Volltext Seite (XML)
Elbeblati für Riesa, Strehla und deren Umgegend. 28. Dienstag, den 13. Juli 1852. «GWSWW»E»»SE^^IiM>ILi77?WWM--— - - Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, auswärtige Waarenlotterien und dergleichen Unternehmungen betreffend. VS ist wabiznuehmen gewesen, daß dem Veibole in tztz. li und 12 d.S Gesetzes vom 4. Decem» der 1837 zuwider der Ve»tricd von Loosen ober sogenannten Aktien zu solchen ausländischen Lotterie, Unternehmungen, welche den Tbeiluehmern, anstatt baaren Geldes, Gewinnste an verschiedenen Waareil uud^ Jntustrirerzeugntssc» in Aue sicht stellen, noch iinmer in ziemlich umfänglicher Weise im Land« galtst «der. , Unter den hierher geböiigeu Unterncbmungcn sind, anher der seit längerer Zeit bekannten Sachsen» röder'schrn Waasenlottcrie zu Greiz, insbesondere eine unter der Dncctwu eines gewissen M. Hergt zu Weimar begründete Andnstricaklienanstalt, welche übeidicS das Publikum über ihre Zulassung in Sachsen namentlich dadurch zu täuschen vcrinckt hat, daß ibre Loosziebung von der Ziehung bei der Sächsischen tzandeSlotterie abhang 'g gemacht wveden war, inglrichen dle von einem gewissen S. Leopold dirigirte „Aktiengesellschaft zur Animuntnung Gewerbtreibender" zu Peine im Königreiche Hannover ru nennen, letztere allen, Vermnthen nach indcntisch mit einem unter derselben Firma von einem gewis sen Stockvis zn Rethem im Hannöverschen betriebenen Unternehmen Da die genannten, wie alle andern derartigen Untern hmungen, so wie sie, wenigstens der Mehr zahl nach, obne alle Autorisation Seiten der betreffenden Landesregierungen bestehen, so auch jeder so lideren Begründung entbehren, vielmehr lediglich auf möglichst gewinuretchen Absatz schlechter Fabrik- waaren berechnet, die an dcnscllbeu sich Betheiligendcn mithin mehr oder weniger der Uebcrvortheilung ausgesetzt sind, so findet sich da» Ministerium des Innern veranlaßt, nicht nur daS Publikum hierauf aufmerksam zu machen und rvr der Theilnabme an den genannten und ähnlichen Waarenlotterien zu warnen, sondern auch das eingangsgcdachte, den Vertueb von Lvoieu oder Aktien zu letzteren und die Beförderung desselben betreffende geietzliche Berbol andurch einzuichärfen. Dabei wird noch ausdrücklich bemerkt, daß cö bei ter Allgemeinheit obigen Verbote- nicht minder «l- eine Verletzung desselben anzusehcn ist, wenn der Vertrieb deraltiger Loose vom Jnlande a«S auch nur nach dem Auslände stattgesundcn hat. Alle Polizeibehörden werden hierdurch angewiesen, auf die obgedachten Unternehmungen durch ihre Organe rin wachsames Auge zn haben und bei vorkommenden Zuwiderhandlungen die angezogenen ge setzlichen Bestimmungen mit Nachdruck g ltend zu machen. Die Herausgeber von Zeitschriften der in tz. 2t de» PrcßgesetzcS vom 14. März 1851 bezeichneten Art haben die vorstehende Bekanntmachung alsbald in ihren Blättern zum Abdruck zu dringen. Dresden, den 26. Juni 1852. W L . l 1 st e r i u IN d e s 2 n n e r y. von Friesen. EpPenvsrf. Eingesendet. Ries», den 10. Juli. Wie ich gehört habe, wird nächste Woche Herr Professor Mayer mit feinen Weltanschaulingen und Chromatropcn in dem Ludrwigschen Saale Schaustellungen geben, da ich diese im April schon in Dresden auf dem Gewandhause gesehen habe, so kann ich Mit Recht sagen, daß selbige zu den Interessantesten gehören und empfehle daher Jedem den Besuch dieser Vorstellungen auf da- Angelegentlichste» Die Bilder zeichnen sich eben so sehr durch schön« Zeichnung al» brillante Farbe au-, namentlich sind die Perspectiven ganz vortrefflich, wie may z. B. bei den Ansichten des GlaSpalaste- uu- des SäulengangeS in der Kirche blotr» vswo itt Pari- beobachten kann. > Die Farben und Lichtes» feere sind besonders schön aäf dem Bilde» welches einen Saal de» Dögenpalakes in Venedigs dar stellt, in welchem der Sonnenschein durch die großen Fenster herein auf de» Fußboden fällt.