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1156 PAPIER-ZEITUNG Nr. 29 Durchschreibblöcke aus Florpostpapier 9885. Frage: Wie vermeidet man Differenzen des Florpost- Papiers? Es werden Durchschreibblöcke angefertigt, welche aus 3 verschiedenen Sorten Papier bestehen. 1. Sorte starkes Schreib, 2. Sorte schwaches Schreib, 3. Sorte Florpost-Papier. Wenn man die 3 Bogen übereinander hält, wo ein und derselbe Druck draufsteht, so stimmt der Druck des Schreibpapiers, aber der des Florpapiers ist um 2—3 mm größer in der Breite. Legt man nun mehrere Bogen Florpost übereinander, so stimmen diese überein, aber nicht mit dem Schreibpapier. Es laufen in der Form 2 Unterbänder und zwei Oberbänder. Form ist nicht aufgeschlossen worden, es ist alles hintereinander verdruckt worden. Pauschen sind über den ganzen Bogen gewesen, Falzen waren nicht da. Antwort eines Fachmitarbeiters: Fragesteller gibt an, es ist alles hintereinander verdruckt, und die Form ist nicht aufgeschlossen worden. Läge der Grund der Abweichung in der Vordermarke, so könnte man sich dadurch helfen, daß man 1—2 oder auch mehr Bogen auf den Zylinder zöge, um die Stärke des Florpapiers zum Postpapier aus zugleichen, und der Druck müßte dann wieder stimmen. Da der Unterschied aber in der Seitenmarke liegt, voraus gesetzt genaues Anlegen (widrigenfalls es Falzen gegeben hätte), so bleibt die einzige Möglichkeit bestehen, daß das Postpapier vor dem Verdrucken feucht gelagert hat und nun beim Verarbeiten in wärmeren Räumen zusammen getrocknet ist. Es empfiehlt sich, bei Arbeiten, die genaues Register beanspruchen, das Papier einige Tage vorher im Maschinensaal in kleinen Lagen auszubreiten, um besseren Zutritt der Luft zu ermöglichen. Ich nehme dabei an, das Postpapier habe dieselbe Länge gehabt wie das Florpost papier. Die Blöcke sind noch zu gebrauchen, sie müssen aber auseinandergeschnitten und beim Florpost muß in jeder Reihe 11/2 mm herausgeschnitten werden. Ich befinde mich bei dieser Frage in Uebereinstimmung mit mehreren bedeutenden Druckerkollegen. P. R. Verpfändung einer Hypothek 9886. Frage: Mein Schwager, ein Haus- und Grundbesitzer und Inhaber eines kleinen Fabrikgeschäftes, schuldet mir einen gewissen Betrag. Seine Mutter, welche zugleich meine Schwiegermutter ist, hat eine Hypothek auf dem Anwesen. Zur Sicherstellung meiner Forderung soll mir nun diese Hypo thek verpfändet werden und so lange verpfändet bleiben, bis mein Schwager seine Schuld an mich durch Ratenzahlung getilgt hat. Meine Frage ist nun die: Muß diese Verpfändung im Grundbuche eingetragen werden, oder genügt ein einfacher schriftlicher Vertrag zwischen der Mutter und mir, welcher vielleicht stempel- pflichtig ist? Wenn ein schriftlicher Vertrag genügt, wie müßte der selbe abgefaßt sein? Im Konkurse möchte ich eine be vorrechtigte Forderung haben. Antwort: Wenn Fragesteller für alle Fälle beim Konkurs gesichert sein will, muß die Verpfändung im Grundbuch eingetragen sein. Eine schriftliche Zusicherung ist nur von Wert, so lange deren Aussteller seine Zusage halten will und nicht in Vermögensverfall gerät. Verpackungskosten für einen Wertbrief 9887. Frage: Ich übersende Ihnen anbei eine Abrechnung der Firma X in A, aus welcher Sie ersehen, daß mir der Kunde für Verpackung eines Geldbriefes 10 Pf. in Abzug bringt; es wäre bedauerlich, wenn sich derartige Mißstände im Papier handel einbürgerten. Für 30 Pf. Porto hätte der Kunde mir das Geld durch Postanweisung einsenden und sich die Mühe und die Unkosten beim Verpacken des Geldbriefes ersparen können. Nicht allein, daß er mir einen Wechsel auf einen Nebenplatz einsendet, auf welchen Ich mindestens 50 Pf. Inkassoporto habe, und nicht allein, daß er mir unnötig weitere 20 Pf. Portokosten verursacht, verlangt er jetzt sogar noch für die Verpackung seines Wechsels 10 Pf. Wie denken Sie darüber? Antwort: Es ist nicht üblich, daß die Verpackungskosten eines Briefes dem Geschäftsfreund berechnet werden; daher braucht Fragesteller diesen Betrag nicht zu bezahlen. Ebenso wenig ist er verpflichtet zu genehmigen, daß von dem Rechnungsbetrag das Porto abgezogen wird, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muß der Schuldner das Geld dem Gläubiger ins Haus bringen. Fragesteller ist auch berechtigt, die Einzugskosten des auf einen Neben platz lautenden Wechsels dem Schuldner zu berechnen. Lackiertes bedrucktes Pergamynpapier 9888. Frage: Beiliegendes unbedrucktes gelb fettdicht Pergamyn hat in Bogen vor dem Druck an den Ecken das Be streben, sich etwas nach oben zu werfen. Nachdem das Papier zweifarbig bedruckt und lackiert ist, rollt es sich bedeutend, was aber noch viel mehr sich bemerkbar macht, wenn es 1t. beiliegenden Mustern in kleinen Blättchen geschnitten ist. Dieser Fehler wird von meinem Kunden gerügt, da das Ver packen des Inhaltes dadurch erschwert sei. Liegt dieser Fehler am Papier, Lack oder Spiritus? Der von der Fabrik bezogene Spirituslack muß verdünnt werden (7 Teile Spiritus (95 v. H.) zu 10 Teilen Lack). Wie kann ich gesagtem Uebel abhelfen? Gutachten eines Fachmitarbeiters: Um dem Uebel des Rollens abzuhelfen, empfiehlt es sich 1. die bedruckten Bogen mit verdünnterem als dem verwendeten Lack zu lackieren, 2. das Trocknen bei nicht zu großer Hitze zu be werkstelligen, vielmehr 1—2 Tage mehr Zeit zum Trocknen zu verwenden. Da das Papier auf beiden Seiten glatt ist, rate ich, es versuchsweise auf der Kehrseite zu bedrucken. Diese Art Papiere haben nämlich nach dem Lackieren infolge der Spannung des getrockneten Lackes immer das Bestreben, sich nach innen zusammenzuziehen, was durch Bedrucken der Kehrseite ausgeglichen werden kann. Die eingesandten Etiketten kamen übrigens in ziemlich gutem, glattem, fast garnicht aufgerolltem Zustand an. Hieraus vermute ich, daß die Temperatur in den Packräumen des Fragestellers sehr hoch ist, was das Rollen der Etiketten wesentlich be günstigt. Inzwischen sind die Etiketten wieder flach ge worden. A. R. Samenhaare als Rohstoff für Papier 9889. Frage: Ein Geschäftsfreund hat größere Posten eines fasrigen Kolonialproduktes, wovon ich Probe beifüge zum Ver kaufe innerhalb des Königreichs Sachsen erhalten und fragt mich, ob dieses Gewächs sich für die Papiererzeugung ver wenden läßt, und gegebenen Falles, welche sächsischen Fabriken in Betracht kämen. Was soll ich ihm antworten? Antwort: Die uns gesandten Fasern sind offenbar Samenhaare. Es sind äußerst zarte seidenglänzende Fasern von etwa 20 mm Länge, die an harten, samenkapselartigen Schalen hängen und wie feinste Baumwolle aussehen. Um für Feinpapier verwendbar zu sein, müßten diese Fasern erst sorgfältig von den Schalenresten gereinigt und durch Kochen von ihrem Gehalt an Pflanzenfett befreit werden. Durch diese Vorbehandlung würden sie aber für Papier zu teuer, daher dürften sie, wenn in entsprechend großer Menge erhältlich, nur für Spinnereien verwertbar sein. Seflenimitation 9890. Frage: Anbei übersende ich Ihnen ein kleines Muster sowie ein Stück Glimmer. Womit ist das kleine Muster ge strichen? Ich vermute mit zerkleinertem Glimmer (Feldspat} und Stärke. (Es ist Seldenimitation.) Trotz vieler Versuche kann ich beifolgendes Stück nicht in ganz kleine gleichmäßige Teilchen bekommen. Wie kann man es auflösen oder gleich mäßig zerkleinern? Mit Aluminium gestrichen wird das Papier zu grau. Antwort unseres fachkundigen Mitarbeiters: Glimmer wird mehrere Male zwischen ein Paar fein gezahnten Stablwalzen gebrochen, dabei teilen sich die Schichten und man erhält verschiedene kleine Blättchen, welche auf einer Steinmühle fein gemahlen und durch Müllergaze gebeutelt werden. Man kauft das fein gesiebte unter dem Namen Seidenglanz bekannte Pulver u. a. bei Leonhardt & Co. in Schlobusch b. Köln a. Rh. A. IV. Hoflieferant 9891. Frage: Ein Kolonialwarenhändler hat für sein Geschäft einen Großherzogi. Hoflieferantentitel erhalten. Nachdem er das Geschäft ausverkauft und aufgegeben, hat er das bisher von seinem Vater geführte Bureaumöbel Geschäft übernommen und führt den Hoflieferantentitel für letzteres weiter. Ist dies ge stattet? Antwort eines Mitarbeiters: Der Kolonialwarenhändler hat als solcher den Großherzogi. Hoflieferantentitel er halten und, nachdem er sein Geschäft aufgegeben hat, keinen Anspruch mehr darauf. Die eigenmächtige Ueber- tragung dieses Titels auf ein anderes, wenn auch ihm ge höriges Geschäft, ist demnach nicht gestattet. F. M. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstrase 29 Berlin SW 11, erbeten