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Abb. 3. Tiefensee, Lkr. Eilenburg. Halsring mit glatten Enden, zerbrochen. 1:2. Innerhalb der Fundausbeute vom Weinberg bei Dorna sind weiterhin eine Tierkopffibel (zuletzt Kaufmann 1990, S. 91 f.), ein verzierter Knotenarmreif (Kaufmann 1981 b, S. 8f., Abb. 4) sowie ein Lanzenschuh (zuletzt Kaufmann 1990, S. 92, Abb. 3 [links]) für Nordwestsachsen etwas Außergewöhnliches. Alle Stücke wurden von der keltischen Latenekultur geprägt. Deren nächste Zentren befinden sich in Thüringen beiderseits der Mittelgebirgsschwelle 14 und in Böhmen. 15 Das Fragment eines Petschafthalsrings von Zschepplin, Lkr. Eilenburg, (Abb. 1,3) ist vereinzelt aus einem bronzezeitlichen Grabhügel in der Noitzscher Heide überkommen. 1932 gefunden, dürfte es auf eine Nachbestattung zurückgehen (Voigt 1968, S. 156, Anm. 8, S. 205, 214, Abb. 6c). Bruchteil eines Halsringes mit schälchenartig eingetieftem Petschaftende und vier durch Wülste abgesetzten Knoten. Am Ende Rillenpaar; Innenseite mit Eisenoxyd spuren. L. noch 5,65; Knoten-Dm 1,1 — 1,4; Petschaft-Dm 2 cm. Landesmuseum für Vorgeschichte Halle H. K. 32:101 b (Taf. 8,2). Weitere solche Schmuckstücke gibt es im Arbeitsgebiet von der Oberförsterei Rosenfeld, Lkr. Torgau (Abb. 1,8), aus Torgau (Abb. 1,7) sowie im dortigen Museum ohne Fundortnachweis (Kaufmann 1981 a, S. 601 ff., Abb. 1,1,2), schließlich von Seebschütz, Ot. von Zehren, Lkr. Meißen (Mirtschin 1933, S. 83 f., Abb. 102 i, y, 103 h, i). Letzteres kann allerdings kaum als gesichert angesehen werden (zuletzt Kaufmann 1982, S. 28, 29, Abb. 6). Den Proben von beiden Ufern der Mulde und aus dem Elbgebiet ist in Nordwestsachsen 16 von der Sache her noch die Miniaturausgabe jenes Torques hinzuzufügen, der offensichtlich an dem anthropomorphen Gürtelhaken von Leipzig- 14 Vgl. u. a. Neumann 1958; Mildenberger 1959, S. 88ff.; Peschel 1975; Bahn 1983. 15 Vgl. Filip 1956; 1961; Pleiner/Rybovä 1978, S. 587ff.; dazu Benadik/Vlcek/Ambros 1957. 16 Ein Petschaftshalsring aus dem Institut für Ur- und Frühgeschichte der Universität Leipzig muß hier außer Betracht bleiben, da der Fundort unbekannt ist (Voigt 1968, S. 156, Abb. 6g, S. 225f.).