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den erwähnten großen Steinen markiert. Ihr scheinbares Fehlen auf der Gegenseite könnte durch den zu engen Zuschnitt der untersuchten Fläche (vgL Abb. 2) lediglich vorgetäuscht sein. 6 Die „Ecksteine“ dienten jedenfalls als Unterlage oder zur Verkeilung einer größeren Holzkonstruktion, wie auch die rundliche „dunkle Verfärbung“ zwischen diesen am ehesten von der „konischen Vertiefung“ (so der Ausgräber) eines Pfostenlochs herrührt (geschätzter Durchmesser reichlich 0,2 m) 7 . Konstruktive Einzelheiten der Billendorfer Kammergräber sind öfters bezeugt, vor allem ver- bzw. inkohlte Reste waagerecht verlegter Wandbohlen, die auf Blockbau hinweisen (Oberhofer 1960, S. 78, Abb. 1, Taf. Ila; Buck 1982, S. 60, Abb. 2 — 3). Hervorragende Beispiele, die bis in die Jüngstbronzezeit zurückführen, haben die Lausitzer Gräberfelder von Saalhausen, Kr. Senftenberg, geliefert (Bönisch/Wetzel 1982, S. 56, Taf. 11 b). Besonders aus der Oberlausitz (nicht zuletzt von unserem Friedhof) kennen wir mauerartige Steinsetzungen, die gleichfalls von einem Holzgerüst gestützt wurden (z. B. Oberhofer 1960, S. 80, Abb. 2). Vielfach waren die Holzwände mit Lehm bzw. Ton verschmiert (Buck 1979, S. 86; 1982, S. 60; 1986c, S. 291, Anm. 36; Bönisch 1986, S. 119); in Sachsen werden sie deshalb „Lehmgräber“ genannt (Peschel 1990, S. 30). Von alledem fanden sich trotz entsprechender Aufmerksamkeit auch bei der Nachuntersuchung keinerlei Spuren. 8 „Holzstempelverfärbungen“ im Wand verlauf sind auch für die Anlage 4/1957 unserer Nekropole überliefert (Oberhofer 1960, S. 80, Abb. 2). Sie stützten wohl eine flache Holzdecke ab, die in unserem Falle, nach der Zerscherbung der Tonware zu urteilen (bes. Nr. 1/8/9, 11, 18, 22/23 — vgl. Abb. 1—2), zuerst im Zentrum und im Bereich der Urnen in der Westhälfte eingebrochen sein muß (vgl. Gedl 1991, S. 114; z. B. Oberhofer 1960, S. 80, Taf. Ila: „Scherbenpflaster“; Buck 1982, S. 63). Indessen ist mit weiteren Realisierungen desselben Baugedankens zu rechnen (z. B. Frenzel 1934; Schultz 1936; Simon 1988, S. 205, Abb. 3). Die überlieferte Tiefe von „70 cm“ bestätigt ältere Beobachtungen, nach denen die Kammern normalerweise wenig eingetieft gewesen sind und nur eine geringe lichte Höhe besessen haben (Simon 1988, S. 205; z. B. Oberhofer 1960, S. 82). Eine große Anlage von Klein Lieskow, Lkr. Cottbus, war immerhin 0,6 m hoch erhalten (Buck 1982, S. 60, Abb. 3). Es handelte sich also um Grüfte, die obertägig bestenfalls eine niedrige Erdaufwölbung (Aushub) besessen haben (vgl. die Rekonstruktion bei Buck 1979, Abb. 69). Die südwest-nordöstliche Orientierung des Bautzener Grabgevierts könnte zwar auf den ersten Blick irritieren (Buck 1979, S. 83, 98; Simon 1988, S. 205), 1990, S. 30) diese Werte erheblich überschreiten. D.-W. Buck (1986b, S. 20; 1989b, S. 133) gibt sogar Größen „bis 20 m 2 “ an, was den böhmischen und bayerischen Maxima nahekommt (Kossack 1970, S. 148, Tab. 4). 6 Versteinung gilt als typisch für die Billendorfer Gräber im Bautzener Raum; vgl. Herbach 1938, S. 21; Buck 1979, S. 98; Simon 1988, S. 205. 7 Hätte die Grube zur Deponierung von Scheiterhaufenresten gedient, wären — wie im Falle der einen „Urne“ (Nr. 11) — gewiß auch geringfügige Knochenfragmente aufgefallen. 8 Holzreste dürften völlig vergangen sein. Lehmverstrich ließe sich, soweit nicht gebrannt, kaum vom anstehenden Lößlehm unterscheiden (Nachweis für Bautzen: Simon 1988, S. 205, Abb. 3).