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den Gütertausch und die Grenzberichtigung zwischen dem Kurfürsten von Sachsen und dem Markgrafen von Brandenburg/Bayreuth. In diesem Vertrag gelangen die Orte Loddenreuth, Ottengrün, Bobenneukirchen, Engelhardtsgrün, Zettlarsgrün, Dechengrün, Großzöbern, Ramoldsreuth, Berglas, Mißlareuth, Blintendorf, Krebes und Posseck zur sächsischen Krone, wogegen die markgräfliche Seite Regnitzlosau, Trogerrau, Nentschau, Kirchgattendorf, Gumpertsreuth, Hartmannsreuth, Trogen, Isaar, Kautendorf, Schwarzenbach, Bernstein, Schloß Gattendorf und Schloß Reitzenstein erhält (RR 11/364). Der Burgstein erfährt in dieser Urkunde keine Erwähnung. 1540 verfügt der Kurfürst den Abbruch der beiden Feldkirchen. Dabei soll die kleine Glocke nach Geilsdorf übereignet werden, während Nickel Sack die größere erhalten soll, da er durch den Abriß Einbuße beim Betreiben seines Gasthofes erleidet. Ein Jahr darauf erfolgt die Verleihung des Burgsteins samt Zubehör wiederum an die Säcke durch den Kurfürst und Herzog, und 1549 gehören drei Mannschaften vom Burgstein Hans Sack in Geilsdorf. In den Jahren vorher kam es zwischen den Säcken zu Geilsdorf und den Herren von Feilitzsch zu Kemnitz und Weischlitz zu Streitigkeiten wegen eines Ackers zum Burgstein. Weitere Urkunden geben Aufschluß über die Flurteile zwischen Weischlitz und Pirk, u. a. auch über die Schöneckere, von der auch fragliche Befestigungsreste bekannt sind. 2 Betrachtet man die kirchlichen Verhältnisse am Burgstein, so einigen sich 1487 die Bischöfe von Bamberg und Naumburg über die Kapelle zum Burgstein und legen fest, daß der bambergische Bischof seine Rechte an der Kapelle behält, aber die Opfer und Spenden mit dem naumburgischen Bischof teilen soll. Der Burgstein lag im Bistum Bamberg, und in dessen Nähe verlief die 1122 erwähnte Bistumsgrenze von Naumburg, die in der Grenzbeschreibung des Dobnagaus genannt wurde (Alberti 1875/80; UBN Nr. 124; Wild 1936, S. 403ff.; Billig 1954, S. 73ff.). Aus einer Chronik des 18. Jh. erfahren wir, daß bereits 1489 der Ritter Caspar Sack eine Kapelle für das naumburgische Bistum bauen lassen will (Longolius 1751, S. 247 ff.). Erst um 1520 wird dieser Sachverhalt durch das Erbbuch in einem Nachtrag bestätigt (RAEB PI, S. 261, Anm. 1). Nach der Reformation und bäuerlichen Unruhen werden auch die Namen von Geistlichen, welche als Pfarrer, Vicar, Magister, Prediger in den Kapellen gewirkt haben, erwähnt. 1533 berichtet die Kirchenvisitation, daß von den zwei Kirchen eine zum Teil zerfallen und man eine abbrechen lassen soll. Ein Jahr danach wird noch ein Pfarrer und Vorsteher der Kirche vom Burgstein genannt. Im Voitlendischen Widbuch erhält Geilsdorf als Mitgabe vom Burgstein 32 Gul den und 2 Widenkühe. 1562 werden zwei kleine Wiesen am Burgstein aufgezählt, deren Erbzinsen an die Pfarre in Geilsdorf fallen. Im gleichen Jahr, als sich die naumburgischen und bambergischen Bischöfe über die Kapelle auf dem Burgstein einigen, wird ein Holz oberhalb vom Burgstein, die „Schwarzreuth“, in einem Regest 2 Billig, G. 1963, S. 270 ff.; anders K. Simon. Ortsakte Geilsdorf im Vogtlandmuseum Plauen, Fundstelle Pfarrholz (ehemals Schöneckere), Begehungsbericht des Genannten vom 13. 9. 1990. Danach befinden sich dort 15 sichere bzw. wahrscheinliche Grabhügel, die nach Ausweis einiger Scherbenfunde in die ältere Eisenzeit zu datieren sind.