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Anzeiger für Riesa, Gtrehla und deren Umgegend. 5. Freitag, den 4. Februar 1853. General-Verordnung an sammtl. Amtshauptmannschasten u. Polizeibehörden des Dresdner KreiS-Directions-Bezirks. Vorsichtsmaßregeln wegen der Tollwuth der Hunde betreffend, Nach eingegangenen Anzeigen sind in neuerer Zeit wieder mehrere Fälle von Ausbrüchen der Toll wuth bei Hunden vorgskommen und von denselben bei ihrem Umherschweifen Menschen und Thiere ver letzt worden. Die Königl. Kreis-Direction findet sich daher hierdurch veranlaßt, die Beitimmungen be wegen Einschränkung des Hundehaltcns und der Vorkehrungen wider das freie Herumlanfey der Hunde erlassenen Mandats vom 2. April 1796 einzuschärfen, auch sämmtliche Polizeibehörden des Dresdner Krcis-Directions.Bezirks hierdurch anzuweisen, die strenge Handhabung der gedachten gesetzlichen Vor schriften sich angelegen sein zu lassen. Zugleich ergebt auch an die Amtshauptmaimschaften Hindurch ÄwranlMeng, die nach tz. 37 der Instruction vom 7. April 1820'den Gensd'armen zur Wicht gemachten Vigilanz hierauf denselben von neuem einzuschärfen. Dresden, den 20. Januar 1853. Königliche KreiS-Direction. Müller. Hartmann. Kirchennachrichten von Riesa. Am Sonntage Estomihi predigt in der Kirche zu Riesa: Vormittags 8z Uhr: Herr Pastor N. Weither über Luc. 18, 31—43. Getaufte vom 28. Januar bis 3. Februar: Clara Anna, Gottfried Claus's, Steinarb. und Hausbes. in Wepda, T. Beerdigt e: Joh. Gottlob Lehmann, Zimmermann in R., 54 I. 5 W. 4 T. alt. — Julius Gustav, Iah. August Burkhardt's, Schlossers in Chemnitz, S., 7 I. 10 M. 3 T. alt. - Anna Jdg Amalie, Gott» lob Hänsch's, Nagelschmiedemeisters u. ans. B. in R., T., 7 M. 22 T. alt. — Edictalladung. Zur Befestigung eines unter den in dem am 2. December 1852 gestandenen VerhörStermine er schienenen bekannten Gläubigern des in ConeurS verfallenen hiesigen Kaufmanns Rudolph Flohr ge troffenen Vergleiches, Inhalts dessen die einzige vorhandene aus dem Verkauf des Flohrschen Waaren- lagevs gelößte Masse im Betrage von 167 Tblr. 4 Ngr. — - nach Abzug der Kosten nach Verhältnkß der Forderungen der einzelnen Gläubiger zur Vertheilung gebracht werden soll, ist von dem Unterzeich netem Gerichte nach dem Mandate vom 13. November 1779 der Edictalproceß eröffnet worden und werden alle Diejenigen, welche an gedachten Flohr als Gläubiger oder au« irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen und noch nicht bei den Acten bekannt, weniger noch dem abgeschlossenen Vergleiche beigetreten, hiermit peremtorisch bei Verlust deS etwa zustehendcn Rechtes der Wiederein setzung in den vorigen Stand unter der Verwarnung, daß fie außerdem dieser Ansprüche für verlustig erklärt von der Flohrschen Masse ausgeschlossen und über dieselbe dem Vergleiche gemäß werde verfügt werden, geladen, d e n 2 0. A p r i l 1 8 5 3, als den hierzu anberaumten Liquidationstermine zu rechter Gerichtszeit in Person, und da nöthig ge- hörig bevormundet, oder durch Beauftragte, welche mit genügender und soviel auswärtige Jnteressentrn betrifft, mit gerichtlicher Vollmacht zu versehen an Unterzeichneter Gerichtsstelle zu erscheinen,, sich MM- geben, ihre Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Loncuvtzbertrefir, auch da nöthig unter einander kürzlich zu verfahren und zu beschließen Md