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Onkel) besessen habe. Die beiden Brüder mußten dem Bischof für den Lehns- anfall das Dorf Braterschütz auflassen und 11 Mark Silber bezahlen, um im Besitz der Burg mit allem Zubehör zu bleiben (CDS II, 1, 206). Die Lehns- abhängigkeit wird auch schon 1264 sichtbar, als die Herren von Nossen als Kirchgründer und Patronatsherren zur Entnahme von Kirchengut aus dem Besitz der Nossener Kirche (Baumaterial für das Kloster Altzella) ihre Zustim mung gaben. Sie besaßen nicht mehr das Recht, der Nossener Kirche aus eigenem Ermessen Besitz zu übertragen. So mußten sie die zwei Hufen, mit denen die Kirche entschädigt werden sollte, erst dem Bischof auflassen, damit dieser sie mit dem Nossener Kirchengut vereinigte (AZR 143). Gerade zu dieser Zeit hört die Zeugenschaft für den Markgrafen auf (mit einer Ausnahme), was auf eine Standesminderung der Nossener schließen läßt. Nachweislich noch 1305 ist Johann von Nossen (Sohn Ulrichs) Inhaber der Burg (AZR 231). Doch zu diesem Zeitpunkt befand sich das zur Burg gehörige Wirtschaftsgut wahrscheinlich bereits in den Händen eines Rüdiger, genannt Rolle, der vermutlich schon in bischöflichem Dienst stand und nach dem dieses Gut benannt wurde (CDS II, 2, 643; AZR 233). Ob Vlmanno de Nussin 1314 (CDS II, 1, 359) noch im Besitz der Burg war, ist fraglich, da 1316 der Bischof von Meißen mit Sicherheit bereits auf der Burg saß, wie aus einer Urkunde ge schlossen werden kann, in der Nossen als Ort der Hinterlegung für eine Pfand summe für die Stadt Dresden benannt wird (CDS II, 1, 362; Tab. 2). 1319 stellte der Bischof in „Nuzzyn" seine erste Urkunde aus („in Castro nostro Nuzzyn“ (CDS II, 1, 376). Auch 1320 hielt sich der Bischof in Nossen auf, als die Herren von Colditz zu seinen Gunsten auf bestehende Ansprüche verzichteten (CDS II, 1, 378). 1328 urkundete der Bischof erneut selbst in Nossen (CDS II, 1, 395), während ihm 1338 die edlen Herren Friderico de Malticz, Petro de Slinycz und Johanne de Malticz sowie der schon erwähnte Rollo, Getreuer des Bischofs („nostri fideli"), eine Urkunde in Nossen bezeugten (CDS II, 1, 427; AZR 320). Ihr folgen zwei weitere 1341 (CDS II, 1, 432 u. 434). 1358 verfaßte Bischof Johann sein Testament „in Castro nostro episcopali Nussin“ und be stimmte 60 Schock Groschen zur Erbauung eines Turmes im Schloß (CDS II, 1, 506; AZR 394). Diese Urkundenreihe bringt den Nachweis, daß sich die Nossener Burg von 1316 bis 1403 in unmittelbarem Besitz des Bischofs befand. Sein öfterer Aufenthalt in Nossen zeigt deutlich, daß er bestrebt war, seine Herrschaft im Nossener Raum zu festigen und auszubauen. Das ging sicher auch mit einem Umbau der Burg einher. Die von Gurlitt festgestellten mittelalterlichen Wehrgänge könnten ebenso wie der bereits erwähnte Turm auf diese Zeit zurückgehen (Gurlitt 1923, S. 371). Der innere Ausbau der kleinen Herrschaft Nossen im Sinne einer Landes herrschaft zeigt sich auch in anderer Hinsicht. So gingen die Ritter Friedrich und Johann von Maltitz (gesessen auf dem Vorwerk Keseberg) in bischöfliche Dienste über (UB Ma 939). Ihre Nachkommen, Peter und Hanse zu Kezeberg, wurden 1373 als des Bischofs Mannen und Getreue bezeichnet (CDS II, 2, 627; AZR