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Gebrauch lange nach Schließung der Kammer hinweisen. Gefäßdepots solcher Art, in gleicher Weise schon vor Beginn der Hallstattzeit üblich (z. B. Buck 1975, S. 139, Abb. 1 c), wurden „als nachträgliche Beigaben auf der Grabstelle eingegraben ... vermutlich durch die Überlebenden oder direkten Nachkommen im Verlauf einer Generation“ (Buck 1979, S. 97, 102 f.; z. B. 1982, S. 63). Das setzt eine oberirdische Kennzeichnung dieser Gräber voraus. 12 Vergleichbare Spuren von Nachfolgeritua len am Grabort sind auch aus dem Hallstattraum bekannt (Torbrügge 1979, S. 46). Wie schon in der Lausitzer Jüngstbronzezeit üblich (Bönisch/Wetzel 1982, S. 55; Bönisch 1990, S. 81), standen die Urnen an der Westseite bzw. im Südwestteil des Grabraums (für unser Gräberfeld Herbach 1938, S. 21; Oberhofer 1960, S. 82). Vielleicht liegt dem die Vorstellung zugrunde, den „Blick des Toten nach Osten“ freizuhalten (Buck 1979, S. 105). Außer den sterblichen Resten enthielten die Urnen Überbleibsel von Kleidung und Schmuck (Nr. 3, 4?, 13, 14, 16) sowie der persönlichen Habe des Verstorbenen (Rasiermesser — Nr. 7). Diese Gegenstände sind sämtlich durch das Feuer arg in Mitleidenschaft gezogen, so daß die Frage nach „bronzenen Teilbeigaben“ (Coblenz 1990) zwar gestellt, aber nicht beantwortet werden kann. Ausnahmsweise sind dem Toten auch Teile des Zaumzeugs (Nr. 5, 4?) auf den Scheiterhaufen und dann in die Urne gefolgt (vgl. Buck 1986 b, S. 21; 1986 c, S. 291), das innige Verhältnis des Reiters zu seinem Pferd und die hohe Wertschätzung eines solchen Prestigeobjekts veranschaulichend. Daß nur kümmerliche Reste einer Seitenstange und ggf. des Zubehörs (Klapperringe?) überkommen sind, muß — zumal nachdem sie das Totenfeuer passiert haben — nicht verwundern, denn auch im engeren Hallstattbereich „hat Vollständigkeit der Teile beim Zäumungsgerät und beim Schirrungszubehör nur untergeordnete Bedeutung“ besessen (Kossak 1970, S. 123). Immerhin fehlen jegliche Anhaltspunkte für eine Paarigkeit der Gebisse, die wie in den Hallstattgräbern auf ein Gespann hindeuteten. Übrigens gehörten auch dort Bronzetrensen nicht zu vierrädrigen Wagen (ebenda, S. 122 f.). Wie in anderen Kammergräbern waren überreichlich Tongefäße beigegeben. Ohne die beiden Urnen mit Deckschale sowie die diversen Streuscherben, die nach Art, Alter und Zustand (sekundär gebrannt) gleichfalls in den weiteren Zusammenhang dieser Bestattung gehört haben (vgl. Buck 1979, S. 102; Bönisch 1986, S. 130), 13 lassen sich immerhin 36 Beigefäße benennen. Obwohl stilistisch oft frappierend ähnlich (vgl. etwa die ,waagerecht gerieften 4 Kegelhalstassen und -amorphen — Abb. 8), müssen sie nicht extra für die Bestattung getöpfert worden sein. Abrieb spuren am Boden (z. B. Nr. 32, 36) sprechen vielmehr auch für eine Verwendung von 12 Angesichts des Befundes von Klein Lieskow (Buck 1982, S. 59, Abb. 1) könnte die kleine Grube an der Nordwestflanke dafür in Anspruch genommen werden, jedoch waren die Pfosten der Vergleichsanlage außerhalb der großen Grabgrube eingegraben und reichten nicht so tief. 13 Da sich anscheinend auch in unserem Falle Fragmente bei vollständigen Gefäßen der gleichen Gattung fanden (bei Nr. 1 Nr. 8, vielleicht 48—49), war ihnen womöglich dieselbe Funktion zugedacht; vgl. Kossack 1970, S. 130.