Burgdienste („servitio castrensi“) zu verrichten hatte und für die Bewachung der Nossener Burg zuständig war (CDS II, 2, 643). Als es 1554 aufgelöst wurde, kamen Teile davon zur Bebauung an 16 Nossener Einwohner (s. o.). Durch die von der übrigen Stadt abweichende Grundstücksbelastung (keine Frondienste) läßt sich die Lage des ehemaligen Gutes und seine Grenze zur mittelalterlichen Stadt genau bestimmen (Abb. 7 c). Noch deutlicher zeigt sich die Siedlungskontinuität in Nossen an der Lage des Pfarrhofes. Es befand sich gegenüber Schloß und Kirche, unmittelbar am Weg von der Muldenbrücke in die Oberstadt. Das ist durch Visitationsprotokolle des 16. und 17. Jh. sowie durch Berainungsakten aus dem 19. Jh. nachweisbar (Berger 1970, S. 183). Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, daß sich der Pfarrhof seit Bestehen der Kirche und seiner direkten Erwähnung von 1305 jemals an anderer Stelle befunden hat. Seine Lage gegenüber Kirche und Burg läßt jeden falls auf ursprüngliche Verhältnisse schließen. Da die Kirche 1264 über eine eigene Ausstattung (also vermutlich auch über ein Pfarrgut) verfügte, die in der Flur des Dorfes Nossen lag (AZR 141), und da gerade der Pfarrhof später ein integraler Bestandteil der mittelalterlichen Stadt wurde, kann er ebenfalls zum Beweis dafür herangezogen werden, daß sich die mittelalterliche Stadt aus der dörflichen Siedlung „Nuzzin“ entwickelte. Der ländliche Charakter Nossens im 13. und 14. Jh. war Ausdruck der für städtische Verhältnisse recht undifferenzierten sozialökonomischen Entwicklung sowie der vom feudalen Umland wenig unterschiedenen Rechtsstellung. Die Grundstücke Nossens waren sogenannte Erbgüter, wie sie für eine Sied lung der zweiten Etappe der feudalen deutschen Ostexpansion typisch waren. Die Besitzer dieser Güter bezahlten einen Zins und mußten später Frondienste (im 19. Jh. Hofedienste) für die Burg leisten (Abb. 7b). Seit wann auf diesen Grundstücken die Brauberechtigung lag, ist nicht nachweisbar. Vermutlich ge schah das im 14. Jh., denn die Braupfanne im Schloß wurde wahrscheinlich vom Bischof von Meißen eingerichtet, um nach Inbesitznahme der Burg um 1316 die Bedeutung des Ortes anzuheben. Obwohl die Gemeinde um 1528 ein neues Gemeindebrauhaus errichtete, stand darin bis zum 17. Jh. eine Braupfanne, die der Kirche gehörte. Mit einem in der Nähe der Kirche abgehaltenen Wochenmarkt ist ab dem 13. Jh. zu rechnen. Er dürfte auf dem 1825 in den Jahrmarktsakten erwähnten Untermarkt (Berger 1934, Abb. S. 12f. u. S. 40) abgehalten worden sein. Der Plan zeigt, daß der Platz zwischen dem Gut „Rolle“, der Kirche und dem Kirch hof um einiges geräumiger war als heute und die Abhaltung eines Marktes ohne weiteres ermöglichte. Allerdings setzt eine solche Schlußfolgerung voraus, daß die Zustände um 1825 einer althergebrachten Tradition entsprechen. Die topo graphischen Gegebenheiten sprechen auf jeden Fall dafür. Während die Jahrmärkte an Fastnacht und am Sonntag nach Jakobi offen sichtlich jüngeren Datums sind, scheint das Recht der alteingesessenen Nossener Bürger, „freyen Salzmarkt“ zu haben (sicher steuerfreien) und „frei Salz ins