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PAPIER-ZEITUNG Nr. 48 IV. Kongreß Deutscher Handelsagenten in Köln a. Rh. Am 11., 12. und 13. Juli 1909 findet in Köln a. Kh. der »IV. Kongreß Deutscher Handelsagenten«, zugleich Verbandstag des Zentralverbandes Deutscher Handlungsagenten-Vereine (Sitz Berlin) statt. Zur Beratung stehen u. a. folgende Referate: »Der Handels agent als Vertrauensperson«; unsere Forderungen an die Gesetz gebung, a) die Rechtsprechung der deutschen Gerichte in Agentensachen seit dem Münchener Kongreß, b) die Lücken der Gesetzgebung und unsere dringenden Forderungen; Provisions fragen; »Die Psychologie des Agenturverhältnisses« (Vortrag des Herrn Generalsekretär Dr. Podewils, Berlin); die Freiheit der Agenten in der Bewerbung um Agenturen; Einkaufs- und Ver kaufsvereinigungen und das Agenturgewerbe. Bergei & Birth, Farbeniabriken, Leipzig Telegr.-Adr. : Filialen: Berlin, Barmen, Budapest, Floren« Telephon Bergerwirt " London, New York, Paria, St. Petersburg " Nr. 108 n. 408 Farben für alle graphischen Zwecke Spezlalltit: Walzenmasse „Victoria“ u. „Bianca“ in Würfelform — Lichtdruck-Walzenmasse und Tropenmasse [9043 Neuheiten: Victoria-Druckbronze für Buch- und Steindruck, Platindeckfarben (helle Farben auf dunklem Grunde), Metaton- färben (Duplexfarben, verbessert), Prägedruckfarben, Viscosine, Zusatzmittel Perfektine (unentbehrlich für Chromo-Druck). Entlassung wegen Zuspätkommens, M Entscheidung des Gewerbegerichts Hamburg Ein in einer Hamburger Druckerei als Einlegerin gegen 15 M. Wochenlohn beschäftigtes junges Mädchen wurde am 23. Januar kündigungslos entlassen. Unter der Behauptung, ein Grund zur sofortigen Entlassung habe nicht vorgelegen, wurde Klage auf Zahlung einer Entschädigung von 30 M. (den Lohn für zwei Wochen) erhoben. Die Beklagte erwiderte, die Einlegerin sei am 22. Januar ohne Entschuldigung von der Arbeit fort geblieben, so daß die von ihr bediente Maschine habe stilliegen müssen. Erst am Nachmittag des folgenden Tages habe die Klägerin etwas von sich hören lassen, worauf sie sofort ent lassen sei. Diese gab zu, ohne Entschuldigung fortgeblieben zu sein und entgegnete, am 22. Januar habe sie an Zahnschmerzen und einer dicken Backe gelitten. Gelegenheit, sich zu ent schuldigen, habe sie am genannten Tage nicht gehabt. Die Klage wurde abgewiesen. Aus den Gründen: Die eigenen An gaben der Klägerin machten auf das Gericht den Eindruck, daß die Klägerin am 22. Januar bei einigem guten Willen zur Arbeit hätte kommen können. Sie hat nicht behaupten können, daß die in Zahnschmerzen und einer dicken Backe bestehende Erkältung, von der sie nach dem Besuche eines Artistenfestes am Morgen des 22. Januar befallen sein will, von besonderer Heftigkeit war. Aber darauf, ob die Klägerin tatsächlich infolge dieses Uebels zur Arbeit nicht imstande war, kommt es nicht weiter an. Denn jedenfalls lag in ihrem Stillschweigen ein nicht zu billigendes Verhalten. Wird ein Arbeitnehmer derart krank, daß er sich zum Aussetzen gezwungen sieht, so hat er wenigstens die Pflicht, seinen Arbeitgeber unverzüglich zu benachrichtigen und das Fernbleiben zu entschuldigen. Dies hat nicht nur aus Gründen der Höflichkeit, sondern auch zu dem Zwecke zu erfolgen, damit die regelmäßig —• zumal in Fabrikbetrieben — durch sein Fern bleiben drohenden Störungen nach Möglichkeit vermieden werden, und um nicht den Verdacht des unbefugten Fernbleibens auf kommen zu lassen. An Gelegenheit zu dieser Entschuldigung kann es der Klägerin nicht gefehlt haben. Wenn ihre Wirtin am Morgen nicht zur Stelle war, so konnte sie sich bei der offenbaren Geringfügigkeit ihrer Beschwerden persönlich ent schuldigen. Sie konnte aber auch ihr Fernbleiben sofort durch Postkarte anzeigen oder ihrer Wirtin noch am Nachmittage des 22. Januar um die Gefälligkeit bitten, die Beklagte zu benach richtigen. Weiß der Arbeitgeber, wie im vorliegenden Falle, auch am folgenden Morgen bei Beginn der Arbeit noch nicht, woran er ist, so darf er mit Recht annehmen, daß der Arbeit nehmer sich absichtlich fernhält, und darf ihn deshalb so be handeln, wie wenn er die Arbeit unbefugt verlassen hätte. (Hamburger Nachrichten.) Verlangen Sie Offerte von meinen allgemein beliebten Cito* Kopierstiften J. J. Rehbach Blei- u. Farbstift-Fabrik Gegründet 1821 = Regensburg = ZANDERS PAPIERE —HRNDGEELHLiFFTE— ELTTEN-ZEILHEN PaST-BDCHERU. DRLEKPAPIERE. KLFFERDRLEKFAPIERE WERTFRFIERE BUTTEN WECHSEL LZFNDERE EEREIEDH-ELRDERrH diaruaIE a aE nesic Qualität. Billigste Preise. -38 V-AeT Eh Besondere Spezlalltit: Farbige Damen-Lacke in feinen Ausstattungen. Katalog steht gratis und franko zu Diensten. 7707 Jos. 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