Ebenso wie in Wurzen und Mügeln standen die Burg als Sitz der Feudal gewalt und Siedlungen mit nichtagrarischem bzw. städtischem Charakter im Mittelpunkt der Betrachtung. Im einzelnen ging es im Nossener Raum besonders um die Zeitstellung und Belegungsdauer der Burgen und das Ablösungsver hältnis der Burgen auf dem Dechantsberg, dem Rodigt und dem Schloßberg Nossen, um die sich verändernden Herrschaftsverhältnisse südlich der Freiberger Mulde wie auch um die Einordnung der Wehranlagen in den Besiedlungsgang vor und nach der Eroberung des Gebietes durch den frühfeudalen deutschen Staat. Da Nossen am Rande des Altsiedelgebietes lag, erschien es von vornherein schwieriger, Siedlungen nichtagrarischen Charakters aufzufinden und Anfänge eines Burg-Stadt-Verhältnisses zu erschließen. Sehr bald war aus den Quellen abzulesen, daß für das zu behandelnde Problem der Zeitraum zwischen dem Beginn der Besiedlung des Erzgebirges südlich der Mulde und der Übernahme der Burg- und Stadtherrschaft, durch den Bischof von Meißen bis zum Verkauf von Burg und Stadt Nossen an das Kloster Altzella im Jahre 1436 die inter essantesten Ergebnisse bringen würde. So kann der Nossener Raum als ein Beispiel gelten, wie im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Ware-Geld-Beziehung und deren differenzierter Aus wirkung auf die Feudalklasse sowie unter den Bedingungen des Niedergangs der Zentralgewalt größere Feudalherren versuchten, Landes- und Stadtherrschaft zu errichten und ökonomisch und politisch schwächere Rivalen aus ihren alther gebrachten Positionen zu verdrängen. Obwohl am Ende der Erfolg des Bischofs von Meißen nicht dauerhaft ist, läßt sich ein derartiger Verdrängungsprozeß selten so deutlich durch Urkunden belegen. Aus der Ablösung der Burg- und Stadtherrschaft der Herren von Nossen durch den Meißener Bischof ergab sich folgerichtig die Frage, welcher Anteil beiden Vertretern der Feudalklasse an der Herausbildung der mittelalterlichen Stadt Nossen zukam. Auch dieses Problem galt es, in eine komplexe Untersuchung des Burg-Stadt-Verhältnisses einzubeziehen. 1. So^ialökonomische und politische Voraussetzungen für ein Burg-Stadt-Verhältnis im Gebiet um Nossen 1.1. Zur Besiedlung des Nossener Raumes Das Gebiet um Nossen gehört zum Siedelgebiet der Daleminzier. Unter deutscher Herrschaft dem Burgward Mochau zugehörig, hatte es sowohl zum slawischen Altsiedelgebiet als auch zum Burgwardsmittelpunkt eine ausgesprochene Rand lage. Die ab Nossen westwärts fließende Mulde bildete die natürliche Grenze zwischen dem seit frühester Zeit ackerbaulich genutzten Lößlehmgebiet und dem südlich sich anschließenden Erzgebirge.