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1.4. Die Besit^- und Eigentumsverhältnisse in der Nossener Gegend unter besonderer Be rücksichtigung der Herren von Nossen Im Jahre 1162 erhielt der Markgraf von Meißen von Kaiser Friedrich I. die Erlaubnis, 800 Hufen Landes südlich der Freiberger Mulde zur Gründung eines Klosters zu verwenden (CDS I, 2, 308). In Urkunden von 1183 und 1185 wird deutlich, daß die Mulde nicht durchgehend die östliche und nördliche Grenze des nunmehrigen Klosterlandes bildete, sondern daß die Herren von Strehla und die Herren von Nossen in dieser Gegend ebenfalls Land besaßen. So wird in der Urkunde von 1183 (CDS I, 2, 475) mitgeteilt, daß der bischöf liche Lehnsmann Tammo von Strehla zwischen 1141 und 1150 unter Bischof Mengenward in einem Wald nahe der Mulde ein Kloster der Schwarzen Mönche gegründet habe, das aber aufgrund ungünstiger Bedingungen wieder einge gangen sei, so daß das Land in die Hände des Bischofs fiel. Eben diesen ehe maligen Klosterhof und den dazugehörigen Wald übergab Bischof Gerung (vor 1170) auf Bitten des Markgrafen dem neugegründeten Zisterzienserkloster, wofür das Bistum eine ansehnliche Entschädigung erhielt. Bischof Martin bestätigte 1183 diesen Rechtsvorgang. 24 Während aber sowohl das Land des markgräflichen Klosters als auch der Besitz der Herren von Strehla im wesentlichen erst nach 1150 erschlossen wurde, setzte sich das Gebiet der Herren von Nossen aus Altsiedelland (alter Burg bezirk), nach 1150 gerodeten Dörfern und einem gewissen Anteil Wald zu sammen (Abb. 1, 6). Im Westen fiel die Grenze des Nossener Besitzes mit der des Klosters Alt zella und der ehemaligen östlichen Grenze des Strehlaer Besitzes zusammen. Der 24 Das alte Mönchskloster, in späteren Quellen als „Alte Zelle“ bezeichnet (CDS I, 3, 109; AZR 35 u. 39), lag am Mittellauf der Pietzsche und ist noch heute gut lokalisierbar. Auf einem Riß von Oeder (Ur-Oeder) befindet sich dort ein Haus, an gleicher Stelle steht in der Karte von Oeder (Bl. 12) „Die Alt Zell“. Somit liegt die „Alte Zelle“ am Schnitt punkt mehrerer Wege und Waldschneisen, bei Oberreit (Sekt. 9) als „alte 6“ oder „Semmel flügel“ bezeichnet. — Aus der Urkunde von 1183 (CDS I, 2, 475) im Zusammenspiel mit der Verzichtsurkunde Heinrichs von Strehla (AZR 35) und den genannten Karten geht zwar eindeutig hervor, daß es sich in der Urkunde von 1183 um einen Teil des Zellwaldes handelt, aber für den Umfang des Gesamtbesitzes der Herren von Strehla ist es nur ein Anhaltspunkt. Es kann nicht einmal gesagt werden, ob dieser nördlich bis an die Mulde heranreichte. In der Urkunde heißt es: quandam pattem nemoris iuxta Muldam sitam“, denn in gleicher Urkunde erhalten die Meißener Domherren für einen Platz mit Zubehör („area cum omnibus appenditis“), der ihnen zu gehören scheint und auf dem die Zister zienser (des neuen Klosters) bereits Gebäude errichtet hatten, eine Entschädigung. Mög licherweise aber hatten die Domherren einen wohl schon vorhandenen Wirtschaftshof zu ihrem Nutzen an sich gezogen, nachdem die Mönche das alte Kloster verlassen hatten. — Auch die westliche Begrenzung des Besitzes der Herren von Strehla, die gleichzeitig die Grenze zwischen markgräflichem und bischöflichem Besitz darstellte, ist nicht genau festzulegen. Fest steht jedoch, daß Böhringen bereits zum ursprünglichen Klosterland gehörte, da an diesem Ort mit dem Klosterbau begonnen wurde und er sich noch vor dem Erwerb der „Alten Zelle“ als ungeeignet erwies (CDS I, 2, 475). Ein weiterer Hinweis ist der Name Marbach. Er wurde wahrscheinlich aus Hessen übertragen und geht auf „Markbach“ im Sinne von Grenzbach zurück (Eichler/Walther 1966, S. 187). Weitere Details bei Fiedler (1985, Anm. 1/238).