meißnische Groschen aus dem Zeitraum von 1382—1411 und nach Steguweit von 1382—1407. Die als möglicher Anlaß der Verbergung herangezogene Fehde des Grafen Dietrich IX. von Honstein 26 mit dem Kloster Walkenried währte immerhin bis 1410. Markgraf Friedrich IV., auch der Streitbare genannt, der ohne Frage zu den herausragenden Persönlichkeiten des wettinischen Fürstengeschlechts zählte, er langte 1423 die sächsische Kurwürde und das Amt des Erzmarschalls im Heiligen Römischen Reich. 27 Mit der sächsischen Kurwürde war das Recht verbunden, den römisch-deutschen Kaiser mit zu wählen und darüber hinaus das Reichs vikariat gemeinsam mit den pfälzischen Kurfürsten bei Abwesenheit oder nach dem Tod eines Kaisers auszuüben, falls nicht schon zu dessen Lebzeiten ein Nach folger gewählt worden war. Friedrich IV. versprach Kaiser Sigismund für die Belehnung mit der sächsischen Kurwürde seine volle Unterstützung gegen die Hussiten. Aber auch als oberster kaiserlicher Feldhauptmann konnte er den Siegeszug der hussitischen Heere nicht aufhalten. G. Krug (1974, S. 69) nahm deshalb an, Friedrich I. (IV.) habe 1424 aus Sicherheitsgründen den Münzbetrieb aus dem nahe der böhmischen Grenze gelegenen Freiberg in das geschützter liegende Gotha verlegt. In Gotha seien dann 1424/25 die Schildgroschen des neu ernannten Kurfürsten gemeinsam mit Wilhelm II. und Friedrich dem Jüngeren und 1425/28 in seinem alleinigen Namen geprägt worden. Da Krug aber für diese Verlegung des Münzbetriebes keinerlei archivalische Quellen beibringen kann, Gotha außerdem auf dem Territorium Friedrichs des Jüngeren lag und die Hussiteneinfälle erst unter seinem Sohn und Nachfolger Friedrich II. einsetzten, ist es wahrscheinlicher anzunehmen, daß der Münzbetrieb in Freiberg verblieben ist. 28 Die drei Heiligenstädter Groschen des Mutzschener Fundes, geprägt unter dem Mainzer Kurfürsten und Erzbischof Johann II. von Nassau (1397—1419), sind, wie auch ihre anderen Fundvorkommen beweisen, ein Beleg dafür, daß sie zum Einwechseln guthaltiger Münzsorten in den Nachbarländern, vor allem den wettinischen Landesteilen, gedacht waren und nicht, wie Röblitz irrtümlich an nimmt, „primär als Erfordernis zu verstehen, den Bedarf an Zahlungs- und Zirkulationsmitteln im eigenen Territorium zu befriedigen“ (Röblitz 1986). Die Annahme von Röblitz ist um so unverständlicher, als er selbst auf Grund seiner Fundanalyse feststellen muß, daß diese Groschen bisher nicht im Eichsfeld ge funden worden sind. 29 Zur Zeit ihrer Prägung waren die meißnischen Landes- 26 Lauerwald 1987 a, S. 72. Lauerwald datiert den Fundabschluß ebenfalls 1405/07. 27 Die sächsische Kurwürde wurde mit dem Aussterben der askanischen Herzöge zu Sachsen- Wittenberg im Jahre 1422 frei. Die offizielle Belehnung Friedrichs IV. durch Kaiser Sigismund erfolgte am 6. Januar 1423 und am 1. August 1425. 28 Auch G. Röblitz (1984, S. 15) stellt die Verlegung des Münzbetriebes von Freiberg nach Gotha in Frage, während ihr W. Steguweit (1987b, S. 34f.) zustimmt. 29 Röblitz 1986, S. 21; Lauerwald 1987b.