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westlichen Rand einer Ballung an Malxe und Neiße, Cottbus gar inmitten einer solchen an der Spree (vgl. auch Buck 1979, Beilage 1). Auch andere Kammergräber zeigen innerhalb der Siedlungskammern eine gewisse Streuung (Abb. ü>,43,46,50), und natürlich sind sie, wie die Burgen in ihrer Nähe, in der Mehrzahl auf überregionale Verkehrswege bezogen. Die klassische Situation an der Bautzener Spreefurt wurde schon umrissen, Dobranitz und Strohschütz liegen wie Bautzen unweit der prähistorischen Ost-West-Magistrale (vgl. Simon 1990, S. 307, Abb. 12), und auch für Dresden-Stetzsch und Kotitz lassen sich topographische Beziehungen zu einer wichtigen süd-nord-verlaufenden ,Altstraße 1 im Bereich von Elbfurten wahrscheinlich machen (Jacob 1982, S. 35, Abb. 4,17, Beilage 2; Gerlach/Jacob 1987, S. 67 ff., Abb. 6; vgl. auch Gühne/Simon 1986, S. 323 ff.). Mit unserer Revision werden frühere Beobachtungen selbstverständlich nicht ad absurdum geführt, wohl aber aus allzu einseitiger Sicht resultierende Verabsolutierungen und darauf gegründete Schlußfolgerungen auf das Gesell schaftsgefüge der Billendorfer Bevölkerung in Frage gestellt. 105 Der Zusammen hang von Burgen und Kammergräbern in ihrer Nähe liegt auf der Hand. Allerdings sind letztere stets in die ,normalen“ Friedhöfe einbezogen und nicht einmal auf jeweils nur einen Platz im weiten Umkreis beschränkt gewesen (vgl. auch Abb. 33,49 und 51). 106 Bei Vermehrung der Funde dürfte sich ihre Konzentration im Umkreis der Zentralsiedlungen, auch hinsichtlich ihrer Anzahl pro Gräberfeld (Abb. 33,38—40,48,50), deutlicher abzeichnen. Randlage (Abb. 55,45—47) erschiene dann als — plausibel erklärbarer — Sonderfall, nicht aber als Gegensatz. 107 Über Charakter und Identität der in den Kammergräbern Bestatteten ist damit freilich noch immer nichts gesagt. Grabrituell in den Lokalverband fest eingebunden und — mit fließenden Übergängen — nur graduell von diesem abgehoben, weisen mancherlei Eigentümlichkeiten eher auf eine Stilisierung bestimmter Lebenshaltun gen als auf das Reglement einer ausgeprägten gesellschaftlichen Schichtung hin. Löst man sich aber von der strengen Bindung der „Kammergräberherren“ an die Spitze einer sozialen Pyramide, wird aus dem ,Entweder-Oder“ schnell ein ,Sowohl- als-auch’. Deutlicher als die hierarchische und merkantile Komponente, die gar nicht in Abrede gestellt werden sollen, vielmehr die ,profanen“ Aspekte desselben 105 Auch D.-W. Buck modifiziert zunehmend sein Deutungsmodell, freilich ohne dabei von den gegensätzlichen Prämissen abzugehen: „Die abseitige Lage der Kammergräberfelder von den Wehrsiedlungen schließt jedoch nicht die Möglichkeit aus, daß sich unter dem hier bestatteten Personenkreis auch die gesellschaftlichen Führungskräfte der Wehrsied lungen befinden können.“ (1989 b, S. 135) 106 D.-W. Buck (1979, S. 87) fand, daß „aus jedem Siedlungsgebiet immer nur ein Fundplatz mit Holzkammergräbern bekannt“ sei. Auf solchen Voraussetzungen beruht wesentlich die Vorstellung, es handele sich um die exklusiven Grablegen der führenden Familien usw. 107 Vgl. dazu die Streuung älterbronzezeitlicher „Fürstengräber“ im Umfeld der neuerdings erkannten Höhensiedlungen im Saalegebiet (Simon 1990, S. 308E, 311, Abb. 12) oder die der späthallstättischen Großhügel im zentralen Wirtschafts- und Machtbereich nordwest alpiner „Adelssitze“ (Kimmig 1969, S. 102ff., Abb. 2 — 6; Härke 1983, S. 468, Abb. 5).