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aus nördlichen Gegenden stammenden Pelze und Felle bis in den Orient hinein ab (Caro 1908, S. 137). Schon in der Karolingerzeit erhielten besonders vertrauens würdige Kaufleute gegen Entgelt Königsschutz, wie aus der Kanzlei Ludwigs des Frommen stammende Schutzbriefe belegen. Drei dieser Formulare beziehen sich auf Juden, eines davon auf den reisenden Kaufmann Abraham aus der Stadt Saragossa im mohammedanischen Teil Spaniens (Ebenda, S. 133). Da sich der Handel der Juden während des 10. Jh. und später etwa in den gleichen Bahnen bewegte wie zur Karolingerzeit (Ebenda, S. 191), könnte sich Ibrahim ähnlicher Vergünstigungen erfreut haben. Unter den Handelsartikeln Prags erwähnt Ibrahim an erster Stelle Sklaven, und es spricht vieles dafür, im Sklavenhandel eine Haupteinnahmequelle für ihn und auch andere reisende Kaufleute zu sehen. Seit den Slawenkriegen existierte dafür ein regelrechter Markt, und Ibrahims Interesse für Krankheiten der Slawen sowie blondes und schwarzes Haar erklärt sich am einfachsten aus seiner — sicherlich nicht ausschließlichen — Tätigkeit als Sklavenhändler. Im 9. Jh. war es verboten gewesen, christliche Sklaven an Juden zu verkaufen; heidnische dagegen gab es in dieser Zeit im Frankenreich kaum noch. Außerdem war allgemein untersagt, Unfreie außer Landes zu veräußern. Wohl aber erlaubten die Schutzbriefe den Juden, fremde Sklaven einzuführen. So erwarben die Sklavenhändler ihre Ware außerhalb der Grenzen und transportierten sie durch das Reich hindurch in die islamischen Länder. Im Beschluß des Konzils von Meaux 845 wird darüber Klage geführt, daß die Kaufleute, Christen wie Juden, ihre heidnischen Sklaven um ihr Seelenheil bringen, indem sie sie den Ungläubigen und wildesten Feinden der Christenheit ausliefern und dadurch auch noch die Kraft der Feinde vermehrten. Die Könige sollten daher die Kaufleute in Schranken halten und sie zwingen, die Sklaven nur an Christen zu verkaufen (Caro 1908, S. 137). Beschafft werden konnten heidnische Sklaven vorwiegend in den slawischen Ländern; England war christianisiert, und bis nach Skandinavien war es vermutlich zu beschwerlich und riskant. Absatz fanden sie vor allem in Spanien; so rekrutierte sich z. B. die Leibwache der Kalifen von Cordoba, die eine ähnliche Funktion besaß wie später die Mamelucken in Ägypten, aus Sklaven. Die zu Beginn des 10. Jh. geltende Zollordnung von Raffelstetten an der Donau beinhaltet u. a., daß für die Durchfuhr von Sklaven wie auch anderen Artikeln Zoll zu entrichten sei. Nach der Koblenzer Zollordnung hatten jüdische Händler für jeden verkäuflichen Sklaven vier Denare zu bezahlen, wenn sie auf dem Wege nach Spanien den Rhein überquerten (Ebenda, S. 138, 192). In Zusammenhang mit dem Sklavenhandel ist wahrscheinlich auch die Niederlas sung der Juden in Städten wie Magdeburg und Merseburg zu sehen. Urkundlich bezeugt ist die Immunität der Juden für Magdeburg durch Otto L, für Merseburg durch Thietmar (Ebenda, S. 167 f.). Zu den Zentren des Sklavenhandels zählte unbestritten die Hauptstadt Böhmens. Der heilige Adalbert gab 989 sein Bistum Prag unter anderen auch deshalb auf, da er sich außerstande sah, alle Kriegsgefangenen und unfreien Christen, die ein jüdischer