen und Lockpreisen ziehen die all gemeine Aufmerksamkeit an sich. In diesem Wettkampf bedarf es für den Ladenbesitzer uneingeschränkter Aufmerksamkeit, um nicht überflügelt zu werden. Besondere Beachtung verlangt das den Geschäfts verkehr vermittelnde Schaufenster. Man sieht in den Schaufenstern der meisten Läden Ausstellungen und immer wieder Ausstellungen, selten aber Ausschmückungen. Man bezeichnet zwar häufig mit beiden Worten dasselbe, immer hin besteht ein Unterschied zwischen beiden Begriffen. Das Ausstellen, Auslegen oder Aufbauen von Waren er scheint heute fast als überlebte Form des Zeigens, sie ge nügt nicht mehr den Anforderungen, denn ihr fehlt das Anlockende, Fesselnde, das zur Betrachtung zwingt. Wohl kann man sich bei der Ausstellung geschmack voller schmückender Formen bedienen, z. B. Stern- oder rosettenförmige Anordnungen, türm- oder pyramidenartige Aufbauten vorführen und so ein Mittelding zwischen Aus lage und Ausschmückung schaffen. Die richtige Ausschmückung aber ist eigenartiger, sie verkörpert persönlichen Geschmack und zeigt eigene Formen. Bei ihr werden Beleuchtungs-, Farben- und Fern wirkungen verwendet. Der persönliche Charakter der Aus schmückung hebt diese weit über den Rahmen der Aus stellung. Ein künstlerischer Hauch weht aus dem De korationsbild dem Passanten entgegen und lockt ihn an. Beobachtungen bestätigen die Wirkung der Dekoration. Wenn wir z. B. in einem Fenster kostbare Schleier und seidenartige Stoffe erblicken, die trotz wohlbedachter An ordnung in unzähligen Falten daliegen, als seien sie vom Wind dahingeweht worden, so hört man von dem in Mengen davorstehenden Publikum die Worte: »Ach, wie schön«. Das Schaufenster eines gleichen Geschäfts daneben hat dieselben Stoffe in geordneter Reihenfolge über Ständer ausgebreitet, von welchen sie glatt herabhängen. Das Schaufenster wird wenig beachtet, die ausgelegten Stoffe finden keine Bewunderer, die Spaziergänger bleiben nicht stehen. Das erste Geschäft setzt seine Stoffe spielend ab, das zweite hat das Nachsehen. Das erste Schaufenster hat geschmückt, das zweite ausgestellt. Die Käufer werden sich immer dahin wenden, wo nach außen eine auffallende Leistungsfähigkeit in die Erscheinung tritt. Ein Schau fenster, das in loser Folge eine Anzahl Waren ausgestellt hat, wird nur den anziehen, der sich gerade mit der Ab sicht trägt, eine dieser Waren zu kaufen. Die Aus schmückung aber fordert das Interesse heraus, lenkt die Aufmerksamkeit auf die Waren und weckt dadurch neue Bedürfnisse und Kauflust. E. S. Bestellung von Ansichtskarten durch Bücherzettel unzulässig Nachdem in letzter Zeit wiederholt Bücherzettel, auf welchen Ansichtskarten bei Verlagsanstalten bestellt wurden, von der Post zurückgewiesen, bezw. mit Strafporto belegt worden waren, hat sich der Vorstand des Schutzverbandes für die Postkarten industrie beschwerdeführend an den Herrn Staatssekretär des Reichspostamts gewandt mit dem Ersuchen, die Bestellung von Ansichtspostkarten durch Bücherzettel für zulässig zu erklären. Der Herr Staatssekretär des Reichspostamts hat jedoch das Er suchen des Schutzverbandes ablehnend beantwortet, weil An sichtspostkarten nicht zu den Artikeln gehörten, die nach der Postordnung zur ermäßigten Bücherzettel-Taxe bestellt werden könnten. Wie die Handelskammer zu Berlin, die der Scbutzverband um Unterstützung ersucht hatte, dem Vorstand des Verbandes mitteilt, stützt sich die neuerliche Entscheidung auf die Bekannt machung in Nr. V der Deutschen Verkehrs-Zeitung vom 30. Ja nuar 1903. Damals hat die oberste Postbehörde ihren Stand punkt wie folgt festgelegt: »Bücherzettel dürfen nach den Allgem. Bestimmungen zu § 8 X der Postordnung auch zu Bestellungen auf buchhänd lerische Vertriebsmittel (Formulare, Umschläge usw.) verwendet werden. Diese dem Buchhandel erst kürzlich mit dem Inkraft treten des neuen Abschnitts 5 I gewährte Vergünstigung ist da hin ausgelegt worden, daß es den Buchhandlungen nunmehr ge stattet sei, Formulare jeder Art, Ansichtskarten, Briefumschläge, Visitenkarten und ä. nllche Gegenstände der Papierwaren industrie, die von Buchhändlern neben den buchhändlerischen Werken, Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Bildern und Musikalien vertrieben zu werden pflegen, mittels Bücherzettel zu bestellen. In Wirklichkeit bezieht sich die Vergünstigung jedoch nur auf die buchhändlerischen Formulare usw., die für den Vertrieb der Gegenstände des eigentlichen Buchhandels im Verkehr der Buchhändler untereinander und mit dem Publikum notwendig sind. Dazu gehören gedruckte Ankündigungen, Pläne, Plakate, Ersatzumschläge für unsauber gewordene Hefte, Versandstreifen, Versandfakturen, Klischees zu Ankündigungen usw. Das für den ersten Bedarf erforderliche Vertriebsmaterial pflegt den Sorti ments- und Kommissions- und Kolportagebuchhandlungen seitens der Verlagsbuchhandlungen beim Anbieten der neuen Sachen ohne vorherige Bestellung zugesandt zu werden. Der etwaige Mehrbedarf muß nachbestellt werden, und hierzu können nach den neuen Bestimmungen Bücherzettel benutzt werden, ihre Verwendung zur Bestellung von Papierwaren ist nach wie vor ausgeschlossen. Auch in anderen Beziehungen sind bei der Verwendung von Bücherzetteln Mißbräuche wahrgenommen worden, auf die wir im allgemeinen Interesse hinweisen möchten. Bekanntlich ist es den Absendern überlassen, wie sie sich den Vordruck der Bücherzettel für ihre Zwecke einrichten wollen. Voraus setzung ist nur, daß die handschriftlichen Ergänzungen nicht Mitteilungen darstellen, die mit der Bestellung, Abbestellung oder Anbietung von Büchern usw. nichts zu tun haben. Solche unzulässigen Mitteilungen sind es aber z. B., wenn der Verleger einen Kunden unter teilweiser Unterstreichung und handschrift licher Ausfüllung des gedruckten Textes benachrichtigt, daß das bestellte Werk erst in einigen Tagen geliefert werde, oder ihm den Empfang einer handschriftlich nachgetragenen Barsendung bestätigt. Ueber den Rahmen der dem Buchhandel gewährten Vergünstigung geht es ferner hinaus, wenn Annoncenexpeditionen bei Bestellung solcher Zeitungsnummern, in denen die von ihnen zum Einrcken aufgegebenen Anzeigen Aufnahme ge funden haben, sich nicht auf die Bezeichnung der Zeitungs nummer und der Anzeige beschränken, sondern noch schriftliche Mitteilungen über die Zahl der eingegangenen Belege und die