MENSCHLICHE KNOCHEN IN BANDKERAMISCHEN UND BRONZEZEITLICHEN GRUBEN VON ZAUSCHWITZ (GEMEINDE WEIDERODA, LANDKREIS BORNA) Von Hans Grimm 1962 lenkte W. Coblenz die Aufmerksamkeit auf eine von K. Fritzsche auf der Grabungsstelle Zauschwitz freigelegte Grube, die neben Scherben, einem ergänz- baren Kumpf (Linienbandkeramik) und Tierknochen (Rind) auch Menschen knochen enthielt. Diese waren offensichtlich mit Absicht zertrümmert und aufge schlagen, Hinterhauptsknochen zeigen auch Brandspuren. Die Deutung des Fund komplexes als „Rest sogenannter Opfermahlzeiten“ erscheint daher naheliegend. Im Laufe der Grabungen wurden seitdem wiederholt analoge Fundkomplexe angetroffen, von denen noch ein Teil in die Bandkeramik gehört und ein weiterer Teil nach den beigegebenen Fundzetteln in die jüngere Bronzezeit gestellt werden muß. Ein Zeugnis für einen bronzezeitlichen Grubenfund ist das 1963 aufge- fundene Scheitelbein mit einer schlitzförmigen Schädelöffnung, das zusammen mit einem Bronzemesser geborgen wurde (Grimm 1981). Die Durchsicht der Objekte ergab für beide Zeitabschnitte einschließlich nicht datierbarer Funde in 47 Gruben die Anwesenheit fragmentierter menschlicher Knochen! Hinzu kommen eventuell noch einige weitere, nach Bestattungs- oder „Opfer-“ bzw. Abfallcharakter ungeklärte Funde, so z. B. im Grabungsabschnitt Qu 12, wo aus dem Aushub „Schädel und Kinderreste mit Zeitstellung Band keramik“ auf dem Fundzettel notiert sind. Ein Teil der auf dem Grabungsplan ein gezeichneten Gruben enthielt keine Menschenknochen. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Fundstellen unter Berücksichtigung der Grabungsabschnitte („Qu-Nummern“) in ihren Beziehungen zu den mit einer anderen Zählung registrierten Gruben (in der Bronzezeit wegen ihrer Form auch als „Trichtergruben“ charakterisiert). Da auch „Trichtergrubenbereich“ oder auch nur „Grube“ (ohne laufende Nr.) als Herkunftsbezeichnung vorkommt, scheint es zweckmäßig, im Text einheitlich die Qu-Nummern zu verwenden. Auch eine künftige Bearbeitung der Keramik oder der Tierknochen aus dem Inhalt der Gruben wird ja von diesen Bezeichnungen ausgehen müssen. Eindeutig der Bandkeramik oder verwandten neolithischen Kulturen werden die menschlichen Überreste aus Qu 9, 12, 37, 38, 39, 40 und 42 zugeordnet. In Qu 42 liegt die „Schüttgrube“, aus der die von W. Coblenz 1962 abgebildeten und kurz gekennzeichneten Skelettreste stammen. Die Bronzezeit allein liefert Menschenknochen aus Qu 2, 5, 18, 27, 29, 29/30, 30, 31, 33, 34, 35. Ohne ein-