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Analyseverfahren vergleichbar sind, so müssen sie doch annähernd richtig gewesen sein, denn mit ihnen wurde nicht nur zur Groschenzeit, sondern auch noch später der Wert der Münzen bestimmt, für einen Steuereinnehmer sicherlich eine Existenzfrage. Wagner hatte mit der Strichprobe bei den Groschen Friedrichs des Jüngeren Feingehalte von 6,5 und 4 Lot, also 375, 312,5 und 250% erhalten, während die Schmelzanalysen zweier solcher Groschen zu Krug Nr. 580—583, 584—601 252% O (ca. 4 Lot) und 396,9%0 (ca. 61/3 Lot) erbrachten 24 25 * und damit Wagners Ergebnisse bestätigten. Den metallurgischen Analysen schließt Steguweit noch stilkritische Unter suchungen an. Da die Stempel aber mit Punzen hergestellt sind und es nicht anzunehmen ist, daß diese in dem relativ kurzen Zeitraum von 1382 bis 1409/11 großen Veränderungen unterworfen waren, läßt sich damit auch keine chrono logische Abfolge begründen. Wenn Friedrich IV. die bisher Friedrich dem Jüngeren zugeschriebenen Groschen geprägt hätte, müßte er sog. Fürsten groschen mit drei unterschiedlichen Formen des Buchstabens „F“ bzw. „f“ im Feld vor dem Löwen auf der Rückseite verwendet haben: Krug Nr. 647—656 mit der lateinischen und gotischen Majuskel „F“ und die bisher Friedrich dem Jüngeren zugeordneten Groschen mit der gotischen Minuskel „f“. Dies ist an und für sich schon unwahrscheinlich. Hinzu kommt, daß Krug die Reihe der Groschen Friedrichs des Jüngeren sehr einleuchtend mit der Emission beginnen läßt, die auf der Vorderseite den Namen FRID(ericus) und auf der Rückseite noch die Minuskel „b“ wie auf den Groschen Balthasars führen, d. h. nach Balthasars Tod benutzte der Freiberger Münzmeister für dessen Sohn den alten Rückseitenstempel weiter. Dann folgen die Groschen mit der als „f“ gelesenen Minuskel, die interessanterweise auf allen Schock- oder sechs Hellergroschen bis 1456/62 (Krug Nr. 614-616, 748-759, 802-824, 948-957, 1000-1008, 1078 und 1199) vorkommt und vielleicht doch eine andere Bedeutung hat, als nur der Anfangsbuchstabe des Namens Fridericus zu sein. Somit gibt es keine zwingenden Argumente, die bisher Friedrich dem Jüngeren zugeschriebenen Groschen Friedrich IV. zuzuordnen, aber auch die Zuordnung an Friedrich den Jüngeren ist nicht zu beweisen. Schließlich ist es bei den vielen Unsicherheiten in der meißnisch-sächsischen Münzgeschichte zwischen 1393 und 1411 keine entscheidende Erkenntnis, ob die Münzfunde um 1407 oder 1411 abschließen. 28 Die nach Krug 1405 eingeführten Schildgroschen mußten sich nicht unbedingt in den bis 1410 zusammengetragenen Funden wiederfinden. Der Fund von Nordhausen z. B. enthält nach Krug 24 Wagner 1728, Taf. B, Nr. 30; Krug 1974, S. 58, Anm. 267, und S. 59, Anm. 272: Die Angabe 396,9 %o = rd. 4 Lot Silber ist falsch und muß 6 1/3 Lot heißen. 25 Vgl. Anm. 21. Steguweit datiert in seinem Manuskript auf S. 40 die Funde von Buckau, Gera und Pferdingsleben, die bisher um 1410 bzw. 1409 — 11 angesetzt waren, um 1407.