Volltext Seite (XML)
1.5. Die Nossener Kirche — eine Gründung der Herren von Nossen Die Nossener Kirche gehört nicht zu den ältesten Kirchen des Bistums Meißen. Es bleibt weitgehend unklar, ob sie sich durch Auspfarrung aus der Mochauer Burg- wardskirche herausgelöst hat 31 oder relativ unabhängig von dieser entstanden ist. Auf jeden Fall darf die Nossener Kirche als eine Gründung der Herren von Nossen betrachtet werden, denn sie wurde mit reichlich Gütern aus ihrem Besitz dotiert. Daß sie auch die Patronatsherren waren, kommt deutlich in der Urkunde von 1264 (AZR 14) zum Ausdruck. Darin bestätigen die Nossener dem Kloster Altzella die für die Entnahme von Holz, Steinen und Sand aus dem Nossener Kirchengut („de dos ecclesiae") gezahlte Entschädigung von zwölf Mark Silber und bestimmen, daß davon zwei Hufen in dem Dorf Stegen (Anm. 29) zur Ergänzung des Kirchenvermögens gekauft werden sollen. Diese stammen aus ihrem Besitz und wurden zu diesem Zwecke dem Bischof aufgelassen, damit er sie mit dem Kirchengute des Dorfes Nossen vereinigen konnte. Vergleicht man die Urkunde von 1264 mit der Grenzziehungsurkunde von 1185 (CDS 1,2,510), lassen sich einige Schlußfolgerungen hinsichtlich der Gründungszeit der Kirche ableiten. Da die Stelle, an der das Kloster 1264 Bau material für Fischteiche entnehmen durfte, an der Pietzsche lag, 32 andererseits aber Peter von Nossen schon 1185 den östlichen Uferstreifen der Pietzsche an das Kloster abtreten mußte (Abb. 6), könnte das heißen, daß einige Flurstücke bei der Grenzfestlegung ausgespart werden mußten (z. B. auch der Pfarrberg), weil sie bereits zu diesem Zeitpunkt zum Kirchengut gehörten und der Bischof nicht so einfach darüber verfügen konnte. Das würde bedeuten, daß die Nossener Kirche schon 1185 bestanden haben müßte. Leider ist das Patrozinium nicht überliefert, das auch einen gewissen Aufschluß über die Gründungszeit der Kirche geben könnte. Der Umfang der ursprünglichen Parochie wird sich mit dem Nossener Burg bezirk des 12. Jh. im wesentlichen gedeckt haben. 33 Neben dem recht umfang reichen Besitz, der 1498 bei der Einverleibung der Nossener Kirche in das Kloster Altzella „viele Äcker, Wiesen und Grundstücke“ umfaßte (AZR 706), sind besonders ihre Rechte von Bedeutung. So verfügte sie 1772 über einen halben Teil am Geleit und erhielt außerdem Pfannenzins für die im Brauhaus auf ge stellte Braupfanne (Berger 1970, S. 22). 1594 wird ein Brückenzoll erwähnt, 31 Bönhoff hält Nossen, Roßwein und Gleisberg für Parallelgründungen und zählt außer Mochau auch noch das Kirchspiel Rüsseina zum ehemaligen Burgward Mochau hinzu (Bönhoff 1913, S. 204). 32 Aus dem Verwendungszweck des Baumaterials kann man schlußfolgern, daß es unmittelbar an der Pietzsche entnommen wurde. Es ist sehr wahrscheinlich, daß es sich dabei um ein größeres Landstück gehandelt hat, wie das Beyer (1855, S. 200f.) und Berger (1936, S. 35) aufgrund der Entschädigung von zwei Hufen annehmen. 33 Das Kirchspiel umfaßte 1439 Nossen, Niedergruna, Niedereula, Augustusberg, z. T. Obereula, Breitenbach und Siebenlehn, das vor 1439 aus der Nossener Kirche ausgepfarrt wurde (Berger 1970, S. 27) gegen eine Entschädigung. Obergruna hat wohl von jeher ein eigenes Kirchspiel besessen. Für Rhäsa gibt es höchstens topographische Anhaltpunkte (Anm. 9). 15 Sachs. Bodendenkmalpflege 34 225