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SL6 ai,-alt (die Älteste, schon seit 1825 bestehende Ren« tenvrrsicherungSanstalt) früher Tarife über deren wafpsscheistlichr Gewährungen bekannt gemacht wer« den, nach welchen z. B. für die jüngste Klasse (Personen unter 1V Jahren) in Aussicht gestellt ist, daß dis beim ersten Eintritt erhaltene ursprüng liche ZinSrentr nach 22 Jahren das Doppelte, nach 2S Jahre« das Dreifache, nach 32 Jahren da» Vierfache, nach 37 Jahren da» 74fache, nach 41 Jahren da» Zehnfache re. erreichen werden, dagegen z. B. in der ältesten Klasse (Personen über 80 Jahre), die Verdoppelung her anfäng lichen Rente nach 9 Jahren, die Verdreifachung »ach 12 Jahren, die Vervierfachung nach ^Jah ren, di« Verzehnfachung nach 15 Jahren rc. er* w-rtet wird. Bis jetzt losten auch diese Erwar« ttisigen dort phnqefähr mitchem wirklichen Ergeb, »iss« innegehälten worden sein. Allein dennoch will die, sächsische Anstalt ein derartiges Steige. rungSverhältniß nicht al» Verheißung aussprechen, da e» theil» an sich Zweifeln unterliegen kann, theil» auch der in Sachsen niedrigere Zinsfuß die Ergebnisse etwa» ander- stelle» muß, alö in Oe sterreich, obwohl hinwiederum das obgedackte Ver- erben der hinterlassenen Capitalantbeile da» Stet- gerungSverhältniß in späteren Jahren viel stärker machen wird, al» dies in de» Oestttreichischest und den übrigen ausländischen, auf da» System der Capitalrückgewährung nicht gegründeten An« Salten der, .Fall sein kann. Jndrffen^geht doch, schon jedenfalls au» dem früher KesagtM überzeugend hervor» wie tu der sächsischen Renten-PerficherungS,Anstalt besonder» durch die Capital- und Leibrentenvererbungen in der Erbflaffe für die darin befindliche» Mitglieder so hohe jährliche Renten erzeugt werden müssen, daß solche beiiy Besitze einiger Einlagen schon allein ein auSrfeichende» Auskommen und eine 'wirkliche Versorgung für dieselben bilden und we nigstens die ökonomische Lage eincS Jeden von Jahr zu Jahr günstiger und angenehmer stellen weichen, Ohne hierbei übertriebene Hoffnnngen erregen zu wollen, läßt sich doch bei der vortheil« haften Anlegung der Capitalien, die bei den jetzi gen Geldverhältnissen wohl eine dauernde sei« dürfte, mit Sicherheit annchmen, daß das Er- gebniß der später ausfallenden Renten weit über die bisher angcdeutelcn hinausgehen wird. Hs beruht die ganze Anstalt auf dem Princip der Gegenseitigkeit und der gemeinschaftlichen Theilnahme Aller an den Vortheilen und lieber- schüffen derselben. Sie findet ihre Garantie in der au» den Mitgliedern selbst heroorgehendeu Verwaltung, die theil» unmittelbar durch den Aus schuß und da» Directorium, theil« mittelbar durch deren Erwählung aus und von den Mitgliedern sich äußert. Bon der mannigfaltigsten Art können die Ver hältnisse und Situationen sein, unter welchen der Einttitt in die sächsische Renten-verfichestststgS-An- stalt von wohltätigem Erfolge und vielfstchtust Vorteile für die. ElNtretenden zn sein verspricht.' Künstler, Gelehrte, Geistliche, Geschäftsleute, Angestellte, Gewerbtreibende, Landwirthe, junge Eheleute, Dienstleute Nnd dergleichen mehr, wrkche in den Zeiten ihrer jugendlichen Kraft vielleicht einen reichlichen Verdienst, vder Personen, di« zufällig «inen unetwärteten Gewinn, eine Erb- tchaft oder dergleichen erlangt habest, die über haupt leicht ein kleine» Capital für eistige Ein lagen in dir Renten-DerflcherustgS-Anstalt zu tnt- übrigen vermögen, würden ilnrecht habest/ e» nicht öu diesem Zwecke benutzen zu wollest. Denn sie Haden e» sicher angelegt, beziehen davon An- fang» mäßige Zinsen, nach und nach immer höher» Nutzung und erhalte», wenn sie nachyiäk» alt, ge brechlich, verdienstuNfähig, arm sind vettaffen ge- ' worden sind, von ihren Einlagen eine so hohst JahreSrcntt, baß sie sinn davon auskömmlich «ad sorgenfrei leben können. Persosten, welche schon etwa» verMöglichrrsind, bestimmen selbst, nach Befindest schon im vorge« ' rückte» Alter, ein ihnen entbehrliche» Capital zu Einlagen in die Rentenanstalt. D« sie ohnehin da» Capital selbst nicht verzehrt haben würden, so empfindest sie dessen Entäußerung niemals, be ziehen vielmehr die jährlich steigende ZinSrrM und haben , wenn sie in ein hohe» Alter gelängen, durch die Renten einen bedeutenden und wetth- ' vollen Zuwachs zu ihrem sonstigen Einkommen, welches sie in den Stand setzt, ihren Kistdern und Enkeln reichlichere Unterstützungen zufließest zu lassen, oder Besitzungen schon bei ihren Lebzeiten abzutreten, oder sich selbst ihre alten Tage ange- nehmer zu machen. Eltern legen für ihre Kinder, vermögende Menschenfreunde für ihre Pathen, Mündel ödest sonstige Schützlinge, al» ein bleibende» und soli de» Geschenk, eine oder einige Einlagen in di« Rentenanstalt und begründen diesen dafür auf deren ganze» Leben einen Rentengenuß, der, wenn auch in der ersten Lebensperiode al» eist ange nehmes Taschengeld anzuseben, doch später immer ' erheblicher und endlich im Alter zur wahren und auslänglichen Versorgung wird. — Aehstliche und zu denselben Wirkungen führende Geschenke machen vielleicht wohlhabende Dienstherrschaften ihren treuen Diener», ober andere wohlhabende Leute solchen Personen, die sich ihnen besonder» nützlich und verdient gemacht haben. — Solle» die an Kinder, Dienstboten rc. zu Machenden Geschenke von minderem Betrage sein, so reichen schon Slückeinlagen aus, um die für das Alter berechneten Vortheil« denselben dadurch gleichfalls zu begründen und im Hinblick auf diese auch während der ganzen vorauSgiheNdtst Ergän« znngSperiode, wo baare Bezüge nicht stattsinden, dennoch da» Andenken an die Schenkgeber und >