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Nr. 49 PAPIER-ZEITUNG 1933 sprechend den geprägten Rillen, behält auch ein auf dem Rillenapparat gerillter Bogen in der Rille selbst seine Steif heit und läßt sich nur unter kräftigem Nachfalzen im rechten Winkel aufbiegen. Der gewaltige Vorteil, den aber die Rillenapparate auf der Rillenmaschine gewähren, ist die große Leistung, die darauf beruht, daß auf einem und demselben Bogen gleich zeitig mehrere nebeneinandergestellte Rillenapparate wirken können, also gleichzeitig ein Bogen mit mehreren parallelen Rillen in großer Geschwindigkeit versehen werden kann. Außerdem können auf der kombinierten Pappenschneid- und Doppelrillen-Ritz- und Nutmaschine die gerillten, geritzten oder genuteten Bogen gleichzeitig zerschnitten werden. Da durch hat sich die Rillenmaschine für Massenpackungen aus dünnem und sehr festem Karton ein sehr großes Ver wendungsgebiet erobert. Die auf den Biegemaschinen oder Rillenmaschinen mit Biegerillen versehenen Bogen oder Zuschnitte, aus denen z. B. Versandkartone hergestellt werden sollen, werden durch Ausstößen der Ecken oder durch Einschneiden von Schlitzen auf besonderen Maschinen weiterverarbeitet. Die leichten Biegemaschinen können auch so eingerichtet werden, daß gleichzeitig mit dem Stauchen der Biegewulst die Schlitzung vorgenommen wird. Einen so vorgerichteten Karton zuschnitt, der auf einer Biege maschine mit Schlitzeinrichtung hergestellt wird, zeigt Bild 17. Im allgemeinen werden an Karton zuschnitten, damit der fertige Karton gleichmäßiges Aussehen erhält, die Schlitze symmetrisch eingeschnitten, sodaß also immer zwei Schlitze sich auf einer von zwei einander gegenüberliegenden Seiten des Zuschnittes befinden. Dieses wäre auf einer Biegemaschine mit Schlitz einrichtung nur möglich, wenn man den Bogen für vier Abbiegungen sechsmal in die Maschine einlegen würde, so daß also zwei parallele Biegerillen sowohl von der Vorder ais auch von der Rückseite der Pappe gebogen würden. Aber einerseits werden diese Biegungen unsauber, anderseits wird dann der Zweck der Schlitzeinrichtung, Arbeitsvorgänge zu sparen, hinfällig. Daher wird die Schlitzung so vorgenommen, daß die Einschnitte rings um den Zuschnitt herum versetzt, wie in Bild 17, auf- cinanderfolgen. Für bessere Kartone ist es empfehlenswert, die Schlitzung auf besonderen Maschinen vorzunehmen, denn auf den Biegemaschinen erfolgt das Einschneiden des Schlitzes in demselben Augenblick, in welchem die Biegcrille gestaucht wird, wodurch der Üebergang des Schlitzes in die Wulst oft nicht ganz sauber wird. Die vielen Sondereinrichtungen an Biegemaschinen zu erwähnen, würde zu weit führen. Vorstehend be schriebene zwei Hauptarten der Biegemaschinen sind die Urformen deutscher Erzeugung, die seit etwa 18 Jahren in Tausenden von Exemplaren in allen Teilen der zivilisierten Welt im Gebrauch sind. An vereinzelten Ver suchen, die Bauart nachzuahmen, hat es nicht gefehlt, der Biegemechanismus selbst wurde geändert, z. B. durch um gekehrte Anordnung der biegenden Teile (Stauchschienen unten und Biegezunge oben), oder durch anders gewählte Stellvorrichtungen usw. Dies alles waren aber nur andere Formen des durch nichts Besseres zu ersetzenden bewährten Grundgedankens. Die wenigen Nachahmungen, welche; die Maschinenindustrie auf den Markt brachte, waren jedoch alle nur Nachbildungen der leichten Maschinen. Die schweren sind in ihrer bezeichnenden grundsätzlichen Bau art und Form auch im Laufe von'fast 2 Jahrzehnten nicht den geringsten Aenderungen unterworfen gewesen, wohl das beste Zeichen, daß ihre Anordnung sich durchaus be währt hat. Der geniale Erfinder sowohl des Pappe-Biegeverfahrens als auch der Pappenbiegemaschinen ist Herr Theodor Remus in Dresden; er ist als Begründer der heutigen Karton- nagen-Industrie in weitesten Kreisen bekannt. Die Fach welt wird seinen Verdiensten stets die gebührende Würdi gung zollen. Mancher wird in vorstehenden Ausführungen Bekanntes gefunden haben. Ueber Biegeverfahren und Biegemaschinen werden aber so häufig so verschiedene und so verkehrte Ansichten in den interessierten Kreisen laut, daß wohl ein mal ein Wort kritischer Aufklärung am Platze war. Diese Aufklärung soll in erster Linie denjenigen gelten, die das Biegeverfahren in ihren Fabrikationsbetrieben einführen wollen und denen, die durch falsch gewählte Fabrikations- einrichtungen Schwierigkeiten im Herstellen sauberer Er zeugnisse haben. Wenn obige Ausführungen den einen oder anderen auf den richtigen Weg bei Wahl einer Maschine oder einer Fabrikationseinrichtung leiten würden, so haben sie ihren Zweck nicht verfehlt. Alfr. Fr. Schopper, Dresden Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Sektion IV:IHannover Diese Sektion hielt am Sonntag, 16. Mai 1909,- vormittags 11 Uhr, im »Künstlerhause« zu Hannover ihre diesjährige Ver sammlung unter dem Vorsitz des Herrn Franz Fettback ab. Der vom Geschäftsführer Dr. Weigt vorgetragene Jahresbericht wies einen Zuwachs an Betrieben und versicherten Personen auf, während sowohl die Zahl der angemeldeten als auch der im Jahre 1908 entschädigungspflichtig gewordenen Unfälle langsam gegen frühere Jahre zurückgegangen sind. Immerhin wurden von der Sektion IV im Jahre 1908 62500 M. Entschädigungen ge zahlt. Die der Genossenschaft angehörenden Betriebe sind zu großem Teil durch den technischen Aufsichtsbeamten der Ge nossenschaft, Herrn Ingenieur Hütt, im Laufe des Jahres be sichtigt worden. Der Jahresbericht und der mit einer Ausgabe von rund 3500 M. abschließende Kassenbericht wurden ge nehmigt. In den Vorstand für 1909 wurden gewählt: Herr Franz Fettback i. Fa. Rob. Leunis & Chapman G. m. b. H. in Hannover als Vorsitzender und Rechnungsprüfer; Herr Franz Rosenberg i. Fa. A. Molling & Co. in Hannover als Stellvertreter; Herr C. J. Mestern i. Fa. J. Lienau jr. in Hamburg als Schrift führer; Herr Hugo Rasch i. Fa. Hannoversche Tapetenfabrik Gebr. Rasch & Co. in Bramsche b. Osnabrück und Herr Direktor Wilhelm Klenk i. Fa. Kunstanstalt vorm. Gustav W. Seitz A.-G. in Wandsbek als Beisitzer. Die gleichen Herren wurden auch als Delegierte für die am 12. Juni 1909 in Berlin tagende Ge nossenschaftsversammlung der Papierverarbeitungs - Berufs genossenschaft gewählt. Nach der Sektionsversammlung hielt Herr Generalsekretär Kohler einen Vortrag über die Feuerversicherungs-Gesellschaft Deutscher Buchdrucker in Leipzig; dann wurde die Versamm lung mit einem gemeinsamen Mahl der hiesigen und aus wärtigen Teilnehmer in den Räumen des »Künstlerhauses« be schlossen. Nachbildung einer Photographie Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten Vom Landgericht I in Berlin waren wegen Verletzung des Urheberrechts resp. Beihilfe dazu verurteilt worden: der Buch händler Paul W. in Wilmersdorf zu 300 M. und der Kunstmaler Friedrich R. zu 50 M. Geldstrafe. Der Photograph Sch. hatte 1903 ein Brustbild des jetzigen Großherzogs von Baden ange fertigt und 1904 ein ebensolches von der jetzigen Großherzogin. W. ließ durch R. nach diesen Bildern ein Doppelbildnis in Oel malen und dieses Bild in mehreren Farben in einer Leipziger Druckerei vervielfältigen, um es in Baden zu verbreiten. R. hat für seine Arbeit 120 M. erhalten. Eine Erlaubnis zur Nach bildung der Photographien hatte W. nicht. Der Photograph Sch. hatte Strafantrag nur gegen den Verleger gestellt, aber da der Strafantrag nicht teilbar ist, mußte das Verfahren auch gegen den Maler cingeleitet werden. In den Urteilsgründen wird betont, daß die Gesichter der hohen Herrschaften auf den Nachbildungen puppenkopfähnlich aussehen, und daß die Ge sichtszüge verzeichnet seien; individuelle charakteristische Züge fehlten vollständig. Auf diesen Teil des Urteils gründeten die Angeklagten ihre Revision. Der Verleger meinte, von einer strafbaren Nachbildung könne keine Rede sein; eine solche sei zwar beabsichtigt gewesen, aber herausgekommen sei eine ver unglückte Neuschöpfung. Der Maler erklärte sein Bild für ein neues Kunstwerk, das er unter freier Benutzung der fraglichen Photographien geschaffen habe. Das Reichsgericht hielt sich jedoch an die Feststellungen, welche den gesetzlichen Tat bestand rechtsirrtumsfrei ergaben, und erkannte auf Verwerfung der Revision.