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D.-W. Buck (1979, S. 199) „eine speziell für den Grabgebrauch produzierte Form, die ... eine besondere Rolle im Bestattungsgebrauch gespielt hat“. Auf je einer Tasse waren im nordöstlichen Teil der Grabkammer, wiederum in deren Längsrichtung, eine überdimensionierte Eisennadel (Nr. 43) und ein eisernes Ärmchenbeil (Nr. 41) niedergelegt. 18 Die Tasse mit der Beilklinge stand auf einem flachen Wetzstein (Nr. 39), der vermutlich zum Schärfen des Beils gedient hat. Mitgabe von Metallwaffen und -Werkzeugen ins Grab gilt in der Billendorfer Kultur, zumal während deren Frühstufe, gemäß Lausitzer Tradition (zuletzt Coblenz 1990, S. 2f.) als ganz ungewöhnlich (Buck 1979, S. 99, 111; Peschel 1990, S. 28); in den Kammer- und Kistenbestattungen ist sie aber immer noch „relativ häufig“ bezeugt (Buck 1985, S. 100; 1986c, Anm. 35). Besteht unsere Rekonstruktion zu Recht, gab es in der Westecke, entlang der Südostflanke und in der Ostecke gefäßfreie Stellen, auf denen vergängliche Beigaben deponiert worden sein könnten. Ein entsprechendes Bild bieten besser ausgegrabene und dokumentierte Anlagen (Buck 1979, S. 98; z. B. Oberhofer 1960, Abb. 1—2; Simon 1988, Abb. 3). Wie in böhmischen und bayerischen Kammergräbern dürften angesichts offensichtlicher Reduktionen der Ausstattung aber eher „symbolische Freiräume“ absichtlich ausgespart geblieben sein (Bönisch/Wetzel 1982, S. 56). Nicht erfolgte Beigaben (im Süden vor allem Pferde) wurden als „gegenwärtig gedacht“ (Kossack 1970, S. 129). Interessante Folgerungen ergeben sich schließlich bei Auswertung der Spuren sekundären Brandes an der Keramik, und es ist einmal mehr zu bedauern, daß deren Position im Grabraum so pauschal erfaßt wurde bzw. nur ungefähr rekonstruiert werden kann (Abb. 12). Nahezu die gesamte Tonware einschließlich der Streuscherben ist nämlich — entgegen der Norm (Peschel 1990, S. 29) — ein zweites Mal dem Feuer ausgesetzt gewesen (erkennbar an hellen, bräunlichen Verfärbungen, Krakelüren und Brandrissen, flächigen Ausplatzungen und Ablaugungen der Oberfläche). Die Intensität dieser Veränderungen ist unterschiedlich: Etliche Gefäße sind intensiv gebrannt — freilich auch sie nicht am ganzen Körper; nur wenige lassen derartige Spuren gänzlich vermissen. Zufälliges oder absichtliches Abbrennen der hölzernen Gehäuse ist gerade von den Billendorfer Kammergräbern wiederholt überliefert (Buck 1986 b, S. 19, Anm. 2; 1986c, Anm. 36; Peschel 1990, S. 30f.). Für eine Bautzener Anlage glaubte schon W. Frenzel (1935 b), sie „wurde angezündet und brannte nieder“ (Simon 1988, S. 205). Die gemischte Streuung der Brandmodifikationen im Grabraum, ja selbst inner halb derselben Gruppen ineinander gestellter Beigefäße (Nr. 27 — 28,33 — 35,50 — 51), schließt in unserem Falle indes aus, daß die Keramik in situ verbrannt ist. Vielmehr muß sie bereits in diesem Zustand in die Grabkammer gelangt sein. Die fast ausnahmslos vom Boden ausgehend einseitig auf den Gefäßkörper greifenden Brandspuren lassen vermuten, daß die Keramik am Rand eines entweder von vornherein niedrigen Scheiterhaufens oder des niedergebrannten Leichenfeuers 18 Erhaltung und Lagerung sprechen eher dafür, daß sie dem Leichenfeuer nicht ausgesetzt gewesen sind; vgl. Buck 1979, S. 99.