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von Straße, Straßensperre, Zolleinnahmestelle und Wehranlage. An der Burgruine des Karisfried, westlich der heutigen Straße, befindet sich eine noch gut erkennbare Straßensperre, die einen bis zu zehn Geleise umfassenden Hohlenkomplex abriegelt (Taf. 20 a). Nur ein Hohlweg, zwischen dem östlichen Ende der Sperre und der Straße gelegen, wird nicht unterbrochen und verzweigt, in südliche Richtung führend, wieder. Im Vergleich zu den durch den Querwall gesperrten Geleisen, läßt sich dieser sicher bis zum Lückendorfer Forsthaus verfolgen (Zahn 1989; Aurig 1989a, Katalog). Datierende Momente ergeben sich aus den schriftlichen Erwähnungen. 1357 (ZUB 213 a) wird die Burg im Auftrag Karls IV. errichtet und 1442 (CDL IV, 212, Bl. 173b) durch die Stadt Zittau geschleift. Funde bemalter böhmischer Tonware des 14./15. Jh. bestätigen die Aussagen der schriftlichen Quellen (Mechelk 1975; Zapotocky 1978), belegen gleichzeitig die überregionale Bedeutung des Karlsfriedes mit der Straßensperre (Billig 1979, S. 75). Damit ist die Errichtung des Walles nicht direkt datiert, der Zusammenhang erscheint aber indirekt (Butz 1988, S. 86). Aus der Zolleinnahme des Landvogtes am Karisfried 9 ergibt sich der Funktionsbezug der Straßensperre mit der Burg. Die Errichtung der Sperre wird spätestens im ersten Jahrzehnt der zweiten Hälfte des 14. Jh. erfolgt sein. Die von ihr abgeriegelten Hohlenzüge sind demnach mindestens in die erste Hälfte des 14. Jh. zu datieren. Um die Einnahmen zu sichern, den Schutz zu gewährleisten und die Kauf- und Fuhrleute zu veranlassen, auch die bestimmten Straßen zu benutzen, erfolgten vielfältige Anweisungen. So erläßt Kaiser Karl IV. 1361 (ZUB 257) genaue Vor schriften über die Instandhaltung und die Benutzung der Gabler Straße. Jedem, der die Zollstelle umfährt, soll ein Rad vom Wagen abgenommen werden. Zugleich wird darin eine Verschiebung in der Bedeutung zwischen der Leipaer und der Gabler Straße deutlich. Letztere rückt immer mehr in den Vordergrund, ohne daß es zu einem Aufgeben der Leipaer Verbindung kommt. Dieses Ablösungsverhältnis wird auch in den Wehranlagen Oybin und Karisfried sichtbar (Billig 1979, S. 75). 10 Auf zwei weitere Verkehrsführungen sei noch verwiesen. In südöstlicher Richtung zweigte von der Hohen Straße bei Bautzen eine Verbindung ab, die in der Nähe von Zittau Anschluß an die Neiße-Talrand-Straße findet. Im wesentlichen übereinstimmend wird die 1241 in der Oberlausitzer Grenzurkunde (CDS II, 1, 121) genannte „semitam Betozkaziza“ mit ihr in Verbindung gebracht (u. a. Meiche 1908; Seeliger 1921). 11 M. Jänecke (1923, S. 189) weist auf die Richtung der vom böhmischen König initiierten Besiedlung dieses Gebietes hin, die sich 9 Vgl. dazu u. a. JJG (Bl. 7 b ff.) und ZUB (277 ff.). 10 Die Relevanz der Gabler Straße spiegelt sich ebenfalls im Straßenbaugeschehen wider. 1383 (ZUB 485) und 1392 (ZUB 613) werden der Stadt Zittau testamentarisch Gelder zum Bau der Gabler Straße übereignet. Den Spendern zu Ehren verpflichtet sich die Stadt ein Steinkreuz zu setzen. Möglicherwei se ist es mit dem Kreuz südlich von Eichgraben an der Gabler Straße identisch (vgl. Müller/Quietzsch 1977, S. 402). Anhand von Abschriften über die Defensionsanstalten der Stadt Zittau von 1741/42 bestätigt E. A. Seeliger (1929, S. 35 f.) diese Verkehrssituation auch für das 18. Jh. 11 Dieser Steig wird in der Nähe der Kreuzung der Alten Löbauer mit der alten Bernstädter Straße lokalisiert. In der Deutung des Namens gibt es bisher noch keine überzeugende Lösung (vgl. Eichler 1963, S. 22; weiterhin Hey 1896, S. 221; Meiche 1908, S. 174f.). Der Interpretation als elender, gebrechlicher bzw. abführender Steig wird Vorrang gegeben.